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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 136. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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mann, ich glaube, es waren über 1000 Sachen, verglichen hatte, was lediglich darauf beruhte, daß die Verjährungszeit mit dem Jahresschlüsse beginnt und ablauft. Die Gläubiger gingen den Schiedsmann an und stellten ihren Anspruch zum Scheine als einen streitigen dar. Dieser nahm ein Protokoll auf über einen angeblichen Vergleich, in dem der Schuldner zu zahlen versprach. Ein solches Protokoll gilt, als Beweis und dient zur Perpetuirlichmachung der Forderung, wie in §. 6 des Ent wurfs die Ausstellung eines schriftlichen Schuldbekenntnisses. So hat in Preußen die Bestimmung, den Anfang der Verjäh rungsfrist vom Schlüsse des Jahres zu berechnen, die Folge ge habt, daß die Schiedsmänner, und zwar ebenfalls zu einer be stimmten Zeit, ungemein mit Geschäften belästigt sind. Abg. Klien: Ich würde den Herrn Präsidenten ersuchen, einen kleinen Fehler in meinem Amendement zu verbessern. Es muß darin nämlich nicht §. 11, sondern Nr. 11 heißen. Was noch die Vertheidigung des Amendements selbst betrifft, so ist sie zwar theilweise schon geführt worden, ich muß aber doch ge gen die Bemerkungen des Herrn Regierungscommissars etwas sagen. Es bezogen sich nämlich dieselben unter Anderm auf die Berechnung der Verjährungsfrist. Es ist unzweifelhaft, daß der Einfluß nicht so groß sein wird, aber ich glaube doch, daß es Einfluß haben kann, weil jeder Betheiligte, um den Ab lauf der Verjährungsfrist zu hemmen, nach ganz anderer Ansicht verfahren wird. Es wäre also gewiß wünschenswert^, wenn als fester Grundsatz angenommen würde, vom Jahresschlüsse an tritt die Berechnung der Verjährungsfrist ein; denn es ist doch gewiß nicht rathsam, wenn man 365mal im Jahre für je des Nösel Milch eine besondere Verjährungsfrist berechnen soll. Das ist der Hauptgrund, der mich leitet. Uebrigens scheint der Abgeordnete Hensel im Jrrthume gewesen zu sein, wenn er glaubt, ich habe nur für die Majorität derDeputation gestimmt, indem mein Amendement auch gegen den Gesetzentwurf gerich tet ist und etwas Anderes beantragt. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich habe eine hauptsäch liche Differenz zwischen dem Klien'schen Amendement und dem Gutachten der Majorität auch jetzt noch nicht finden können. Ich habe dafür gestimmt und werde mich dafür mit wenig Wor ten auch noch verwenden. Es ist auf die großen Schwierigkei ten hingewiesen worden, welche aus der Annahme des Majori tätsgutachtens für die Gerichte entstehen würden. -.Der geehrte Herr Abgeordnete Sachße hat bemerkt, daß ich bei meiner Ent gegnung wohl aufgrößere Gerichte nicht Rücksicht genommen hätte. Es ist dies ein relativer Begriff, und ich kann nicht wis sen, welche Seelenzahl zu einem großem Gerichte gehören soll, so viel kann ich aber versichern, daß ich bis vor nicht langerZeit über 9000 Seelen theils als Gerichtsdirector, theils in andern Functionen die Gerichtsbarkeit auszuüben hatte, namentlich auch in Dörfern, wo ein lebhafter Verkehr stattfindet. Ich gehe davon aus, daß die Gläubiger nicht bis zum letzten Augenblicke ihre Forderungen unberücksichtigt lassen werden, sondern daß sie schon vorher, sek es nun nach Ablauf von 1, IVs oder 2 Jahren, iher Forderungen einklagen werden. Zugeben will ich aller dings, daß in der ersten Zeit nach der Einführung des Gesetzes wohl hin und wieder der Fall vorkommen wird, daß manche Gläubiger aus Unkenntniß des Gesetzes bis zum letzten Augen blicke mit der Einklagung ihrer Forderung Anstand nehmen wer den, und daß daraus eine augenblickliche Anhäufung der Ge schäfte entstehen kann; wenn dies aber einmal geschehen ist, so fürchte ich nicht, daß sie sich wiederholen wird, und ich sollte glauben, daß sich die Sache auch in Preußen so gestaltet hätte. Mir wenigstens, obschon ich auch mit preußischen Justitiaren: im Verkehr stehe, ist keine Klage darüber zu Ohren gekommen, daß im letzten Monat des Jahres in Preußen dieKlagsachen sich so außerordentlich anhäuften. Ich werde also für den Antrag: des Abgeordneten Klien stimmen. Vicepräsident Eisenstuck: Ich gehöre auch der Majori tät an, und Alles, was deren Gutachten entgegen gesagt wor den ist, hat mich nicht bestimmen können, die Ansichten, die sie geleitet haben, zu verleugnen. Es ist sehr richtig von dem letz ten Redner erwähnt worden, daß man in Preußen gar keine großen Beschwerden deshalb wahrgenommen hat, weil der Schluß des Jahres als der Anfangspunkt der Verjährungsfrist angenommen wurde. Ich glaube, hier liegt eine unrichtige Ansicht unter. Wahr ist es, wie die gesetzliche Bestimmung über die Verkürzung der Verjährungsfrist in Preußen einge führt wurde, da ist, eine Geschäftsüberhäufung in Klagefachen eingetreten, ich weiß es wohl. In Berlin sind damals in hen letzten Tagen des Jahres von den Schuhmachern, Kaufleuten u. s. w., kurz von allen Seiten Klagen eingereicht worden, und man hat sich da beschwert, daß man nicht genug expediren könnte. Aber das ist blos da gewesen, wo die Kürze der Ver jährungsfrist eingeführt wurde, dann nicht mehr, und man hat auch keine Klagen mehr gehört. In der Übergangsperiode in dem ersten Jahre, da kann sich eine Geschäftsüberhäufung zei gen, aber das richtet sich esn, wie vieles Andere im Leben. In der That kann ich mich nicht der Ansicht zuwenden, daß es wohl gethan sei, bei der Gesetzgebung von dem Grundsätze auszu gehen, daß man die Behörden nicht überlasten möge, weil ich einmal nun den Grundsatz nicht aufgeben kann: „Die Behör den sind wegen der Staatsbürger da, und nicht umgekehrt letz tere für die Behörden." Werden dix Gerichte anfänglich da durch mit Geschäften überhäuft, so mögen sie für diese Über gangsperiode Hülfsactuarien annehmen. Es ist nicht zu leug nen, es mag in der Theorie richtig sein, ich gebe es zu, daß das Gutachten der Majorität gegen die allgemeinen Rechtsgrund sätze ist; allein die theoretischen Grundsätze müssen die Anwen dung ertragen können, wenn sie nützlich sein sollen. Der Ver kehr wird durch das Majoritätsgutachten gewiß sehr erleichtert. Wenn von jedem Tage die Bemerkung gemachiwerden soll, wenn die Forderung entstanden ist, so werden gewiß in vielen Fällen Verlegenheiten daraus entstehen. Wenn z. B. Jemand eine Forderung hat, die im Februar, eineanderc, die im Mai entstanden ist, und er will sich schützen, so muß er das eine Mal vom Februar und das andere Mal vom Mai an rechnen. Ist es da nicht zweckmäßiger, überall vom Schlüsse des Jahres an
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