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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 142. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Tumulte erzählten, daß ein Tumult stattsinden würde. Man hatte gewußt, die Verordnung vom 19. Juni 1845 mit der be reits vorhandenen religiösen Aufregung inVerbindung zu brin gen, und es sollten Demonstrationen gegen diese Verordnung und gegen die Regierung gemacht werden, weil man glauben machte, daß eine gewisse religiöse Richtung der Regierung zu dieser Verordnung Veranlassung gegeben habe. Daher, meine Herren, allein kann man diesen Scandal erklären, darum allein, indem man vorspiegelte, ein Prinz des Königlichen Hauses sei bei Erlassung dieser Verordnung betheiligt gewesen, weil dieser Prinz einer religiösen Partei zugehört, welcher man Uebergriffe im religiösen Gebiete Schuld gegeben hat. Dies sind die Mit tel, durch welche man eine solche Aufregung im Lande, oder viel mehr in Leipzig zu bewirken versucht hat. Nun, meine Herren, war es die Aufgabe der Deputation, zu untersuchen, 1) das Verhalten der Regierung, 2) das Verhalten des Militairs, denn über dieses wird ebenfalls Beschwerde geführt, und 3) hatte sie zu untersuchen die Stellung der Kammer bei dieser Ange legenheit. Was die Stellung der Regierung betrifft, so frage ich Sie, meine Herren, was hat die Regierung von diesem Vor fälle gewußt? So sehr überrascht das ganze Land von diesem Ereigniß gewesen ist, eben so sehr überrascht ist dkeRegierung gewe sen. Hat sie irgend eine Veranlassung gegeben, daß das Militair an jenemAbende inLekpzig eingeschritten ist? Kein Regierungs beamter von hier ist dort gewesen, um 'einen Einfluß auszu üben, konnte nicht da fein, da die Meisten gar nichts davon wußten; essen so empört und überrascht, als das ganze Land, ist die Regierung über dieses Ereigniß gewesen, eben so ver wundert, wie es zu einem solchen Tumulte habe kommen kön nen, daß das Militair hat einschreiten müssen. Wenn die Re gierung eine Erörterung angestellt hat über diese Angelegen heit, so hat sie wohl, meiner Ueberzeugung nach, nichts gethan, als was in ihrer Pflicht, im Interesse des ganzen Landes und in ihrem eignen Interesse lag. Eben weil sie unbekannt war mit dem ganzen Ereignisse, mußte sie sich selbst unterrichten. Sie hat also eine solche commissarische Erörterung angeordnet, und nicht einmal aus eigenem Antriebe allein, sondern auf aus drücklichen Antrag des Stadtraths zu Leipzig. Und jetzt will man ihr einen Vorwurf daraus machen, daß sie diesem Anträge Folge gegeben, daß sie Erörterungen ««gestellt hat. Man sagt, es sei dies ein Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte der bestehenden Gerichte, eine Entziehung von dem Forum des kompetenten Richters. Der Regierung, welche sich und das Land über den Hergang aufzuklaren versucht, ihr macht man daraus einen Vorwurf. Ob diese Erörterung anzustellen, von Seiten der Negierung politisch richtig war, möchte ich bezwei feln. Ich wenigstens für meinen Theil hatte sie nicht statt finden lassen; aber gewiß war sie vollständig gut gemeint und ist ihr nicht zum Tadel anzurechnen, was möglicherweise von ihr nicht ganz richtig in politischer Beziehung aufgefaßt ist. Jedenfalls ist es keine Verletzung der Gerechtigkeit, jedenfalls keine Verletzung der Gesetze. Die Majorität Ihrer Deputa tion konnte daher das Verfahren der Regierung nur völlig tadelfrei halten, sie konnte nur erklären, daß von Seiten der Regierung nichts geschehen sei, was ihr von Seiten der Kam mer irgend einen Vorwurf zuziehen könnte. Dagegen sagt die Minorität der Deputation: die Regierung habe parteiisch gehandelt, sie habe die Acten für geschlossen erklärt, sie habe in direkt auf die Wirksamkeit der Gerichte eiugewirkt und na mentlich gegen die Schuldigen keine Untersuchung eingeleitet. Daher, meine Herren, trägt die Minorität darauf an, eine Untersuchung vor dem kompetenten Richter anzustellen. Der Antrag, meine Herren, klingt in der That sehr unschuldig; es ist ja etwas so Natürliches, daß man eine Untersuchung an stellt, wenn man etwas nicht weiß; es ist etwas so Unverfäng liches, daß man sich aufzuklaren wünscht, daß man Erörterun gen anzuflellen wünscht über die Ursachen der Tödtung und Verwundung mehrerer Staatsbürger. Es klingt so unschuldig, habe ich gesagt, aber es ist es nicht: denn der Sinn dieses Antrags liegt tiefer, er greift tief in die verfassungsmäßigen Rechte der Stände ein; der Antrag verletzt die Gesetze, deren Verletzung von der Minorität gerügt wird. Denn, meine Herren, tauschen Sie sich nicht darüber, Sie gehören selbst zu der Iris« xoliticN, deren der letzte Redner gedachte; Sie selbst also nehmen Theil an der Verletzung der Gesetze,, wenn Sie sich heute mit dem Anträge einer Criminaluntcrsuchung befas sen. ' Ich leugne ab, daß die Regierung berechtigt sei, eine Criminaluntersuchung zu verhängen gegen den Willen des kompetenten Richters; eben so leugne ich ab, daß die Kammer beantragen kann, daß das Justizministerium eine Untersuchung verhängen solle. Der Herr Referent der Minorität sagte, die Minorität verlange nur den Beweis des objektiven Thatbestan- des, sie verlange nur die legale und formelle Einleitung, der Sache, keine Untersuchung. Sie pflanze auf das Schiff, was sie auf die Wellen hinauslasse, die Fahne der Wahrheit und des Rechts. Meine Herren! Die Fahne der Wahrheit und des Rechts hat die Majorität der Deputation so gut auf ihr Schiff gepflanzt, wie die Minorität. Es fragt sich aber, was ist Wahrheit, und was ist Recht? Und wer hat Recht? Geste hen muß man, daß die Minorität der Deputation mit großem Scharffinne ihr Gutachten hinzustellen gewußt hat, sodaß man, was Wahrheit ist und Recht, nicht immer zu unterscheiden ver mag von den Schlußfolgerungen, welche fälschlich daraus ge zogen werden. Wahr ist die Deduktion der Minorität über die Unabhängigkeit der Gerichte; wahr ist es, daß diese Unab hängigkeit an der Spitze der Gerechtigkeit stehen muß; wahr ist es, die Gerichte müssen frei sein von jedem Einflüsse der Regierung; wahr ist es, daß die Regierung die Acten für ge schlossen erklärt; wahr ist es ferner, daß die Behörden, durch welche sie Erörterung angestellt hat, nicht die kompetenten Justizbehörden sind; aber falsch, vollständig falsch sind die Schlußfolgerungen, die daraus gezogen werden. Die Erör terung, die angestellt worden ist, ist keine polizeiliche, keine ge richtliche Erörterung; sie ist nichts, als eine amtliche Erkundi gung, um sich von dem wahren Sachverhältnisse zu unterrich ten. Lesen Sie, meine Herren, doch nur die Erklärung, welche
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