3888 Referent Abg. v. Haase: Zu §. 52 hat die erste Kammer, um der mehrern Deutlichkeit wil len, noch einen Zusatz beantragt, welcher beispielsweise die An wendung der in diesem Paragraphen festgesetzten Bestimmung erläutert, des Inhalts: „demnach würde z.B.einin Petersburg vom 1. Januar (alten Styls) ausgestellter, drei Monate nach äuto zahlbarer Wechsel in Leipzig am 13. April verfallen." Die Deputation empfiehlt der Kammer dazu! den Beitritt, beantragt jedoch, da auch der griechische Kalender im Laufe der Zeit fortrückt und nicht für immer sich gleich bleibt, nach dem Worte: „würde" noch einzuschalten: „gegenwärtig". Präsident Braun: Die Deputation hat den Zusatz er wähnt, den die erste Kammer beschlossen hat zu §. 52. Zu die sem Zusatze' wünscht unsere Deputation nach dem Worte: „würde" noch ausgenommen zu sehen: „gegenwärtig". Ich habe zu fragen: Genehmigt die Kammer den gefaßten Beschluß hinsichtlich des Zusatzes? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Genehmigt sie dann noch, daß nach dem Worte: „würde" das Wort: „gegenwärtig" eingeschaltet werde? — Einstimmig Ja. ' Präsident Braun: Meine Herren! Ich schließe nun die heutige Sitzung, da der nächste Paragraph leicht eine längere Berathung in Anspruch nehmen könnte. Die morgende Vor mittagssitzung beraume ich um 10 Uhr an und bringe auf die Tagesordnung die Fortsetzung des gegenwärtigen Berichts. Zugleich will ich bekannt machen, daß ich morgen eine Abendsitzung halten werde und dieselbe auf 7 Uhr festsetze. Hier bringe ich auf die Tagesordnung den Bericht, der schon zweimal darauf gestanden hat, über die Petitionen in Bezug auf das Gesetz, die geistlichen Naturalzehnten betreffend. Also bitte ich die Herren, sich morgen um 10 Uhr wieder einzusin- den. Die Sitzung ist aufgehoben. Schluß der Sitzung 2 Vs Uhr Nachmittags. Mir der Redaktion beauftragt: v. Gretschel. Druck und Papier von G. Teubner in Dresden.