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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 135. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Präsident Braun: Allerdings ist das der Fall, es ist hier über die Berathung noch offen. Abg. v. Schaffrath: Soll diese Berathung jetzt oder zweckmäßiger am Schluffe der über alle 12 Nummern des Z. 1 stattfinden? Präsident Braun: Ich würde Vorschlägen, daß die Be rathung am Schluffe des Paragraphen stattfände. Abg.v. Schaffrath: Dann erlaube ich mirjetzt nur, zu Nr. 2 den Vorschlag zu machen, daß am Schluffe hinzugefügt werde: „so wie die Stolgebühren und alle sonstige Accidenzien der Kirchen- und Schuldiener". Ich sehe nicht ein, warum diese Stolgebühren und Accidenzien der Geistlichen und Schuldiener nicht ebenfalls, wie die Gebühren fast aller andern wissenschaftlich gebildeten Leute, binnen gleicher Frist verjähren, und daher jene einen gesetzlichen Grund zur v orh erigen Einklagung derselben erhalten sollen. Es ist dies sowohl im Interesse der Geistlichen und Schullehrer, als in dem der Schuldner. Es ist gewiß höchst unangenehm, wenn der Kirchen- und Schuldiener außerdem mit derBezahlung sol cher Gebühren, z. B. für eine Taufe 4—6 und 10 Jahre warten sollen und man so spät gemahnt wird. Ich erlaube mir daher, der Kammer anzurathen, dieses Amendement zu unterstützen und anzunehmen; es soll am Schluffe hinzugefügt werden. Präsident Braun: Dem Antrags des Abgeordneten V.Schaffrath gemäß soll amEnde von Nr. 2 hinzugefügt werden: „so wie die Stolgebühren und alle sonstige Accidenzien der Kir chen- und Schuldiener". Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt?— Wird zahlreich unterstützt. Königl. Kommissar 0. Krug: Die Frage, die durch den so eben gestellten und unterstützten Antrag angeregt worden ist, hat auch bei derVorberathung des Gesetzes zur Sprache kommen müssen, da sich das preußische Gesetz allerdings auf diese Forde rungen ebenfalls bezieht. Man hat aber geglaubt, dieselben aus demgegenwärtigenGesetzentwurfe Hinweglassen zu müssen, weil man davon ausging, daß in der Regel die Pfarrer und die an dern genannten Personen wegen dieser Forderungen länger Kre dit zu geben genöthigt sind, als die hier bestimmte Frist, und weil man es nicht zweckmäßig fand, diese Personen durch die Subsumtion unter diese kurze Frist in die Nothwendigkeit zu versetzen, Mahnungen ergehen zu lassen und andere Schritte zu thun, durch welche das Verhältnis was zwischen dem Geist lichen und seinen Parochianen bestehen soll, gestört werden könnte. Abg. Sa chße: Ich wollte nur bemerken, daß, wenn die ser Vorschlag Annahme finden sollte, es doch besser wäre, ihn nach Nr-12 zu setzen und nicht nach Nr. 2; denn hier kämen jene Leute unmittelbar hinter den Spediteurs, Mäklern und Lohnbedienten. Ich halte es fix besser, daß man ihn dahin setze, wo die Advocaten und Aerzte stehen. Ich habe allerdings eini ges Bedenken in Übereinstimmung mit dem, was der Königl. Herr Kommissar angeführt hat, weil mir Beispiele vorgekom men sind,? wo ein Geistlicher viele Jahre solche Beiträge gestun det und erst, als Umstände für den Schuldner eintraten, nach denen die Bezahlung erfolgen konnte, dieselben zur Geltung ge bracht hat. In dieser Beziehung habe ich auch einiges Bedenken gegen den Vorschlag. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich kann nur wünschen, daß das Schaffrath'sche Amendement angenommen wird, und zwar im Interesse der Geistlichen selbst. Es ist nicht zu verken nen, daß die Verhältnisse, wie sie der Königl. Herr Kommissar schilderte, vorkommen, es ist aber gewiß wünschenswerth, daß auch diesem Stande ein Mittel in die Hände gegeben werde, um die Rückstände zeitig einzutreiben. Abg. 0. Schaffrath: In Bezug auf den Einwand des geehrten Abgeordneten Sachße gegen meinen Aenderungsvvr- schlag erlaube ich mir die sich von selbst verstehende Bemerkung, daß die Einschaltung und der Ort derselben mehr Sache der Redaction sein wird. Ich gebe zu, daß die Einschaltung an einer paffendem Stelle wird erfolgen können, als an derjenigen, an welcher ich sie jetzt im Augenblicke gewünscht habe, es wird also höchstens mit Vorbehalt der Redaction über meinen Aende- rungsvorschlag abzustimmen sein. In Bezug auf dieEinwen- dungen des Herrn Kommissars muß ich bemerken, daß alle diese Einwendungen gerade eben so sehr gegen die Verjährung aller andern in diesem Paragraphen bezeichneten Forderungen in kurzer Frist streiten. Auch dieKaufleute, Advocaten, so wie die Handwerker haben sehr oft Grund, länger Kredit zu geben, ja mehr Grund, weil deren Schuldner sonst von ihnen weg und zu einem Andern gehen. Kurz, um sie nicht einzeln zu widerlege», alle Gründe des Herrn Kommissars sprechen eben so gegen die Verjährung aller übrigen Forderungen, die in diesem Paragra phen bezeichnet sind. Ich kann daher der Kammer nur anrathen, der Rechtsgleichheit wegen für mein Amendement zu stimmen. Staatsministerv.Könneritz: Diese Analogie kann ich nicht zugeben. Wenn der geehrte Sprecher sagte, Kaufleute, Advocaten und alle Uebrigen wären auch genöthigt, lange Kre dit zu geben, so muß ich erwidern, genöthigt sind diese nicht. Diese können es ablehnen, weiter Kredit zu geben, können den Kunden zurückweisen, wenn er nicht zuvor die frühere Schuld berichtigt. Das ist bei dem Geistlichen nicht der Fall, der Geist liche darf ihm das Amt nicht verweigern. Königl. Kommissar 0. Krug: Ich erlaube mir, auf einen Punkt aufmerksam zu machen, in welchem doch wohl das Ver- hältnrß des Geistlichen von dem anderer Personen verschieden ist, auf die Zartheit des Verhältnisses, welches zwischen ihm und den Gemeindegliedern bestehen soll. Dieses zarte Verhältniß hindert ihn, Schritte zu thun, die jeder Andere zu Verfolgung seines Rechts unbedenklich thun kann. Abg. v. Haase: Ich bemerke in Hinsicht.auf die Be hauptung des Abgeordneten o. Schaffrath, sein Amendement fei blos Sache der Redaction, daß mir um deswillen diese Be hauptung nicht richtig erscheine, weil, wenn die Stolgebühren
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