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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 142. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. n. Kammer. 142. Dresden, den 26. Mai 1846. Einhundert und drei und vierzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 15. Mai 1846. (Bormittagssitzung.) Inhalt: Bortrag aus der Registrande. — Beurlaubungen. — Bortrag undGenehmigung der standischenSchrift, den Zustand des Domainenfonds in den Jahren 1842,1843, und 1844, ingleichen die in dieser Zeit stattgsfundsnen Ver änderungen mit dem Staatsguts betr. — Fortsetzung der Be- rathungdes Berichts der außerordentlichen Deputa tion in Betreff der amAbend des 12. August 1845 in Leipzig stattgefundenen Ereignisse. Die Sitzung beginnt gegen Uhr mit Verlesung des durch den Secretair Kasten über die letztverwichene/Sitzung aufgenommenen Protokolls. Anwesend sind die Staatsmim- sterv. Könneritz, v. Nostitz-Wallwitz und v.Falken stein, so wie zwei und siebzig Kammermitglieder. Präsident Braun: Hat Jemand gegen dieses Protokoll sine Bemerkung zu machen? Wenn es nicht der Fall ist, so ist es als genehmigt anzusehen. Die Abgeordneten 0. Geißler Md Sp eck werden ersucht, dasselbe mit mir zu unterzeichnen. (Nachdem dies geschehen.) Präsident Braun: Wir kommen zum Vortrag aus der Registrande. I. (Nr. 1634.) Dankadresse der dramatischen Autoren Eduard Devrient und 22 Genossen zu Dresden in Betreff der Lei Berathung des Allerhöchsten Dekrets über den Schutz mu sikalischer und dramatischer Werke gegen unbefugte Auffüh rung von der zweiten Kammer gefaßten Beschlüsse. Präsident Braun: Von Seiten der Verfasser dieser Ein gabe wird das Vorlesen dieser allerdings sehr kurzen Eingabe gewünscht. Will dieKammer diese Vorlesung geschehen lassen? — Wird einstimmig bejaht. Secretair Kzschucke liest diese Eingabe vor, wiefolgt: An die zweite hohe Kammer der Ständever sammlung. Die unterzeichneten dramatischen Autoren er- II. 142. kennen es als ihre dringende Verpflichtung, der hohen zweiten Kammer ihren innigsten Dank auszusprechen für die gefaßten Beschlüsse, welche mit einer so wohlwollenden Berücksichtigung ihrer Wünsche der dramatischen Production alle den Schutz hof fen läßt, dessen sie so dringend bedarf. Je weniger sich die deutsche Gesetzgebung bisher geneigt gezeigt hat, den natürlichen Rechten der Autoren eine billige Theilnahme zu schenken, umso mehr verdient es dankbar ge priesen zu werden, daß die hohe zweite Kammer Sachsens als die erste gesetzgebende Körperschaft vor dem gesummten Vater lande dieAnerkennung des geistigen Eigenthums in ihrer vollen Consequenz proclamirt hat. Wir vermögen der hohen Kammer für ihre edle und mühe volle Kheilnahme nichts zu bieten, als den Ausdruck der innig sten Erkenntlichkeit im Namen der guten Sache vaterländischer Geistesproduction. Aber wir glauben uns der Hoffnung hin geben zu dürfen, daß das Gewicht der für die Förderung der dra matischen Kunst aufgebrachten Argumente und eine wohlwol lende Erwägung der gedruckten Autoreninteressen, so wie der Bedeutung dieser Angelegenheit für die Gesetzgebung der dra matischen Kunst des gesammten Deutschlands, dem edlen Bemühen der zweiten hohen Kammer den schönsten Lohn bringen werde, welchen sie nur im Gelingen ihrer edlen In tentionen finden kann. Dresden, im Mai 1846. (Folgen die Unterschriften.) Präsident Braun: Der Abgeordnete v. Abendroth wünscht, daß sein Urlaub, welchen er von der Kammer auf den 15. und 16. erhalten hat, auf den 18., 19.und 20. ertheilt werde. Will die Kammer diesen Urlaub ertheilen? — Wird einstim mig bejaht. Präsident Braun: WeiterbittetderAbgeordnete v. Platz mann um Urlaub vom 18. bis 20. Mai. Ertheilt die Kammer auch diesen Urlaub? — Wird einstimmig bejaht. Abg. v. d. Planitz: Ich bitte um die Erlaubniß, imAuf- trage der zweiten Deputation der Kammer eine ständische Schrift vortragen zu dürfen, deren Uebergabe von der hohen Staatsregierung gewünscht wird. Sie betrifft den Domai - nenfonds. Präsident Braun: Will die Kammer sich diese ständische Schrift vortragen lassen? — Wirdsinstimmigbejaht. 1
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