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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 138. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. ll. Kammer. 138. Dresden, den 21.. Mai 1846. Einhundert und neun und dreißigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 11. Mai 1846. (Vormittagssitzung.)' Inhalt. Vortrag aus der Registrande. — Entschuldigungen. — Fortsetzung der Berathung des anderweiten Berichts der außerordentlichen Deputation, den Entwurf einer Wechselordnung betr. Die heutige Sitzung, an welcher der Staatsminkster v. Könneritz und der Königl. Commissar v. Einert, so wie ein und sechszig Kammermitglieder Antheil nehmen, be ginnt um 10 U Uhr mit Verlesung des vom S ecretair Tz schucke über die vorhergehende Sitzung aufgenommenen Protocolls, welches auf vorhergängige Präsidialfrage sofort von der Kammer genehmigt und von den Abgeordneten Sachße und Schumann mit vollzogen wird. Hierauf erfolgt der Vortrag aus der Registrande: , 1. (Nr. 1620.) Abgeordneter Leuner bittet um Verlän gerung seines Urlaubs bis Ende Mai und event. bis zum Schluffe des Landtags. Präsident Braun: Will die Kammer die Verlängerung des Urlaubs aussprechen? — Einstimmig Za. 2. (Nr. 1621.) Abgeordneter . Graf v. Ronnow bittet ebenfalls bis zum Schluffe des Landtags um Verlängerung seines Urlaubs. . Präsident Braun: Will die Kammer dasselbe hin sichtlich dieses Gesuchs beschließen? — Einstimmig Za. Präsident Braun: Der Stellvertreter ist in unserer Mitte. Zch habe.der Kammer noch mitzutheilen, daß die Ab geordneten Sch äffe r, Klinger und Oberländer sich we gen dringender Deputationsarbeiten, und die Abgeordneten Todt und Beutler wegen Unwohlseins für heute haben entschuldigen lassen. Wir gehen nun zum Vortrage des auf der Tagesordnung befindlichen Berichts der außerordentlichen Deputation wegen der Wechselordnung über. Der Herr Referent wird uns den weitern Vortrag geben. II. 138. Referent Abg. v. Haase: Der Bericht lautet: Zu §. 59. In diesem Paragraphen des Entwurfs ist gesagt: 1) daß auch Wechsel an die eigne Ordre des Ausstellers ausgestellt werden können; 2) daß diese aber in der Regel nur dann die Geltung als Wechsel erlangen, wenn sie durch Indossament begeben worden sind; 3) daß der Acceptant eines solchen Wechsels jedoch dem Aussteller zur Einlösung dann wechselmäßig ver bindlich^ werde, wenn aus dem Wechsel zu ersehen ist, daß er für fremde Rechnung gezogen war. Beide Kammern sind mit dem ersten Satze dieses Para» graphen einverstanden. - Den zweiten Satz hatte die Deputation, wie aus ihrem ersten Berichte zu ersehen ist, um deswillen abzulehnen ange- rathen, weil derselbe durch die Allgemeinheit seiner Fassung mehr besagt, als nothwendig ist, und da er w i ssen sch aftli ch bestreitbar und praktisch bedenklich ist, überhaupt aber einen theoretischen Lehrsatz enthalt, dessen practische Fol gerungen, wenn sie eintreten sollen, besonders auszusprechen sind. Der dritte Satz wurde in so fern von der Deputation ge billigt, als auch sie, bei dergleichen auf ekgneOrdre und für, aus dem Wechsel ersichtliche, fremde Rechnung gezogenen Wechseln die Verbindlichkeit des Acceptanren in Bezug zum Aussteller zu Bezahlung des Wechsels anerkannte, allein sie verlangte mehr, nämlich: , , . daß der Acceptant dem Aussteller gegenüber unbedingt, in allen Fällen, gehalten sein solle, den acceptirten Wechsel zusbezahlen, so daß diese Verbindlichkeit des Acceptanten gegen den Ausstel ler jedesmal bestehe, gleich viel ob Wechsel auf eigne Ordre oder an dieOrdre einesDritfen gezogen worden, oder ob aus dem aneigneOrdre gestellten Wechsel ersichtlich, daß er für fremde Re ch nu n g gezogen worden oder nicht. Die diesseitige Kammer beschloß dem Anträge der Depu tation gemäß: . den ersten Satz des §. 59 zu genehmigen, den zweiten Satz abzulehnen, > den dritten Satz in folgender Fassung anzunehmen: „bei Wechseln, welche an des Ausstellers eigne Ordre zahlbar ausgestellt werden, steht dem Aussteller die Wechselklage gegen den Acceptanten zu." 1
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