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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 141. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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die ergangene Requisition der Civilbehörde der Gebrauch der Waffengewalt gerechtfertigt ist. Nun sagt man zwar: Ja wenn auch das Militair wohl in seinem Rechte gewesen wäre, so hätte es dennoch die nöthigen Ermahnungen an die tumul- tuirende Menge vorher ergehen lassen, Alles versuchen sollen, ob das Volk nicht auf eine andere Weise zurückzutreiben ge wesen wäre. Meine Herren! Ich wiederhole nur ganz ein fach: Das Militair hatte nach den bestehenden Gesetzen diese Verpflichtung nicht, das Militair war nicht gesetzlich verbun den, eine Aufforderung ergehen zu lassen. Allein nichts desto weniger, — und dies kann gewiß zur vollständigen Beruhi gung gereichen — nichts desto weniger ist Seiten des Militairs -eine solche Aufforderung, und zwar nicht einmal, sondern mehr mals und zu verschiedenen Zeiten wirklich erfolgt. Hieran kann man in der That nicht zweifeln, wenn man das zu sammennimmt, was die Zeugen bei den zweimaligen Er örterungen und resp. Untersuchungen, denen die Sache bereits unterlegen hat, ausgesagt haben. . Was nämlich die erste vor der Jmmediatcommission erfolgte Erörterung be trifft, so ist, wie S. 241 desDeputationsberichts ersichtlich, von 8 bis 10 Zeugen bestätigt worden, daß wirklich eine mehr- maligeAbmahnung des tumultuirendenHaufens durch die com- mandirenden Offiziere st-ttgefunden hat. Unter diesen Zeugen befinden sich: em Kutscher, Namens Borsch, der Leutnant v. Abendroth, der Student Thiemann, vier Mann des achten Pelotons und mehrere andere Zeugen. Von ihnen ist indirect und direct ausgesagt worden, daß eine solche Aufforderung er gangen ist. Wenn nun aber die Aussage des Kutschers Borsch dahin lautet: „beim Worrücken rief ein vorausgehender Offizier der Menge zu, sie möchten gehen, es könnte Kugeln regnen"; wenn der Leutnant v. Abendroth aussagt: „v. Süßmilch habe zur Ruhe aufgefordert, und wenn das Werfen nicht aufhöre, so werde gefeuert"; wenn der Student Thiemann versichert: „v.Süßmilchhabe eine ernsteAufforderung erlassen"; wenn vier Mann des achten Pelotons aussagen: „daß v. Süßmilch vor dem Feuern zum Volke gesagt, es solle sich zurückziehen, denn es wäre geladen"; wenn mehrere andere Zeugen versichern,gehört zu haben, daß von Mehrern aus der Volksmenge die Worte ver nommen worden: „ihr habt mit Mondschein geladen" und „bange machen gilt nicht", so muß ich doch gestehen, es gehört ein großer Unglaube dazu, um nicht schon aus diesen Zeugenaus sagen die moralische Ueberzeugung zu gewinnen, daß die Sache wirklich so sich zugetragen habe, d. h. von dem commandiren- den Offizier eine Aufforderung an die Menge ergangen sei. Es sind dies Zeugen aus allen Classen, Männer, denen man wohl zutrauen kann, nicht nur, daß sie die Befähigung, sondern auch die Absicht hatten, die Wahrheit zu sagen. Warum man an der Wahrheit dieser Aussagen zweifeln kann, weil dieAussagen- den vor einer außerordentlichen Commission abgehört oder nicht vereidet worden sind, vermag ich nicht einzusehen. Die morali sche Ueberzeugung wird sich dadurch kaum verstärken, wenn jene ihre Aussagen auch beschworen hätten, obschon ich nicht bestreite, daß der juristischen Förmlichkeit dann vollständig ge nügt wäre. Mein, meine Herren, damit hat man sich nicht einmal begnügt, man ist von Seiten der Regierung viel wei ter gegangen, man hat nach Ausweis des Deputationsberichts, S. 242 ff., später noch eine besondere Untersuchung veranlaßt, welche vor dem Kriegsgericht stattgefunden hat, und vor diesem Kriegsgericht haben abermals 4 bis 6 Zeugen bestätigt, daß eine Abmahnung und Aufforderung von Seiten des commandi- rcnden Offiziers nicht nur einmal, sondern zu wiederholten Malen stattgefunden habe. Es haben vier Zeugen direct dies ausgesagt, und zwei Zeugen wenigstens solche Aeußerungen gethan, welche die directen Aussagen bedeutend unterstützen. Ein siebenter Zeuge, der Signalist Naumann endlich hat es ebenfalls sehr bestimmt und deutlich ausgesprochen, daß die tu- multuirende Menge von dem commandirenden Offizier wieder holt angeredet und verwarnt worden sei. Dieser sehr ausführ lichen Zeugenaussagen halber beziehe ich mich der Kürze halber auf den Deputationsbericht S. 242 — 244. Es ist in der That kein Zweifel, daß, wenn diese Personen eidlich abgehört worden wären oder noch abgehört würden, ein anderes Resultat sich nicht zu Tage stellen würde. Zwar sind die Zeugen, welche in der zweiten Untersuchung abgehört worden sind, alle Militairs, nämlich Hauptmann v. Holleufer, Leutnant v. Abendroth, Sergeant Fischer, Corpora! Karl Moritz Wagner, Corpora! Keichgräber, Signalist Naumann und Oberleutnant v. Fer ber; allem dies beschränkt die Glaubwürdigkeit der Aussagen nicht, denn es treten dazu die vielfach bewiesenen andern Um stände und die Aussagen von andern Zeugen, welche keineswegs Militairs sind. Ueberhanpt, meine Herren, ist der Grundsatz durchaus nicht so allgemein im Criminalrechte anzunehmen, als wenn das, was in einer Militairuntersuchung von Militairs ausgesagt wird, mindere Glaubwürdigkeit hatte, als das von Civilpersonen Ausgesagte. Ich bin überzeugt, daß auch in ei ner Militairuntersuchung jeder Militair als Mann von Ehre so aussagen wird, wie er es vor Gott und seinem Gewissen ver antworten kann, und deshalb allein nicht als suspect betrachtet werden kann, weil er.Militair ist. Wenn nun also nach dem, was bereits actenmäßig vorliegt, 10 Zeugen der ersten und 7 Zeugen der zweiten kriegsgerichtlichen Erörterung ausdrück lich gesagt und bestätigt haben, es habe eine Aufforderung mehr als einmal, sie habe zwei-, ja dreimal stattgefunden, so kann ich nicht umhin, ich muß das für wahr annehmen, ich kann nicht weiter daran zweifeln, und Jeder von Ihnen, meine Her ren, der als Richter zu entscheiden und weiter keine Beweise vorliegen hätte, als diese 17 unbeschworenen Zeugenaussagen, würde gewiß nicht anders urtheilen. Nehmen Sie dazu endlich die Meldung des Obersten v. Buttlar an des Prinzen Königl- Hoheit, worin er mit ausdrücklichen Worten sagt: „Es thut mir leid, melden zu müssen, daß sich die Leute so benom men, sie haben mit Steinen geworfen, es ging nicht an ders, es mußte das Gesetz vollstreckt werden diese Meldung Wvon dem Domherrn D. Günther ausdrück lich beigefügt worden, so wird Ihnen gewiß klar werden, daß das Militair von Anfang an bis zum letzten Augenblicke der
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