3S67 und die Zustände des sächsischen Wechselgeschäfts große Befürchtungen abhängen. In wie fern die hohe Kam mer dergleichen Gesetzgebungen wie die unter I selbst be denklich erachten möchte, so wird ihr die Regierung nur Leipflichten. Allein daß an die Stelle desjenigen, was hier vorgeschlagen worden ist, etwas Anderes gegeben werden solle, muß ebenfalls von der Regierung abge lehnt werden. Die Deputation muß auch hier, im Fall die hohe Staats regierung die Vorlage Z nicht zurückzieht, der Kammer Vor schlägen: dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer nicht beizutre ten und vielmehr bei dem von ihr früher gefaßten zu be harren. Königl. Commiffar v. Einert: Auch hier würde die Staatsregierung den Entwurf zurückziehen. Präsident Braun: Nachdem die Staatsregierung erklärt hat, daß sie den Entwurf zurückziehen wolle, erledigt sich der Beschluß der Kammer über diesenParagraphen von selbst. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Somit wäre der Gegenstand der Ta gesordnung beendigt. Ich schließe daher die Sitzung, beräume die nächste auf morgen 10 Uhr an, und bestimme zur Tages ordnung den Bericht der außerordentlichen Deputation wegen der Beschwerden, die Leipziger Augustereignisse betreffend. — Die Sitzung ist aufgehoben. Schluß der Sitzung Nachmittags 1K Uhr. Mit der Nedsetion beausttagt; V. Gretschel. Druck und Papier von B. G. Leudner in Dresden-