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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 136. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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fachen zu berichtigen, welches ich dahingestellt sein lassen muß.; und sollte die Petition nicht zur Berathung kommen können, so würde die gegenwärtige Bemerkung doch dazu dienen können, gegen die vom Abgeordneten Oberländer referirten Behauptun gen des Stadtraths zu Meerane Seiten Hirschel's Protestation einzulegen. Präsident Braunr Würde an die dritte Deputation zu verweisen sein. - Stimmtdie Kammer dem bei? — Wird ein stimmig bejaht. 8. (Nr. 1609.) Anderweiter Bericht der dritten Deputa tion der zweiten Kammer, die Petitionen um nachträgliche Steuerfreiheitsentschädigungen betreffend. Präsident Braun: Wird zur Tagesordnung gelangen. 9. (Nr. 1610.) Abgeordneter v. Gablenz bittet um Urlaub vom 9. bis mit 11. dieses Monats. Präsident Braun: Bewilligt dieKammer diesen Urlaub ? — Wird einstimmig bewilligt. 10. (Nr. 1611.) Abgeordneter v.Abendroth desgleichen für den 15. und 16. dieses Monats. Präsident Brau n: Will die Kammer auch diesen Urlaub gestatten? — Wird einstimmig bejaht. Präsident Braun: Die Nummern der heutigen Regi- strande sind abgethan. Noch habe ich der Kammer mitzutheilen, daß die Abgeordneten Erchenbrecher wegen dringender Abhal tung und Zische wegen nothwendiger Abwesenheit sich für die heutige Sitzung haben entschuldigen lassen. Abg. Sachße: Es macht sich der Vortrag einiger Diffe renzen in dem Finanzbudjet der Ausgaben nothwendig, und ich bitte den Herrn Präsidenten, deshalb diesen Gegenstand auf die Tagesordnung zu bringen, da ein schriftlicher Bericht nicht erstattet werden wird. Mit diesen Differenzen ist auch eine von der ersten Kammer an uns abgegebene Petition vor zutragen. " Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ein Gleiches findet in Bezug auf das Ausgabebudjet der Justiz und des Innern statt, Ich würde gleichfalls den Herrn Präsidenten ersuchen, di?s mit auf die Tagesordnung zu bringen. Präsident Braun: Ich werde es berücksichtigen. Wir gehen nunmehr zum weitern Vortrage des Berichts über, der auf der heutigen Tagesordnung steht. Die Berathung ist bis dahin gediehen, wo zu den Eingangsworten des §. 1 der Ab geordnete Schaffrath ein Amendement angekündigt hat. Ich ertheile daher dem Abgeordneten Schaffrath das Wort. Abg. 0. Schaffrath: Nach ß. 1, meine Herren, sollen die in ihm bezeichneten Forderungen in Zukunft mit dem Ab laufe von drei Jahren verjähren. So vortheilhaft nun auch im Allgemeinen eine solche Abkürzung der Verjährungsfrist 11. 136. für gewisse Forderungen sein mag, so nachtheilig kann aber auch eine zu große Abkürzung einer solchen Frist für den Gläu biger, oder für diejenigen, denen eine solche Forderung zusteht, werden. Zwar gründet sich der vorliegende Gesetzentwurf auf einen ständischen Antrag, dem die Regierung bereitwillig entgegengekommen ist; allein in jenem Anträge war nur im Allgemeinen von der Abkürzung der Verjährungsfrist die Rede, es war durchaus nicht eine gewisse Bestimmung der Zeit, bin nen welcher solche Forderungen verjähren sollen, angegeben. Ich bemerke dies vorläufig, damit es nicht scheine, als ob die Kammer in einen Widerspruch mit sich selbst, vor welchem ich sie stets möglichst zu bewahren suche, gerathe. Bis jetzt ver jähren alle, diese Forderungen erst in 31 Jahren sächsischer Frist. Diese Frist soll auf einmal nicht etwa um die Hälfte, nicht um ein Drittheil, nein von 31 Jahren auf 3 Jahre herabgesetzt werden. Dies ist, wie Sie selbst einsehen wer den, ein außerordentlicher Sprung in der Gesetzgebung, wie er fast noch gar nicht in Sachsen und irgend wo vorgekommen ist. Von 31 Jahren, meine Herren, springen wir auf 3 Jahre herab. Viele von Ihnen, und auch ich, wünschen nicht Sprünge in der Gesetzgebung, weil sie leicht zu bereuen sind und nachtheilig werden können; aber vorzugsweise möchte ich nicht bei.der Verjährung einen solchen Sprung wagen, bei der Verjährung, die an und für sich schon mehr ein nothwen- diges Uebel, als etwas an und für sich Gutes ist, durchaus nicht ein vernunftrechtliches Institut, sondern ein positiv recht liches, ein aus practischen Gründen eingeführtes. Wenn nun schon im Allgemeinen die Verjährung nicht zu begünstigen, mithin die Verjährungsfrist nicht zu sehr abzukürzen ist, so ist sie noch viel weniger auf einmal so außerordentlich ab zukürzen. Vorzugsweise aber bestimmt mich die Natur der Forderungen, welche nach diesem Gesetze so kurz verjähren sollen, zu dem Wunsche, jene Frist nicht so sehr abzukürzen. Es sind die Forderungen vorzugsweise der armem Elaste des Volkes, die Forderungen der Künstler und Handwerker, die Forderungen der Wäscherinnen, Lohnbedienten und Arbeiter elaste , der Lohnkutscher, Boten, Fuhrleute u. s. w. Es sind vorzüglich auch die Forderungen der Lehrer, Auszügler und unehelichen Mütter, der Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter, Tagelöhner, es sind dieAnsprüche der Haus- und Wirthschafts- ofsicianten, des Gesindes u. s. w. Es sind die Gläubiger fast lauter solche Personen, denen vorzugsweise die Rechtskenntmß abgeht, die auch wirklich in der Regel keine Zeit haben, ihre Rechte zu wahren und an die Geltendmachung derselben zu denken, und selbst, wenn sie äußerlich in der Lage wären, ihren Schuldnern gegenüber, die mächtiger sind, als sie, und von denen die Existenz ihres Gewerbes abhängt, zeitig genug ihr Recht zu wahren. Es würde eine Begünstigung der Consu- menten gegen die Producenten, eine Begünstigung der Reichen gegen die Armen, eine Begünstigung der reichen Schuldner gegen die armen Gläubiger, eine Begünstigung derer sein, welche Geld haben, gegen die, welche kein Geld haben. Es würde eine solche Begünstigung das Gesetz unleugbar in sich 1-«-
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