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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 141. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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frage, die der Abgeordnete Rittner an die Minorität richtete, erklärt worden, daß es sich darum handelte, den Thatbestand im Allgemeinen in's Auge zu fassen, in Erörterung und Unter suchung zu ziehen, nicht allein, was sich auf das Militair be schränkte, sondern auch das Verfahren der Stadt- und Civil- behörde mit zu untersuchen. Nach den Worten der Fassung des Antrags liegt das aber gar nicht darin, denn es han delt sich dort nicht darum, den Thatbestand bei jenen Ereignissen auszumitteln, sondern, sagt die Minorität, wie die stattgefun denen Verwundungen und Tödtungen bewirkt wor den sind. Nun, meine Herren, die Verwundungen und Tödtungen sind nicht von der Civilbehörde ausgeübt worden, das ist klar, die hat sich über haupt nicht auf dem Platze, sondern in ihrenStu- Len bei dieser Gelegenheit befunden, das liegt auf -er Hand; die Verwundungen und Tödtungen sind daher nur vom Militair ausgeübt worden, und folglich könnte die Unter suchung auch nur gegen das Militair gerichtet sein. Es ist aber wahrhaftig doch zu erwägen, ob Seiten der Civilobrigkeit nicht gewiß mehr oder weniger Vernachlässigung ihrer Pflich ten vorliegt, und wenn einVerbrechen vorliegt, diese nicht mehr Schuld trage. Auf die Schultern des Militairs soll Alles ge schoben werden. Ich bin 1830 selbst noch activer Militair gewesen, und wenn man warme Gefühle als junger Soldat für Kampf und Schlachten für König und Vaterland hat, so ist es ein kaltes Eisbad, in welches man fällt, wenn man gegen sein eigenes Volk auftreten soll, und eine Lage, die in jeder Be ziehung bedauernswerth ist. Denken Sie sich, meine Herren, einen jungen Offizier, mit Soldatentreue seinem König und dessenHause ergeben, der herbeigerufen ist, mit seinen Soldaten einen Prinzen des Königl. Hauses, den präsumtiven Thron erben, gegen Insulten zu vertheidigen, gegen Angriffe von, wie das Deputationsgutachten sagt, einem Pöbelhaufen zu schützen; denken Sie sich dies in der Nacht, denken Sie sich, daß der Oberst sich dahin äußert, wenn das Militair insultirt werde, solle geschossen werden, daß er nach dem Reglement das Recht dazu zu haben kennt. Er wird detachirt, von der Haupttruppe .entfernt, er hört erneuerten Lärm, er denkt, es sei ein neuer ge fahrvoller Angriff auf jene hochgestellte Person, er hört Feuer geben und erhält im selben Moment einen Stein auf die Brust, er commandirt zum Schutz uüd Nothwehr selbst Feuer, und soll nun in Untersuchung gezogen werden, während die betreffenden Stadtcivilbehörden die ganze Angelegenheit in der Stube an sehen und auf das Militair die ganze Last des traurigen Ereig nisses wälzen und ohne Untersuchung bleiben sollen. Ich muß darauf wieder zurückkommen, daß die Untersuchung sich blos auf die Verwundungen und Tödtungen bezieht, und also nicht auf die Civilbehörde. Will Jemand ein Mehreres, so darf er nicht mit der Minorität -stimmen. Man hat gesagt, Leipzig müsse eine Sühne in dieser Art haben; ich glaube aber, Leipzig verlangt eine derartige Sühne nicht, es verlangt nur, und zwar vielleicht nur die Petenten, das, was sie sagen, nämlich Be schwerde bei Sr. Majestät dem König über das Ministerium, nicht aber blos eine Untersuchung des Militairs allein. Wenn aber die Minorität in der Absicht ihren Antrag gestellt hat, daß die Untersuchung nicht blos gegen das Militair gerichtet sein soll, so möchte ich den Wunsch hegen, daß sie dies deutlich aus spreche, damit ein Mißverständniß nicht entstehe, damit die Minoritätsgerechtigkeit nicht blos allein gegen das Militair geübt werde. Im Uebrigen muß.ich von der Ansicht ausgehen, daß ich es nicht als eine Gerechtigkeit, sondern als eine Unge rechtigkeit betrachten müßte, Jemanden, der seine Pflicht gethan hat, in Criminaluntersuchung zu ziehen; sprechen Sie diese aus, so berechne sich Jeder die Folgen selbst. Dies sind die Gründe, warum ich meinerseits mich für das Majoritätsgut achten erklären muß. Bin ich in Betreff des Rechtspunktes nicht recht unterrichtet und namentlich hinsichtlich der richter lichen Pflichten und competenten Behörden nicht richtig unter richtet, so erwarte ich Widerlegung oder Erläuterung meiner Ansichten. Präsident Braun: Es haben sich noch neun Redner ge meldet, so daß wir heute mit der Berathung nicht zu Ende kommen dürften. Ich schließe also für heute die Sitzung, und bringe die Fortsetzung der heutigen Berathung für morgen früh 10 Uhr auf die Tagesordnung. — Die Sitzung ist aufge hoben. Schluß der Sitzung 3 Uhr. Mit der Redaktion beauftragt: v Gretsch et- Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden.
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