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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 139. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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4 Procent verzinst werden sollen. Das ist ein sehr großer Vor- theil für die Geistlichen, aber ein großer Nachtheil für die Staats kassen. Allein ich hatte nichts dagegen einzuwenden, und es ist einmal durch das Gesetz vom Jahre 1840 so angeordnet. Ich muß mir aber noch zu bemerken erlauben, wie das Gesetz dies Alles herausgehoben hat, so scheint es, als ob der Decem das Hauptemolument der Geistlichen wäre und daß sie außer dem Decem nichts zu empfangen hätten. Aber wie manche schöne Wiedemuth haben die Geistlichen nicht, was haben sie für Stol- gebühren, und gewöhnlich haben die Geistlichen, die weniger Decems haben, auch weniger Stolgebühren und daher an Decem weniger Verlust, wenn einer sein sollte, der aber nicht ist. Was werden dagegen in Bezug auf die Qualität und Quantität des Decem für Streitigkeiten veranlaßt, und zu welchen andern Reibungen giebt das nicht Veranlassung? Ich kannte einen Geistlichen, der kündigte allemal den Decem von der Canzel ab, daß die Parochianen richtiges Maaß und tüchtiges Getreide schütten möchten, das wiederholte er allemal noch einmal mit sehr lauten Worten, so daß darüber ein Gelachter in der Kirche entstand. Giebt das zur Andacht Veranlassung? Nehmen Sie nun noch dazu wegen der Qualität. Wenn der Pfarrer das geschüttete Getreide auch verkaufen kann, oder er läßt solches mahlen, so wird er doch weniger dafür bekommen, wie jeder An dere, selbst wenn es gutes Getreide ist; denn alle sagen, es ist Decem, und dabei bleibt es. Ich würde auch den Bericht nicht unterschrieben haben, hätte ich nichtdieLandrentenbankimAuge gehabt. Es war bei Berathung der Petitionen in der Deputa tion noch keine feste Bestimmung über die Landrentenbank, wie lange sie noch bestehen würde. Wäre dies gewesen, so wäre der Bericht wahrscheinlich ganz anders ausgefallen. Da es nun gewiß ist, daß die LandrentenbaNk fortbestehen soll, so habe ich das Zutrauen zu dem hohen Cultusministerium, daßesdieLand- rentenbriefe für die Berechtigten übernehmen werde, solche ver kaufe, das Geld zu 4 Procent ausleihe, den Agioverlust müßte der Pflichtige tragen,' und wie die Sachen jetzt stehen, ist an ein Sinken der Interessen gar nicht mehr zu denken; freilich macht es der Verwaltung mehr Mühe, aber anders kann es nicht gehen; es muß immer das Capital bei dem hohen Cultusministerium niedergelegt werden. Denn es kann nicht den Gemeinden, noch viel weniger den Berechtigten anvertraut werden. Mithin muß es, es geschehe, was da wolle, die Capitalien immer übernehmen, und übernimmt es die Capitaliett, so wäre Alles gehoben. Die Berechtigten können 4 Procent erhalten und die Pflichtigen kämen auf die Landrentenbank. So wäre die Rechtsungleich heit wieder aufgehoben, was gewiß für den Credkt Sachsens in der Gesetzgebung nothwendig wäre. Wie schon gesagt, ich würde den Bericht nicht unterschrieben haben, hätte ich nicht alleHoff- nung auf die Landrentenbank gesetzt, und hätte ich nicht ge glaubt, daß es vom hohen Cultusministerium so gehandhabt werden würde, wie es im Deputationsberichte Sekte 134 ange deutetworden, wo es heißt,daß das hoheMinisteriumdesCultus und öffentlichen Unterrichts die bei Ueberweisung der Renten an dieLandrentmbank an dasselbe eingezahlten Landrentenbriefe sofort umsetze, der Verpflichtete den dabei gegen den Nominal werth sich ergebenden Agioverlust gewähre und das so erlangte Nominalcapital zu 4 Procent, mithin, nach Höhe der Rente aus geliehen werde, und hierüber ist kein Zweifel, daß das Geld zu 4 Procent nicht unterzubringen wäre. Wenn es so gemacht würde, so fielen alle Streitigkeiten und alle Rechtsungleichheiten weg. Für die Pflichtigen will ich mir noch die Bemerkung er lauben. Sind auch die Getreidepreise von 1840 zu hoch, so müssen sie daran denken, daß von dem, was sie an die Land rentenbank zahlen, ihnen allemal der sechste Theil wieder zu Gute geht, und es würde doch auch deshalb gut sein, daß sie mit den Seelsorgern mehr in Ruhe und Frieden lebten. Es könnte vielleicht noch eingewendet werden, daß die Zinsen wieder etwas sinken könnten; es könnte der Zinsfuß auf 3^ oder 3 Procent herabsinken. Da muß ich mir die Bemerkung erlau ben, daß dieses nicht so bald zu erwarten stehe, und wenn der Zinsfuß wirklich sinken sollte, so würde dashoheCultusmimste- rium bei dem, was es schon an den Geistlichen thut, auch noch das thun, daß es den Ausfall, welcher für die Geistlichen daraus entstehen könnte, deckte. Das würde so viel nicht betragen; denn wenn der Zinsfuß um ein bald Procent fiele, so würden auf den Scheffel Korn 4^ Pfennig nachzuzahlen sein. Dies wäre das Ganze. Nun könnten die Berechtigten auch noch sagen, daß ihnen der Gewinn entginge, den sie von einer Theuerung haben könnten. Allein bei den jetzigen Aussichten ist auf eine große Kheuerung nicht mehr zu rechnen. Seitdem die Eisen bahnen und Dampfschiffe eine so schnelle Verbindung hergestellt haben, ist es unmöglich, daß sich in einem Lande hohe Getreide preise lange erhalten; denn wenn auch in einem Lande die Ge treidepreise steigen, so kommen schnell aus andern wieder Zufuh ren von Getreide, und so wird das Ganze wieder in's Gleich gewicht gestellt; auch kommt ihnen das zu Gute, wenn niedrigere Preise eintreten. 'Deshalb habe ich mit dem größten Vertrauen das Deputationsgutachten unterschrieben, und wenn das hohe Cultusministerium sich der Sache annehmen würde, so würde die Rechtsungleichheit wieder aufgehoben; der Pflichtige würde zur Gleichheit des Rechts kommen und der Berechtigte erhielte auch sein vollständiges, was er nur verlangen kann. - Vicepräsident Eisenstuck: Wenn ich mir das Wort er bat, so geschah es hauptsächlich in der Absicht, um die Gründe zu entwickeln, warum ich in der Hauptsache dem Deputations gutachten unbedingt beipflichte. Wohl erinnere ich mich der Geschichte und der Entstehung dieses Gesetzes am Landtage von 1840. Ich habe damals mehrmals, als darüber discutirt wurde, hier in diesem Saale meine Meinung darüber ausgesprochen. Ich habe mich nicht daran erfreut, daß man diese Abänderung machte. Der Hergang der Sache war der, daß die Geistlichen eine so große Klage erhoben, daß man es gewiffermaaßen als eine Sache der Pietät ansehm mußte, daß man ihnen ihren Willen that, und um nicht verdächtigt zu werden, die nunmehr gesetzlichen Bestimmungen als Auskunftsmittel ergriff. Es ist gar nicht in Abrede zu stellen: das, was ich damals sagte, es HB
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