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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 141. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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9. (Nr. 1632.), Bericht derselben Deputation über die Beschwerde der Besitzer des Mannlehnguts Scharfenstekn, Jo hann Alexander v. Einsiedel und Genossen, über das Justiz ministerium. Präsident Braun: Auf eine Tagesordnung. 10. (Nr. 1633.) Bericht derselben Deputation über die Petition 1) der Vorstände und Ortsrichter mehrerer Land gemeinden des Leipziger Kreises, August Dietrich und Genos sen, vom 24. November 1845 (Nr. 403 der Hauptregistrande), so wie 2) der Gemeinde Brösen und vier anderer, Johann An dreas Greßner und Genossen, um Aufrechthaltung des fünf ten Abschnittes des Gesetzes über Ablösungen und Gemein- heitstheilungen, besonders des §. 132, und Aufhebung des ent gegenstehenden Regulativs vom 31. Januar 1842 (Nr. 1305 der Hauptregistrande.) Präsident Braun: Wird wo möglich ebenfalls auf eine der nächsten Tagesordnungen gebracht werden. Somit wären die Nummern unserer Registrande abgethan. Abg. Klinger: Ich habe im Auftrage der ersten Depu tation die ständische Schrift in Betreff der Wahl der Vertreter der römisch-katholischen Parochialgemeinde zu Leipzig vorzu tragen. Da sie sehr kurz ist, so wird die Kammer wohl gestat ten, sie gegenwärtig vortragen zu dürfen. Präsident Braun: WM die Kammer sich diese Schrift gegenwärtig vortragen lassen? — Wird einstimmigbejaht. Abg. Klinger trägt die erwähnte.ständische Schrift vor. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer die Fassung und den Inhalt dieser ständischen Schrift? — Sie wird ein stimmig genehmigt. Präsident Braun: Wir können nunmehr zur Tages ordnung übergehen, und es wird der Herr Referent ersucht, uns den darauf bezüglichen Bericht zu geben. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Ich muß ganz dem Ermessen der Kammer überlassen, ob sie wünscht, daß der Be richt vollständig vorgetragen werde, oder ob sie nach dem Vor gänge, wie er zeither war, davon absehen wolle. Abg. Heyn: Ich sollte doch glauben, daß es wünschens- werth wäre, wenn der gegenwärtige Bericht vorgelesen würde, um das zahlreiche Publicum auf den Tribünen von dem Ver- hältniß ftr und wider die Sache genau in Kmntniß zu setzen. Abg. Hensel (aus Bernstadt) r Dieser Ansicht must ich widersprechen; denn die Vorlesung des Berichts würde min destens 3 — 4 Stunden Zeit in Anspruch nehmen. Man kann wohl kaum erwarten, daß die Zuhörer so lange Zeit mit gespannter Aufmerksamkeit dem umfänglichen Berichte folgen können, und dann ist die Thatsache allgemein bekannt, sie ist in dm Zeitungen vielfach besprochen worden, mithin handelt es sich nur um die Bemtheilung dieser Thatsache. Die Beur- theilung dieser Thatsache werden aber die Zuhörer hinlänglich aus der Discussion kennen lernen. Ich muß ferner erwähnen, daß der Bericht bereits in der Deutschen Allgemeinen Zeitung erschienen ist. Deshalb sollte ich wohl glauben, daß es im Interesse der Kammer, wie im Interesse der Zuhörer wäre, wenn von dieser allerdings sehr viel Zeit in Anspruch nehmen den Vorlesung abgesehen würde. Abg. Zische: Ich glaube, daß, wenn je die Vorlesung eines Berichts überflüssig war, so ist es gerade der vorliegende. Haben die Kammermitglieder bei irgend einer Gelegenheit sich vorbereitet, so ist es gewiß bei dem vorliegenden Gegenstände, und um so mehr glaube ich, daß 'wir die Zeit sparen und von der Vorlesung des weitläuftigen Berichts absehen können. Präsident Braun: Will die Kammer, daß von der Vor lesung des Berichts abgesehen werde? — Wird gegen zwei Stimmen bejaht. Dieser Bericht lautet vollständig, wie folgt: In der 19. öffentlichen Sitzung wurde unter Nr. 176 aus der Registrande vorgetragen Beschwerde des Professors Karl Biedermann und 1806 Genoss en, die Bekanntmachung des hohen Ministeriums des Innern über die Ereignisse des 12. August 1845 zu Leipzig betreffend, und es erfolgte die Vorlesung dieser Schrift auf einen von der Kammer genehmigten Antrag eines Kammermitgliedes, worauf ein fernerer Antrag auf die Niederfetzung einer außerordentlichen Deputation zu Prüfung dieser Beschwerde unterstützt und angenommen, auch kn der22. Sitzung die außer ordentliche Deputation, aus sieben Mitgliedern bestehend, ge wählt wurde. Diese mit 1800Unterschriften versehene Bieder- mann'sche Schrift, welche auch gedruckt an die Mitglieder der Kammer vertheilt wurde, schloß mit den Anträgen, dieKammer möge 1) über das Verfahren des Ministeriums des Innern irr dieser Angelegenheit als ein den Anforderungen der Gerechtigkeit und Gleichheit Aller vor dem Gesetze nicht entsprechendes bei Sr. Majestät dernKönige Beschwerde führen; 2) die nöthigen Schritte thun, damit das Verfahren der sämmtlichen Offiziere, welche bei dem Commando zum Feuern am Abend des 12. August betheiligt gewesen find, einer gerichtlichen Untersuchung durch die-compe- tenten Behörden unterzogen werde; 3) zu diesem Behufs sich von der hohen Staatsregierung die Vorlegung der vollständigen Protocolle der zu Er örterung der Ereignisse vom 12. August niedergesetzten Commission, so wie der Dienstinstructionen für die Offiziere erbitten, auch die Veröffentlichung dieser beiden Aktenstücke auf geeignetem Wege beantragen; 4) zu allen diesen Schritten, so weit dies nöthig, den Bei tritt der hohen ersten Kammer beantragen. > Den Beitritt zu dieser Schrift erklärten 1) unter dem 8. October 1845 170 Einwohner von Meerane,
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