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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 142. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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der Ehre und Würde legitimer Regierungen gehalten. Aber gerade bei den Augustereigniffen war auch der Schein der Verletzung der Gerechtigkeit sorgsam zu vermeiden, weil hier der unerhörte Fall, der in unserm deutschen Vaterlande kaum erhörte Fall vorlag, daß die Persönlichkeiten des Regentenhau ses Letheiligt waren. Damit die Quelle des Mißtrauens, der Lüge und der Verdächtigung vollkommen verstopft würde, war es nöthig, hier gerade ohne alle und jede Einwirkung der Re gierung der Justizverwaltung ihren freien und ungestörten Lauf zu lassen. Und hier ist es, wo ich an das Herz aller sächsischen Staatsbürger appellire, zu denen die Regierungsglie der so gut, als wir Alle gehören. Meine Herren! Die Anhäng lichkeit, die Liebe und Treue für das angestammte Fürstenhaus kann durch kein Gesetz geboten werden, denn sie ist etwas In nerliches, sie ist Sache der freien innerlichen Entschließung; sie ist ein Pflichtgebot, das der Bürger in seinem Herzen geschrie ben trägt, und das ist ihre edelste Quelle; sie ist, gleichsam wie die Religion, Sache des Herzens. Aber die unerschütterliche Treue und die heilige Rechtsachtung indenBürgern für Thron und Fürstenhaus fetzt eine gleiche unerschütterliche Achtung ihrer Rechte, der Rechte der Bürger, und einen streng gesetz lichen verfassungsmäßigen Gang der Regierung voraus. Dies ist die Basis, worauf diese Treue und Anhänglichkeit der Bür ger beruht. Möchte daher nie etwas geschehen, wodurch jene Basis erschüttert wird! Die Wahrheit in der Sache gefunden zu haben, hat sich die Minorität nicht angemaßt. Sie hat nicht die Richterin gemacht, wie es die Majorität gethan hat. Nie mand mag sich rühmen, im Besitze der Wahrheit zu sein. Aber die Wahrhaftigkeit fordert uns auf, zu bekennen, daß hiernach nicht Alles aufgeklärt ist, daß hier nicht Alles so un zweifelhaft ist, als es von mancher Seite hat dargestellt werden wollen Nach meinen Ansichten von Gerechtigkeit, und fast jeder der Abgeordneten hat bis jetzt die seinigen eröffnet, sind wir bei dem Gutachten der Majorität noch weit davon entfernt, weit entfernt von der Zeit, wo wir in Wahrheit ausrufen können: Nichts steht höher, als deutsche Gerechtigkeit! Ich stimme mit der Minorität. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Der Ausruf des letzten Sprechers: Wer sollte in diesem Saale wagen, zu be haupten, daß die Communalgarde nicht die vollkommenste Ruhe in Leipzig hätte Herstellen können! könnte mich fast besorgt machen. Ich will aber doch noch die Kühnheit besitzen, zu be haupten, daß selbst der großen Bravour des v Hepner und aller seiner 35 Communalgardisten es nicht gelungen sein würde. Nach den mir als Kriegsminister vorliegenden Berichten, nach den genauesten Nachforschungen, welche theils das Kriegsmini sterium, theils ich persönlich darüber angestellt habe, bin ich zu der vollkommensten Ueberzeugung gekommen, daß es diesem von dem Wachtposten herbeigeholten Detachement von Communal gardisten unmöglich gewesen sein würde, die Ruhe wieder her zustellen. Es ist, meine Herren, etwas ganz Anderes, ruhig da zustehen, als Lausende von Zuschauern upd Tumultuanten in den von ihnen beabsichtigten Vergnügungen stören zu sollen! — Einen dem geehrten Sprecher entschlüpften Ausdruck von blutiger Rache des Militairs würde ich im Namen der Armee mit Empörung zurückweisen. Ich bin es aber der Achtung für die geehrte Kammer und mir selbst schuldig, hierüber nichts wei ter zu sagen. Abg. v. Th i elau: Meine Herren, zuvörderst haben wir uns zu fragen, was die Aufgabe der Deputation war, die iHv von der Kammer wurde, als ihr die Beschwerden zugewiesen wurden, welche über die Leipziger Ereignisse an sie gelangten. Diese Beschwerden waren: 1) die Biedermann'sche Petition über die Bekanntmachung des Ministeriums' des Innern und sodann einige andere Petitionen aus kleinern Städten des Lan des, eine sogar mit der Unterschrift von einer einzigen Person versehen, welche sich sämmtlich an die erstere anschlossen. Die Aufgabe der Deputation war es also zunächst, zu prüfen, wel ches der Antrag in der Biedermann'schen Petition war. Diese Anträge waren zwei: 1) Ueber das Verfahren des Ministeriums des Innern in dieser Angelegenheit bei Sr. Majestät demKönig Beschwerde zu führen, und 2) die nöthigen Schritte zu thun, damit das Verfahren der sämmtlichcn Offiziere, welche bei dem Commando zum Feuern am Abend des 12. August betheiligt gewesen sind, einer gerichtlichen Untersuchung durch die kompe tenten Behörden unterzogen werde. Also, meine Herren, die sen Gegenstand hatte die Deputation zu prüfen. Es mußte ihr zuvörderst wohl die Frage" beigehen, ob die Eingabe einer solchen Petition verfassungsmäßig sei, und ob es nicht gar sehr in Zwei fel gezogen werden mußte, ob Herr Professor Biedermann mit 1800 seiner Genossen irgend betheiligt bei diesen Ereignissen ge wesen ist, und ob es nicht andere Personm gewesen wären, die sich zu beschweren gehabt hätten. Um so mehr mußte wohl zur Verwunderung gereichen, daß nicht eine einzigeBeschwerde von wirklich Betheiligten — denn die einzige Eingabe, welche neu lich von einer Betheiligten eingelaufen, ist nicht aufBeschwerde, sondern auf Entschädigung gerichtet—an die Kammer gelangt ist. Indessen ist die Deputation über diese Frage hinweggegan gen, und zwar aus dem Grunde, weil sie sich nichtbergen konnte, daß eine allgemeine Aufregung mehr oder weniger in der Kam mer, und wie behauptet wurde, im ganzen Lande deshalb statt fand, weil man glaubte,,es sei wirklich etwas Unerhörtes ge schehen, daß das Militair auf diese Weise den Tumult und Auf ruhr in Leipzig gestillt hat. Warum, fragt man sich wohl ge rechterweise, erregte denn dieses Verfahren, warum dieses Er- eigniß ein größeres Befremden, eine größere Aufregung, als das im Jahre 1831, wo doch mehr Verwundungen stattfanden, als am 12. August 1845? Damals galt es allerdings der bedrohten Verletzung materieller Interessen, namentlich in Leipzig. Da gegen bei dem 12. August 1845 galt es einer Idee. Es war dieser Tumult mehr oder weniger absichtlich hervorgerufen wor den; wochenlang wurde vorher in Leipzig davon gesprochen, und es ist eine bekannte Lhatsache, daß die Kinder aus der Schule in Leipzig ihren Verwandten acht Tage vor diesem
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