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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 139. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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gemacht worden ist, indem gesagt wurde, daß die Deputation wohl in ihren Anträgen hatte weiter gehen und namentlich dar auf antragen können, daß die Herstellung des früher« Gesetzes in seinem vollsten Umfange erfolgte. Die Gründe, weshalb die Deputation nicht so weit gehen zu können geglaubt hat, und namentlich auch nicht so weit, wie der Antrag des geehrten Ab geordneten Haden bezweckt, liegen einestheils in der Vergan genheit, anderntheils in der Zukunft. Ich übergehe diejeni gen, welche in der Vergangenheit liegen, und mache blos darauf aufmerksam, daß es der Deputation daran lag, den Uebelstän- den, so weit nur irgend möglich, in der Zukunft abzuhelfen. Um dieses bewerkstelligen zu können, war es aber nothwendig, mit der Staatsregierung hierin ein Einverständniß zu bewirken, das nur dadurch erreicht wurde, daß man dem Anträge in der Art eine Fassung gab, daß die Berechtigten so viel als möglich vor jedem Verluste sichergestellt wurden, demzufolge sodann auch dieZustimmung von der ersten Kammer zu erwarten stand, damit alle Weitläustigkeiten des Vereinigungsverfahrens rc, wegsielen. DieDeputation glaubt durch diese Vorschläge diesen Zweck vollständig erreicht zu Haben, und ich gebe der hohen Kammer zu bedenken, ob es zweckmäßig sein dürfte, überden Antrag der Deputation weiter hinauszugehen bei dem vorge rückten Landtage, und wenn wir sonst wünschen, dieAngelegen- heit in der ersten Kammer noch durchgehen zu sehen. Abg. Heyn: Ich habe mirblos das Wort erbeten, um eine Aeußerung des Abgeordneten Jani zu widerlegen. Der selbe meinte, daß im Voigtlande und Erzgebirge die Getreide preise in der Regel höher, als in andern Gegenden wären. Das will ich gern zugeben. Allein wenn der Herr Abgeordnete hier aus dieSchlußfolgerung ziehen wollte, als ob durch die ausgewor- senen Normalsätze die Geistlichen im Nachtheil ständen, so muß ich dies gänzlich in Abrede stellen. Wer nur irgend Gelegen heit gehabt hat, bei der Decemschüttung zugegen zu sein, der wird zugestehen müssen, daß die Qualität des Getreides nicht immer von der Art ist, als wie solche zu wünschen wäre. Ich muß ferner erwähnen, daß die Verpflichteten der erzgebirgischen Gegend durch diese Normalpreise im Verhältniß zur Qualität ihres. erbauten Getreides nicht im mindesten im Nachtheile sind. Die Getreidearten, welche in den meisten Jahren in sehr vielen jener Orte erbaut werden, sind von solcher geringer Be schaffenheit, daß sie öfters zum Brode nicht benutzt werden kön nen, sondern, und ich kann dies, meine Herren, aus meiner Er fahrung versichern, blos zur Brennerei und Mästung des Viehes haben verwendet werden können, folglich nun von einem Nach theile für die Ortsgeistlichen durchaus keineRede sein kann, son dern ich behaupte im Gegentheil, daß die ziemlich hohen Nor malsätze nur zum Nachtheile der Verpflichteten sind. Abg. Stockmann: Wenn ich auch zugebe, daß durch das Gesetz von 1840 einige Härten des Zehnten vermieden wor den sind, so ganz ausreichend scheint es doch nicht zu sein. Sonst würde man viel mehr Gebrauch von dem neuen Gesetze gemacht haben, auch würden nicht auf zwei Landtagen so dringende Pe titionen und in der Kammer selbst so verschiedene Ansichten sich herausgestellt haben. Etwas muß also doch an der Sache sein. Die Umwandlung des Sackzehnten leidet eben so gut an Gebrechen, als die Abgabe von Feldzehnten. Bei dem letztem ist der Vortheil der, daß der Berechtigte alle Calamitäten mit trägt. Werden Calamitäten bei dem Sackzehnten nicht mit be rücksichtigt, so wird der Verpflichtete beeinträchtigt. Wenn der Herr Staatsminister ein Bedenken darin fand, daß die Summe durch die Ablösung zu hoch sein würde, so glaube ich, daß gerade dieser Grund für die Ablösung spricht. Ist die Summe so groß, so hat dieGesetzgebungSorge zu tragen, daß sie gemin dert werde. Man hat bei der vorigen Ablösung auch nicht ge fragt, wie hoch ist die Summe, und ich sollte glauben, hier könnte man um so weniger von diesem Grundsätze abweichen zrr Gunsten nur einer Classe von Staatsbürgern. Abg. Jani: Ich Habe allerdings vorausgesetzt, daß ein geehrtes Mitglied der Kammer, welches vor mir sprach, die Sache nicht so nehme, daß, wenn Rauh- und Garbenzehntcn abgelöst werden sollen, diese, um ihn ablösbar machen, nunmehr erst in Sackzehnten umgewandelt und dann erst abgelöst werden können.- Nein, dies war die Meinung derDeputation durch aus nicht. Sie glaubte nur um deshalb sich auf den Körner zehnten beschränken zu können, weil ja die Ablösbarkeit des Rauhzehnten schon bis jetzt feststand, und daher künftig, wenn auch die Ablösbarkeit des Sackzehnten ausgesprochen wird, der directen Verwandlung des Rauhzehnten in eine Gcldrente durchaus ein Bedenken nicht mehr entgegenstehen wird. Wahr ist es, daß bei dem Rauhzehnten der Zehntberechtigte alle Ge fahren des Verpflichteten mit trägt, was bei dem Sackzehnten nicht der Fall ist, und daß daher dadurch, daß man den Rauh zehnten in Sackzehnten verwandelt, der Geistliche einer großen Gefahr entnommen wurde. Diese Gefahr swird aber bei der Ablösung in Geld auch mit in Anschlag gebracht werden kön nen. Was die Beziehung auf die Verhandlungen wegen des- Lehngeldes anbelangt, so finde ich darin einen Unterschied, daß dabei die Berechtigten in der Kammer vertreten wären, vorr Seiten der Geistlichen aber Niemand hier ist, der für sie spre chen kann. Staatsminister v. Zeschau: Es wird nicht überflüssig, sein, die Ansicht, welche, so weit das Ministerium sic Zu über sehen vermag, die geehrte Deputation bei ihren Anträgen ge habt hat, in ihren einzelnen Punkten zu wiederholen, zugleich mit dem Anträge, daß, falls das Ministerium dieseAnsicht nicht richtig aufgefaßt hätte, der Referent die Güte haben möge, sie zu berichtigen, damit daraufhin, wenn noch hierunddapracki- sche Bedenken sich herausstellten, diese hervorgehoben werden können. Nach der Meinung des Ministeriums will die De putation einseitigen Antrag aufAblösung der fraglichen Leistun gen zulaffen. Sie will ferner in so weit von dem Gesetze von 1832 abweichen, als nicht der marktgültige Preis in den näch sten Marktstädten, sondern der im Berichte angedeutete Preis zu Grunde gelegt werden soll. Sie will auch in so weit von diesem Gesetze und demLandrentenbankgesetze abweichen, als die Wahl nicht freistehen soll, ob Landrentenbriefe genommen wer-'
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