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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 139. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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es kann das ein Vortheil für den einen und ein Nachtheil für den andern Theil sein. Aber überhaupt müssen wir doch an nehmen, daß eine Last, sie, mag so wenig drücken,, wie sie will, doch immer eine Last bleibt, und daß der Träger sie einmal los zu werden wünscht. Der Herr Staatsminister hat noch ein Bedenken von der Lantzrentenbank entlehnt und gemeint, daß nach einer ungefähren Durchschnittsberechnung von 100,000 Khlr. Renten dritthalb Millionen Staatspapiere dadurch neu geschaffen werden können. Ich kann ihn nicht widerlegen, aber man muß Nur bedenken, daß, wenn man auch diese Summe als die annimmt, welche den Betrag der gesammten Natural zinsen im Lande ausmacht, wir doch nicht wissen, wie es sich bei der Ablösung gestaltet. Es sind unter Anderm Vorschläge geschehen, die Ablösungsart möchte in die freie Wahl gestellt sein, und dann können die Renten ja von den großen Gutsbe sitzern, die sich mit der jährlichen Abführung derselben nicht be fassen wollen, baar bezahlt werden. Also so ganz genaue Be rechnung können wir nicht machen. Wir werden aber der Land rentenbank keinen großen Nachtheil bringen, wenn 2^ Millionen Khaler schlafen, denn sie sind nicht im Cours und können daher auch keinen Einfluß auf den Cours der übrigen Papiere üben. Der Herr Minister meinte ferner, es werde eine Gleichheit unter den Verpflichteten nicht hergestellt werden, und ich will das in mehrern.Beziehungen zugeben; aber darin wird eine Gleichheit hergestellt, daß Alle ablösen können, und daß Alle künftig ins- gesammt von ihren Lasten befreit sein werden. Und das wird hauptsächlich die Gleichheit ausmachen. Dringende Petitionen der Geistlichen^ sind da gewesen, und auch noch einige nach vollendetem Drucke des Deputationsberichts; auch bei'vorigem Landtage waren welche eingegangen, aber noch weit mehrere sind von den Verpflichteten eingegangen, und also ist im Allge meinen etwas darauf nicht zu geben. Der geehrte Herr Staats minister bemerkte noch, der geistliche Stand leide nicht durch die zeitherigen Verhältnisse, insbesondere wurde auch noch von anderer Seite bemerkt, daß die bestehenden Verhältnisse zwi schen den Geistlichen und den Verpflichteten auch in pecuniärer Hinsicht nicht so gelöst werden möchten, daß es vielmehr gut sei, wenn sie fortbeständen. Was dieses Letztere betrifft, so werden dergleichen pecuniäre Verhältnisse noch genug bestehen, wenn auch die Ablösung erfolgte. ReferentAbg.Klien: Wenn endlich der Herr Staats minister bemerkt hat, die Praxis in Beziehung auf die freiwillige Vereinigung, welche nach dem Gesetze von 1840 nachgelassen ist, sei milder gewesen, so hat allerdings aus dem ganzen Zusam menhänge des Gesetzes die Deputation diese Praxis nicht kennen lernen; es kann sein, daß es einzelne Fälle gegeben hat, es sind aber auch andererseits Beschwerden gekommen, welche wünschen lassen, daß diese freiwillige Bereinigung wenigstens nunmehr anders geregelt wird. Es kann eine freiwillige Vereinigung in andern Beziehungen immer noch ftattsinden. Gehe ich nun mehr auf die Anträge über, zunächst den des geehrten Abgeord neten Stockmann, so lautet derselbe dahin: „DieKammer wolle im Vereine mit der ersten Kammer die hohe Staatsregie rung ersuchen, daß sie die Ablösung des geistlichen Zehnten im Wege freier Vereinigung nach dem Gesetze vom 17. März 1832 genehmige, wo eine Verletzung des Berechtigten nicht nachge wiesen werden kann." Mir schien der geehrte Abgeordnete im Ganzen dem Deputationsgutachten beizutreten; wenn das der Fall ist, so ist mir allerdings nicht klar, warum er sich hier des allgemeinen Ausdrucks „Zehnten" bedient hat. Mir schien es, es wäre ihm nur um den Garbe «zehnten zu thun, und wenn das der Fall wäre, so würde ich ihn noch zu fragen haben, ob er damit einverstanden wäre, daß das Wort: „Garben" noch hinzugesetzt würde. Ich bemerke dabei, daß das Gesetz von 1840 durchaus nicht in Beziehung auf die Garbenzehnten alte- rirt wird. Die dort nachgelassene Reduktion des Garbenzehnten auf Körner wird auch jetzt noch stattsinden. Es ist aber auch möglich, daß im Sinne des Abgeordneten eine freie Vereinigung in Beziehung auf die Reduction stattsinden kann und auch von dem Ministerium genehmigt werden wird. Wenn aber im An träge zugleich gesagt ist: „und eine Verletzung nicht nachgewie sen werden kann," so ist das allerdings, wie mir scheint, etwas Bedenkliches; denn wenn das Ministerium eine Verletzung nachweisen soll, so weiß ich nicht, wie das gemeint sein kann. Es müßte also dem Ministerium weiter nichts zu thun übrig bleiben, als Taxatoren zu bestellen und die Reduction taxiren zu lassen. Präsident Braun: Der Abgeordnete Stockmann wird von mir ersucht, sich auf die Anfrage des Referenten zu er klären.. Abg. Stockmann: Mir ist es hauptsächlich darum zu thun gewesen, den Grundsatz, wo offenbar ein Vortheil vorliegt, die freie Vereinigung geschehen zu lassen, herauszubringen. Darin habe ich allerdings eine Rechtsverletzung für die Ver pflichteten gesehen. Ich halte dafür, daß, wenn dies herausge nommen wird, dann die Herren Geistlichen gewissermaaßen die moralische Verpflichtung auf sich haben, auf eine freie Vereini gung einzugehen, welche ihnen und den betreffenden Gemeinden bei weitem wenigere Mosten machen wird. Die Actoren werden den Geistlichen sich fügen müssen, und das Ministerium wird auf die freie Vereinigung eingehen, wenn es sich überzeugt, daß eine Verletzung nicht stattsindet. Referent Abg. KlienrNach dem SinnedesDeputations- gutachtens wird die freie Vereinigung überflüssig nur in Bezie hung auf den Körnerzehnten; in Beziehung auf den Garben zehnten ist das etwas Anderes. Da ist von einer freien Ver einigung früher nicht die Rede gewesen, sondern er hat müssen er mittelt werden. Ist es also die Absicht des Herrn Abgeordneten, unter diesen Zehnten blos die Garbenzehnten zu meinen, so würde ich meinerseits mit dem Anträge einverstanden sein kön nen, weil ich glaube^ daß, wenn das Ministerium ein Bedenken gegen die freie Vereinigung im concreten Falle haben sollte, die Nachweisung sich schon bewerkstelligen lassen wird. Abg. Stockmann: Allerdings war das vorzugsweise meine Absicht.
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