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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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möchte den Candidaten nachgelassen sein, als Predigervicare einzutreten, und den Predigern gestattet, sich Candidaten des Predigtamts anzunehmen, die dann auch nach einigen Jahren mit Auswahl ordinirt Und Ämtsvicare würden und alle geist lichen Functionen verrichten könnten. Dadurch hätten sie Gelegenheit, für ihren Unterhalt zu sorgen, indem viele Geist liche sie als Prediger und Ämtsvicare annehmen würden, was offenbar zweckmäßiger und für ihre Fortbildung, so wie zugleich für ihre materiellen Verhältnisse angemessener sei, als die jetzt meist allzu lang andauernde Uebung im Schulfache. Präsident Braun: Will die Kammer dem Anträge des Abgeordneten gemäß die Eingabe an die außerordentlich e Kirchendeputation abgeben? — Einstimmig Ja. 6. (Nr. 1581.) Petition der Webermeister zu Saida, Gottlob August Fritzsche und Genossen, ihren Gewerbsbetrieb betreffend. Präsident Braun: Wird an die dritte Deputation, der diese Petitionen vorliegen, abzugeben sein. Abg. Sachße: Auch diese Petition ist mir zurBevorwor- tung übergeben worden. Sie ist von der Beschaffenheit, daß man zweifelhaft wird, ob es den Petenten gelingen dürste, die ihnen zu wünschende Ausnahme von dem Bestehenden und des sen Abänderung für ihre Stadt zu begründen. Die von dem Herrn Präsidenten getroffene Anordnung, die Petition an die dritte Deputation zur Begutachtung abzugeben, erscheint angemessen, da die dritte Deputation die gesammten Jn- nungsangelegenheiten diesfalls überkommen hat. Präsident Braun: Will die Kammer, daß diese Petition an die dritte Deputation abgegeben werde? — Einstim mig Ja. 7. (Nr. 1582.) Der Privatus Robert v. Heldreich zu Dresden bittet, seine unter Nr. 668 der Hauptregistrande überreichte Petition wegen Fixirung des Beichtgeldes und Reorganisation der Domstifter Meißen und Wurzen noch im Laufe dieses Landtags in Berathung zu ziehen. (Mit einer Beilage.) Präsident Braun: Die Petition, worauf in dieser Ein gabe Bezug genommen ist, ist der vierten Deputation zuge wiesen worden; es wird demnach auch diese dahin gehören. - Stimmt die Kammer dem bei? — Einstimmig Ja. 8. (Nr. 1583.) Bericht der dritten Deputation der zwei ten Kammer über die Petition der Stadt Jöhstadt und einiger Dorfgemeinden wegen Errichtung eines Königlichen Gerichts in Jöhstadt. s. (Nr. 1584.) Bericht derselben Deputation über die Petition Johann Karl Gottlob Kießling's zu Muschau und 80 Genossen, auch mehrerer Gemeinden im Voigtlande, um Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 8. März 1838. Präsident Braun: Das Directorium schlägt Ihnen vor, daß Sie den Druck beider Berichte beschließen wollen. Ist die Kammer damit einverstanden, daß 'die beiden Berichte ge druckt werden? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Wo möglich werde ich sie, namentlich was.den einen Bericht betrifft, auf eine spätere Tagesordnung bringen. 10. (Nr. 1585.) Eingabe der Grubenvorsteher des Berg baues zu Geyer, Christian Gottfried Roscher und Genossen, in Bezug auf die bei Einführung der Beschwerde aus Geyer we gen des dasigen Commun- und Schlegelwaldes in der 101. öffentlichen Sitzung geschehenen Aeußerungen. Präsident Braun: Wird an die vierte Deputation, der dieser Gegenstand vorliegt, abzugeben sein. - .Stimmt die Kammer dem bei? — Einstimmig Ja. 11. (Nr. 1586.) Petition der StadtJohanngeorgenstadt, Ernst Adolph Theodor Degen und Genossen, die in Aussicht gestellte Aufhebung des dasigen Wergamtes betreffend. Präsident Braun: Das wegen Abänderung der Werg werksverfassung erschienene Allerhöchste Decret liegt der ersten Deputation vor. Das Directorium meint, daß die eben vor getragene Eingabe mit diesem Decrete allerdings im Zusam menhänge steht, und schlägt der Kammer vor, daß sie diese Eingabe an die erste Deputation abgeben möge. Stimmt die Kammer dem bei? — Einstimmig Ja. 12. (Nr. 1587.) Abgeordneter v. Schaffrath bittet um Urlaub für den 5. und 6. dieses Monats. Präsident Braun: Bewilligt die Kammer diesen Urlaub? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: So wären denn die Nummern der Registrande erschöpft. Abg. Klinger: Ich bitte um das Wort. Die ersten Deputationen der ersten und zweiten Kammer haben diesen Vormittag ein Vereinigungsverfahren gehalten über Erlas sung der ständischen Schrift, welche sich auf das Abtreten der Herren Minister und Regierungscommissarien bezieht. Ich bitte, daß mir der kurze Vortrag über diese Schrift und das Vereinigungsverfahren gestattet werde. Präsident Braun: Will die Kammer diesen Vortrag sich erstatten lassen? — Einstimmig Ja. Abg. Klinger: Das AllerhöchsteDecret vom 14. Sep tember 1845 ist Ihnen bekannt, so daß ich nicht nöthig habe, die einschlagenden Punkte durch Vorlesen wieder hervorzu heben. Die zweite Kammer hat früher ihre Zustimmung zu den Beschlüssen der ersten Kammer mit einer einzigen Aus nahme ertheilt. Die zweite Kammer glaubte nämlich, daß nicht etwa blos, wie die erste Kammer annahm, eine Erläu terung, sondern eine materielleAbänderung des§.134
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