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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 135. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Die Deputation empfiehlt daher, der vorerwähnten, von der ersten Kammer erwählten Wortfaffung nicht beizutreten, beantragt aber dagegen, ebenfallsdieWorte des Gesetzentwurfs: „jedoch mtt Ausnahme geliefert worden sind" in Wegfall zu bringen und an deren Stelle zu setzen: „jedoch mit Ausnahme der Forderungen, welche einen solchen Gegenstand betreffen, mit denen der Schuldner ein kaufmännisches Geschäft betreibt". Auch beantragt man, nach dem Worte: „Fabrikanten" noch einzuschalten: „Mäkler, Spediteure", welche in Nr. 2 aufgeführt sich befinden, und, da deren Beschäf tigung der des Kaufmanns mehr ähnelt, als den Verrichtungen der Personen, welche Nr. 2 aufgeführt sind, es angemessener erscheint, dieselben hier namhaft zu machen, wodurch zugleich der Vortheil erreicht wird, daß die vorerwähnte Ausnahme in Nr. 2 nicht wiederholt zu werden braucht. Präsident Braun: Ich würde Vorschlägen, daß die Be- rathung sich zuerst über Punkt 1 verbreitete, und wir dann erst zu den übrigen Nummern übergingen. Staatsminister v. Könneritz: Das Ministerium hat ge gen die Aenderung, welche die Deputation vorgeschlagen hat, kein Bedenken, jedoch würde ich für die Redaction Vorschlägen, daß statt der Worte: „welche einen solchen Gegenstand betref fen, mit denen" die Worte gesetzt würden: „welche einen Ge genstand der Art betreffen, womit". Es ist dies, wie gesagt, eine Redactionssache. Präsident Braun: Wünscht Jemand hierüber das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, so gehe ich zur Fragstellung über. Zuvörderst frage ich: ob die Herren Deputationsmitglieder mit der von dem Herrn Minister vorgeschlagenen Redactionsver- änderung einverstanden find? — Die Deputationsmitglieder erklären sich einverstanden. Präsident Braun: Die Deputation schlägt vor, die Worte des Gesetzentwurfs: „jedoch mit Ausnahme der Forde rungen für solche Maaren und Arbeiten, welche in Beziehung auf einen kaufmännischen Gewerbsbetrieb des Schuldners ge liefert worden sind" in Wegfall zu bringen und an deren Stelle die Worte zu setzen: „jedoch mit Ausnahme der Forderungen, welche einen Gegenstand der Art betreffen, womit derSchuldner ein kaufmännisches Geschäft betreibt". Ich habe zuerst die Kammer zu fragen: Tritt sie dem Vorschläge der Deputation bei? Will sie also zuerst die Worte: „jedoch mit Ausnahme der Forderungen für solche Waaren und Arbeiten, welche in Be ziehung auf einen kaufmännischen Gewerbsbetrieb des Schuld ners geliefert worden sind" in Wegfall bringen? — Einstim mig Ja. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer den Satz: „jedoch mit Ausnahme der Forderungen, welche einen Gegen stand der Art betreffen, womit der Schuldner ein kaufmänni sches Geschäft betreibt"?— Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ferner beantragt die Deputation, daß nach dem Worte: „Fabrikanten" noch die Worte: „Mäkler, n. 1ZL. Spediteure" eingeschaltet werden. Ist dieKammer auch hierin mit der Deputation einverstanden?— Einstimmig Ja. Präsident Braun: Genehmigt nun die Kammer mit dieser Abänderung den ersten Satz des ß. 1? — Einstim mig Ja. Präsident Braun: Sieht demnach die Kammer den Vorschlag und Beschluß der ersten Kammer bezüglich des Satzes: „ausgenommen wenn die Forderung aus einem Ge schäfte solcher Art herrührt, wie sie der Schuldner als Gewerbe kaufmännisch betreibt" für erledigt an? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Schäffer: Der Bericht zu Nr." 2 des §. 1 (s. oben) lautet: Die erste Kammer hat die Worte: „der Advocaten und Notare, Aerzte und Chirurgen" hier in Wegfall gebracht, und mit Nr. 12 in der Maaße verbun den, daß bei dieser Nr. 12 nach den Worten: „Gebühren und Vcrlägen" gesetzt werde: „ingleichen die Geschäftsforderungen derAdvocatenund Notare, so wie der Aerzte und Chirurgen". Dies aus dem Grunde, weil die Forderungen dieser Perso nen einige Ähnlichkeit mit den unter 12 genannten Ansprüchen haben. Nach §. 2 soll die Verjährung der unter 12 aufgeführten Forderungen beginnen mit dem Schluffe des Jahres, in wel chem diese Forderungen den bestehenden Vorschriften zufolge gefordert werden können. In Betreff der Ansprüche der Advocaten, Notare, Aerzte und Chirurgen besteht nun zwar eine solcheVorschrift nicht, und es ist anzunehmen, daß hiese Personen die Honorkrung jeder einzelnen Arbeit sofort nach deren Beendigung verlangen kön nen. Da aber nicht zu verkennen ist, daß die Ansprüche dieser Personen in vielfacher Beziehung Ähnlichkeit mit den Forde rungen unter 12.haben, so scheint es auch angemessen, die Ver setzung in der Art zu bewirken, wie solche von der ersten Kam mer erfolgt ist. Die Deputation rathet daher an, den Beschlüssen der er sten Kammer beizutreten. In Gemäßheit des zu Nr. 1 zu erkennen gegebenen An trags sind nunmehr die Worte: „und" vor „Barbierer", ferner: „der Mäkler, Spediteure", so wie „jedoch — Ausnahme" in Wegfall zu bringen, in welchem Beschlüsse sich zu einigen man der Kammer empfiehlt. Abg. v. Schaffrath: Ich erlaube mir zuvörderst eine Anfrage an den Herrn Präsidenten in Bezug auf dieBerathung und Abstimmung über den ersten Satz des §. 1 vor Nr. 1, in Bezug auf welchen ich einen Aenderungsvorschlag eingebracht hätte. So viel ich gehört habe, erstreckt sich jetzt dieBerathung auf den Satz unter Nr. 1 in dem §. 1 nicht auf den vorhergehen den Anfangssatz. 4 *
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