Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 141. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
den sei, was nur durch die Gesetzgebung habe bestimmt werden können. Weil jedoch in der Beschwerdeschrist der Stadtver ordneten zu Leipzig Andeutungen sich vorfinden, als ob bei den traurigen Ereignissen des 12. August 1845 die von den städti schen Behörden, wie die Deputation nicht verkennen kann, be zeigte Passivität eben durch die dem Kreksdirector von dem Ministerium ertheilten Instructionen gerechtfertigt werden könne, weil ferner die wörtlich in diesem Berichte mitgetheilten Zusicherungen der Staatsregierung, welche an die städtischen Behörden ertheilt worden, eine weitere Veröffentlichung in Leipzig nicht erhalten haben, und Mißverständnisse im Publi cum, namentlich in dem Kreise der Stadtverordneten, dadurch hervorgerufen worden, weil endlich nicht zu verkennen ist, daß, obwohl die Absicht der Instructionen in Erwägung der an die städtischen Behörden ertheilten Zusicherungen nicht dahin ge gangen ist, an den Reffortverhältnissen, dem Stadtrathe, dessen Vorstand und dem Polizeiamte gegenüber, etwas zu ändern, doch der Umstand, daß die Instruction der städtischen Behörden keine besondere Erwähnung thut, möglicherweise eine unrichtige Auslegung verbreiten könnte, so rächet die Deputation der ge ehrten Kammer an: im Verein mit der ersten Kammer bei der Staatsregie rung zu beantragen, daß mittelst einer an den Stadt rath zu Leipzig zu erlassenden Verordnung die Ressort verhältnisse zwischen dem Kreisdirector und den städti schen Behörden hinsichtlich der bei entstehendem Tu multe zu dessen Unterdrückung zu treffenden Maaß- regeln genau! und mit Entfernung aller möglichen Mißverständnisse bestimmt werden. Die Deputation kann hoffen, daß in Vorstehendem die verehrte Kammer die Biedermann'sche Schrift sowohl, als die im Eingänge unter 1 bis 6 erwähnten Petitionen und die Be schwerde der Stadtverordneten zu Leipzig für erledigt ansehen werde, und zwar um so mehr, da, wenn man von allen formellen Bedenken absehen wollte, der Antrag in der Biedermann'schen Schrift unter 1 in der Beifuge die vollständige Widerlegung findet, die Anträge unter 2 und 3 dagegen durch die ausführ lichen Erörterungen, welche der gegenwärtige Bericht enthält, verbunden mit denBeifugenk., 6. und 0., so wie durch Milthei lung der über die kommissarischen Erörterungen sowohl, als die nachherigen kriegsgerichtlichen Befragungen ergangenen Acten an die Deputation erledigt werden. Die mit F. Müller, S. Communalgardist unterzeichnete, bei der hohen ersten Kammer eingereichte und mittelst Protocollextracts an die zweite Kammer, sodann durch Kammerbeschluß an die Deputation abgegebene Petition unter 8 enthält den Antrag: Es möge den hohen Ständen gefallen, allen ehr- und pflichtgetreuen Communalgardrsten Sachsens, deren es noch viele giebt, dadurch zu entsprechen, daß selbige bei der hohen Staatsregierung eine ernste Bestrafung der schuldig zu befindenden Leipziger Communalgardisten beantragen mögen, und es genügt diese Stellung des Antrags, um die Ansicht der Deputation zu rechtfertigen, daß der Antrag zu einiger Berücksichtigung sich nicht eigne. Was die Petition unter 9 betrifft, so ist der Bittsteller am 12. August 1845 durch einen Schuß verwundet worden, hat in Folge dieser Verwundung sieben Wochen lang das Bett hüten müssen, befürchtet eine Verstümmelung auf seine ganze Lebens zeit, und erwartet blos von der gewichtigen Verwendung der Ständeversammlung für Einleitung dieser Untersuchung gegen die Befehlshaber des Militairs einigen Erfolg, und die Mög lichkeit, seine Rechtsansprüche wegen Entschädigung und Schmerzengeld geltend zu machen. Wenn schon die Absicht der Deputation keineswegs dahin gehen kann, die Verfolgung sei ner Ansprüche, die er auf Entschädigung und Schmerzengeld zu haben vermeint, dem Petenten abzusprechen, diese vielmehr ihm unter allen Verhältnissen, gegen wen er sich damit fortzu kommen getraut, unbenommen bleibt, so sieht doch die Deputa tion sich veranlaßt, die Abweisung dieser Petition zu beantragen, weil sie nach der in diesem Berichte enthaltenen Darstellung für Erörterung einer Untersuchung gegen die Befehlshaber des Mi litairs ausreichende Gründe nicht wahrgenommen hat. Die Petition unter 10 endlich, welche von dem Kaufmann Antrop an die Ständeversammlung gerichtet worden, enthalt lediglich das Gesuch um Beschleunigung der Berichterstattung und Be schlußfassung auf die Biedermann'sche Beschwerde und findet in der nun erfolgenden Berichterstattung die Erledigung. Da schließlich die von Biedermann und Genossen erhobene Be schwerde sowohl, als die im Eingänge unter 1 bis 10 aufgeführ- ten Beitrittserklärungen und Petitionen an die Ständever sammlung gerichtet sind, so wird auch der Schlußantrag der Deputation, auf Abgabe sämmtlicher dieser Petitionen an die erste Kammer, Genehmigung finden. Bei Vortrag des Berichts hat jedoch sich ergeben, daß nicht in allen Punkten die Deputation einver standen war^ sondern in einigen Punkten sprach die Minorität von drei Mitgliedern eine von dem Berichte abweichende An sicht aus, die in dem Separatvotum der Beilage unter L. ent halten ist. Dresden, am 5. Mai 1846. Die außerordentliche Deputation der zweiten Kammer in Betreff der am Abend des 12. August 1845 in Leipzig stattgefundenen Ereignisse. Eisenstuck, Berichterstatter. Schäffer., Klinger. Todt. Klien, v. Khielau. Hensel. Seine Königliche Majestät haben auf den Allerhöchstden- selben über die am Abende des 12. August in Leipzig vorgefal lenen tumultuarischen Auftritte erstatteten Vortrag nach dem -eignen Anträge des Stadtraths und in, Betracht der nach den Anzeigen der Behörden über das Geschehene umlaufenden ver schiedenartigen und einander widersprechenden Gerüchte eine kommissarische Erörterung über die Veranlassung, den Zusam menhang und Hergang jenes beklagenswerthen Ereignisses an-' zuordnen für nöthig erachtet und beschlossen, den wirklichen Ge-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder