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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 138. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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sagen, daß durch Einführung der Regel, wonach der Bezogene dem Zieher wechselmäßig verbunden ist, für das Interesse des großen Handels gesorgt werde, für dieses durchaus nicht; aber für was wird dadurch gesorgt? für die kleinen Geschäfte im Jn- lande, wo man verschmäht hat, trockene Wechsel anzuwenden, wo man die trockenen Wechsel discreditirt hat, weil man an nimmt, es seien die Wechsel, die blos imVerkehremit polnischen Juden vorkämen. Deshalb hat man diese Wechsel discreditirt, sieht aber ein, daß man sie nicht entbehren kann. Und um diese Wechsel zu ersetzen, verdirbt man nun die Tratte. Staatsminister v. Könneritz: Der Entwurf bevorzugt weder das Eine, noch dasAndere. Er hat in derWechselvrdnung die Grundsätze festgestellt, wie sie an und für sich richtig sind, als richtig erkannt werden müssen. Ist der geehrte Abgeordnete damit einverstanden, daß Wechsel gezogen werden können, und daß sie auch vorkommen, ohne daß man noch Deckung hat,, so muß er auch die Richtigkeit des Grundsatzes zugestehen, in so fern man nicht voraussetzen kann, daß der Bezogene durch den Accept habe ein Präsent machen wollen, was man durchaus nicht von vorn herein vermuthen darf. Der Entwurf beruht rein auf dem Satze, dem Wechsel kann man nicht ansehen, ob -er Zieher Deckung geleistet hat oder nicht, und folglich ist das ein Umstand, der, wenn der Wechsel an den Aussteller zurück kommt, besonders bewiesen werden muß. Die Regierung hat aber die Form so gegeben, aus der es erkannt werden soll, näm lich bei Wechseln, die an eigene Ordre gestellt sind. Uebrigens mag der geehrte Abgeordnete von seinem Standpunkte die Fälle hauptsächlich vor Augen haben, wo die Tratten nur benutzt werden, um Forderungen einzuziehen. Aber das ist nicht der Verkehr auf dem Wechselplatze; denn auch in der Erläuterung zur Frankfurter Wechselordnung heißt es ausdrücklich, daß man sehr irre, wenn man glaube, daß das die Regel wäre, und von Wechselplatz zu Wechselplatz geschehe es sehr häufig, daß ohne Deckung acceptirt werde. Es ist das ein Umstand, der außer halb des Wechsels liegt und der besonders bewiesen werden muß. Abg. Weisel: Hätte ich wirklich noch schwankend sein können, wie ich heute abstimmen sollte, so gestehe ich offen, daß die erste Rede des Herrn Regierungscommiffars mich ganz bestimmt haben würde, für die Deputation, wie sie jetzt der Kammer anräth, zu stimmen. Er hat allerdings, wie schon be merkt worden ist, im Eingänge seiner Rede bedauert, daß das Interesse der abwesenden Vertreter des Handelsstandes ver wahrlost sein könnte, und wenn ich nicht sehr irre, so setzte er hinzu, er würde versuchen, das Interesse derselben wahrzu- mhmen. Ist dies der Fall, und habe ich recht gehört, so würde ich ihn bitten müssen, erst noch damit hervorzutreten, denn das, was er in seiner Rede angeführthat, schien keineswegs geeignet, ein solches Interesse vertreten zu können. Er hat sich nament lich auf die frühere Wechselordnung bezogen, und daß die De putation die Grundsätze derselben nicht angenommen hat. Aber müßte das Alte als allein geltend betrachtet werden, so würden, wie ihm auch schon entgegengehalten worden ist, manche unse ¬ rer Einrichtungen beim Alten stehen bleiben. Ich erinnere an einen Gegenstand, den wir erst vor wenig Lagen hier verhandelt haben, nämlich das Gesetz über die verkürzten Verjährungsfri sten. Dabei hat einer der Herren Rechtsgelehrten namentlich das als Angriffswaffe gegen den Gesetzentwurf gebraucht, daß es den Grundsätzen in dem vielbeliebten römischen Rechte nicht entsprechend sei, diese Verjährungsfristen noch kürzer zu stellen, als sie bisher bestanden hatten. Esist dies keineswegs von der Staatsregierung anerkannt worden, man hat ihrerseits den Ge setzentwurf gegeben, hat ihn vertheidigt, und es scheint also doch, daß man alte Gesetze, die vielleicht sogar veraltet sind, ändern könne, um etwas Neues und Besseres an deren Stelle zu setzen. So betrachte ich auch die Wechselordnung, die wir jetzt bera- then. Ich gebe gern zu, daß vielleicht mancher Satz in eine solche Wechselordnung ausgenommen werden kann, der nicht ganz streng der Rechtsschule anzupassen ist; allein es kommt nur darauf an, ob dadurch eine solche Inconsequenz in das Ge setz kommt, wodurch es gar nicht mehr ausführbar wäre. Ist aber doch der Grundsatz, wie wir ihn hier empfohlen haben, in manche andere Wechselordnung schon ausgenommen, nun so sollte man meinen, daß, da dort doch auch Rechtsgelehrte con- currirr haben, diese ihn nicht würden durchgelassen haben, wenn dabei Unausführbarkeit vorwaltete. Frankfurt hat diesen näher angedeuteten Grundsatz angenommen, und sind wir aufmerksam gemacht worden, daß dabei nur die Stimme des Handelsstandes durchgedrungen sek, so möchte ich ausrufen: Heil Frankfurt, daß es der Stimme Gehör giebt, die in dem Falle am Ende doch wohl ein kompetentes Urtheil abzugeben vermag, und ich glaube ganz gewiß, Sachsen wird nicht un glücklich werden, wenn die Kammern den Satz annehmen, wie ihn die Deputation wiederholt empfiehlt. Der Herr Regie- rungscommissar hat behauptet, daß nur die Rechtssprüche der Behörden die Praxis bilden könnten; nun ja, nämlich im Rechte selbst, aber nur nicht in einem Punkte, worauf es hier ankommt, nämlich im Handel. Die Praxis in Handelsgeschäften kann eine ganz andere fein, als die der Behörden beim Recht sprechen, und ich möchte fragen, ob ein größerer Nutzen dar aus entsteht, daß man an der bisherigen Praxis festhält, oder daraus, daß man in Zukunft anders Recht spricht, wie es nämlich die Handelspraxis erheischt. Macht der Herr Regierungscommissar allerdings auf den juristischen Applaus Anspruch, so kann ich unmöglich glauben, daß der Handels stand in Sachsen diesen Applaus vermehren werde, wenn das Gesetz nach seinen Wünschen durchgeht; denn ich wenigstens kann mir davon kein Heil versprechen. Es ist bereits von dem Abgeordneten Ziegler daraus hingewiesen worden, wie es sich in der Praxis gestaltet hat, und dem muß ich beitreten. Gern will ich dem Herrn Commissar Recht geben, daß noch andere Fälle, als der Abgeordnete Gehe anführte, vorkommen; ja ich gehe noch weiter und behaupte, es ereignet sich wohl, daß große Handelshäuser, ohne zu glauben und zu hoffen, daß sie vierzehn Tage vor der Verfallzeit Deckung für ihre Accepte bekommen werden, diese dennoch geben, daß also zuweilen auch
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