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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 142. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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andere, so wird wohl der geehrte Abgeordnete sich dabei beruhi gen. Und beweist es nicht die Geschichte aller Schlachten, selbst im Kriege? Wo fallen die meisten Menschen? Bei Bajonnet- angriffen. Wenn der geehrte Sprecher den Vorfall vor dem Schießen so ganz gelind darstellte, als wären nur einige Gassen buben da gewesen, die ja leicht hätten arretirt werden können, und deshalb könnte man doch nicht aufdie ganze Menschenmasse schießen, so thut es mir leid, daß seine Ansicht hierüber seit dem Ereignisse selbst nicht berichtigt worden ist. Es thut mir leid, dies widerlegen zu müssen, ich hätte es aus Rücksicht für Leipzig lieber nicht berührt. Es ist von den Gerichten entschieden wor den, es war offene Gewalt und Landfriedensbruch, eines der schwersten Verbrechen. Es war nicht etwa eine Ungezogenheit von Gassenbuben, es standen 30 Mann von der Polizeimannschast da, sie konnten den Tumult nicht stillen, den Haufen nicht länger von dem Hotel abhalten. Nach den Entscheidungsgründen über den Thalbestand war es ein Haufen von vielen tausend Menschen. Es wurde ein wahrer Steinhagel gegen das Hotel gerichtet. Wie kann man da noch davon spre chen, daß die Ruhestörung blos von einigen Gassenbuben veran laßt worden sei. Allerdings hat man den Tumult hier und da als einen unbedeutenden Exceß darstellen wollen. Habe ich doch selbst in einer Vorstellung, die der Defensor eines der Tumul tuanten eingerekcht hatte, die Aeußerung gefunden: Was es denn weiter gewesen wäre, es sei blos ein Charivari ge wesen, es wäre dies eine Sache der natürlichen Freiheit, und — damit Sie zugleich eine Probe davon bekommen, was man Reaction nennt — man werde doch die Re- action gegen die Freiheit nicht so weit treiben, daß man dies noch bestrafen wolle. Nun die Ge richte haben entschieden, es sei offene Gewalt gewesen. Sind auch die leitenden Anführer nicht zu ermitteln gewesen, so möchte man doch kaum bezweifeln, daß der Plan vorbereitet und tiefer gelegen. Es wurde vorhin von einem Redner erwähnt, daß man schon einige Zeit vorher davon gesprochen, daß ein Tumult an diesem Tage entstehen werde. Es sind inLeipzig allerdings viele Gerüchte in Umlauf gewesen; vorgestern Abend aber erst ist ofsi- ciell an das Justizministerium ein Brief gelangt, geschrieben am 11. August 1845, mithin einen Tag vorher geschrieben, worin der Schreiber seinem Vater, einem Schullehrer,^schreibt, er sei vor wenig Tagen in Leipzig gewesen. Die Aufregung sei so groß, und es wäre beschlossen worden, am 12. August eine Revo lution zu beginnen, ja es sind in diesem Briefe sogar Privat häuser bezeichnet, welche man dieAbsichtchabe, zu demoliren, wenn die Revolution wirklich gelange. Es waren darunter na mentlich Hauser von Buchdruckern bezeichnet.- Weshalb?, Es hing mit derAufregung zusammen; ob dies auf einem Gerüchte beruht, ob noch etwas darauf zu ermitteln ist? dies weiß ich nicht. Aber nur mag man diesen TumultZ nichthals einen zu fälligen Auflauf von Gassenbuben darstellen. ° Wg, N. Schaffrath: Ich werde, memeHerren, in dieser ernstsn Sache nicht, wie der Abgeordnete V. Thiel« und der Herr Justizminister, durch Mittheilung ganz unverbürgter Ge rüchte, durch dieBeziehung auf durchaus nicht constatirte That- sachen auf JhreUeberzeugung zu wirken suchen. Kann ich mich auch nicht auf eine 14jährige landständische Wirksamkeit, kann ich mich auch nicht darauf, daß ich schon früher hier Freiheit und Recht vertheidigt hätte, berufen, so beziehe ich mich doch darauf, daß ich jetzt und stets, nicht nur früher Freiheit und Recht vertheidige, daß ich ein eben so warmer Anhänger des Rechts und der Gerechtigkeit, wie jeder Andere, bin. I ch werde nun und nimmermehr die Justiz zurMagd der Politik herab würdigen, hier in dieser, wie in aller Beschwerde-, d.h. in Rechts und Justizsache, mich nicht von dem allein festen Boden des Rechts auf das weite Feld der Politik und Moral verirren, viel mehr meine politischen Grundsätze durch und durch verlassen und verleugnen, hier in einer Rechts- und Justiz fache nur Richter und nichts als Richter, nur ein strengerjVollstrecker und Ausleger des Gesetzes nach meiner besten und gewissenhaften Ueberzeugung sein. Mein Rechtsgefühl sagtmir, wie es Niemandem zukommt, in Verhandlungen über Rechtssachen mit rhetorischem Flitter werk und rednerischem Bombast auf die Gemüther zu wirken. Ich werde vielmehr mit der trockensten Sprache, wie sie mir nur möglich ist — und die ist mir sehr leicht möglich — die Gesetze kalt und trocken auslegen und anwenden, z. B. nicht in einer und derselbenRedesagen, „das Militairhabe nur nach dem stren gen Buchstaben des Gesetzes sich zu richten und gehandelt", und nachher in der Folge wieder zugeben, daß nach dem Gesetze die Anwendung der Gewalt allerdings nur gegen Widerspenstige und Ungehorsame erlaubt sei, dünn aber doch das Niederstrecken Unschuldiger, was nicht mit dem Buchstaben des Gesetzes über einstimmt, damit vertheidigen, daß die Befolgung desselben—> nicht möglich gewesen.' Auch ich werde allerdings „die Sicher heit der Person" für das Höchste im Staate halten, aber nicht in derselben Rede vertheidigen, daß Unschuldkge ohne Gesetz und ohne Recht zum Schutze der Sicherheit Anderer hingestreckt wer den! Gesetz und Recht stehen mir so hoch, daß, wenn es auch nicht möglich scheint, das Gesetz zu halten, ich dennoch darauf dringe, daß nurdas Gesetz, und immer nur das Gesetz, aber das ganze Gesetz und von Jedermann gehalten werde, selbst wenn andere große Gefahren daraus entstehen. Das gilt mir gleich; sobald das Gesetz da, aber ungenügend ist, so hat der Gesetz geber es zu verantworten, wennderBefolgung desselben ungeachtet Gefahr und Schade entsteht. Die v o llstreckende Gewalt hat sich nur an das Gesetz zu halten, möge daraus ent stehen, was da wolle! Man hat gestern und heute sogar die Zu ständigkeit der Kammer in der vorliegenden Beschwerdesache mehrmals in Zweifel gezogen! Der Herr Bicepräsident Eisen stuck meinte, es sei doch die Kammer nicht gerade sehr geeignet, die Anklägerrolle zu spielen. Das ist sehr richtig; aber eben so wenig ist es ihrer würdig, daß sie ruhig zusieht, wenn ein wirkliches Verbrechen ununtersucht bleibt. Die Kammer ist, eben so gut eine Wächterin der Jusiiz, wie jedes Gericht; nur ist sie es nur der Regierung, dem JustiMMsteriuM^ nicht den Gerichten und Unterthemen gegenüber. Sv wenig
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