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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 143. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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gewesen, die geschrien, geschimpft und gepfiffen hätten. Auf dem Roßplatze selbst seien in der Dunkelheit keine Menschen zu bemerken gewesen, vielmehr hatten diese sich hauptsächlich nur in der Lerchenallee befunden. Aus dieser Menge wären nun von Zeit zu Zeit einzelne Trupps von 4 bis 5 Personen hervorge sprungen, wären über den zwischen den Tumultuanten und den Truppen liegenden freien Platz bis auf 10 Lis 20 Schritte her angelaufen, hätten mit Steinen geworfen und wären sodann nach der Promenade zurückgesprungen. Wegen der Dunkel heit und des aufgeregten Staubes habe man die einzelnen Ge stalten kaum erkennen können. Nachdem dieses derartige Wer fen ungefähr 10 Minuten gedauert und dadurch auch mehrere Schützen vom linken Flügel, unter andern auch der Leutnant v. Abendroth verletzt worden wären, habe er das siebente Pe loton feuern und zwar ein Nottenfeuer, nach welchem nur nach und nach rottenweise gefeuert werde, geben lassen; bei dem Commando selbst habe er vor dem sechsten Peloton gestanden." Nun, meine Herren, ich habe bereits bemerkt, daß dasjenige, was nach der zweiten Aufstellung des Militairs erfolgt ist, daß das Schießen weit mehr den Character einer Bestrafung an sich trägt, als eines Mittels zur Abwehr des fernem Tumults. Und das geht aus dieser Stelle zur Genüge hervor. Denn wenn, wie hier gesagt wird, einzelne Trupps geschimpft und.gewor fen haben, so sollte ich glauben, es wäre mehr an der Zeit ge wesen, diese zu Arrest zu bringen, was wohl auch keinen großen Schwierigkeiten unterliegen konnte, als ja eben nur kleine „Trupps von 4—5 Personen" in Frage waren. Wenn man das aber auch nicht hat Lhun wollen, so sollte ich doch glauben, daß wegen einiger Schimpfreden und wegen einiger Stein würfe — im Berichte sind, glaube ich, als höchste Zahl zehn angegeben — wenigstens nicht Menschenleben auf das Spiel zu setzen gewesen wären. Es ist heute von dem Abgeordneten v. Thielau gefragt worden, 'ob denn das Militair aus zusam mengelaufenen Spitzbuben bestehe, und es ist darauf die Frage von ihm verneint und hinzugefügt worden, es wären Landes kinder, unsere eigenen Söhne. Ich stimme ihm darin vollstän dig bei, allein ich frage dagegen auch: besteht denn die Bevöl kerung von Leipzig, auf die damals geschossen worden ist, aus zusammengelaufenen Spitzbuben? Nein, es sind auch Landes kinder, auch unsere Mitbürger, es können auch Söhne von uns dort sein. Ich muß nun aber doch sagen, daß, wenn ich zwei Söhne in Leipzig hatte, von denen der eine beim Militair wäre, und ich die Wahl haben sollte, ich lieber den einen einmal von einem Steine getroffen sehen, als den andern von einer mörde rischen Kugel über den Haufen geschossen wissen möchte. (Ge räusch auf den Tribünen, wodurch der Präsident sich veran laßt sieht, zur Ruhe aufzufordern.) Es ist mehrfach bemerkt worden, daß die Kugeln auf Unschuldige gefallen wären, und ich will diesen Punkt nicht berühren, obschon es gewiß ist, daß in dem großen Haufen der Tausende nicht lauter Tumultuan ten gewesen sind und auch nicht lauter müßige Zuschauer. Denn wenn auch am Schluffe der heutigen Vormittagssitzung der Herr Justizmmister meinte, daß doch wohl ein großer Theil der anwesend Gewesenen von bloßer Neugierde getrieben oder durch Neugierde am Platze zurückgehalten worden sei, so muß ich dagegen doch bemerklich machen, daß, so lange nicht die ge setzliche Anermahnung — auf Grund des Criminalgesetzbuchs bemerke ich dies — an das Volk erfolgt ist, man auch noch nicht von müßigen Zuschauern und von Leuten sprechen kann, die blos zur Befriedigung der Neugierde da sind. Uebrigens ist es auch keinem Zweifel unterworfen, daß sich am 12. August in Leipzig sehr viele Leute unter der Menge befunden haben, welche Besorgniß dorthin geführt hatte, oder welche ihre Woh nung dort gehabt haben, ja welche sogar Berufs halber dort gewesen sind, und wenn man hieran noch zweifeln wollte, so brauchte man blos auf den Polizeidicner Arland hinzuweisen, der ja auch mit erschossen worden ist, während er in seinem Be rufe auf dem Platze war. Wollte man sich aber, um hierbei nicht stehen zu bleiben, dabei nicht beruhigen, diejenigen, die aus dem großen Haufen hervorsprangen, zur Haft zu bringen, obschon dies das Leichtere gewesen wäre, dann, glaube ich,' hätte man auch nochmals eine Aufforderung erlassen müssen. Es hat gestern der Abgeordnete v. v. Mayer bemerkt, es sei im Gesetze nirgends vorgeschrieben,wieoft dieAufforderung erfolgen solle, und das ist wahr, es steht nicht da, daß eine wiederholte Auf forderung erfolgen soll. Allein wenn ich auch davon absehe, daß die erste Aufforderung, welche in dem von mir zuerst vor gelesenen Satze erwähnt ist, nicht den Gesetzen gemäß, nicht in der vorgeschriebenen Form erfolgt ist, so muß ich doch darauf aufmerksam machen, daß zwischen dem Momente, wo der Oberst leutnant v. Süßmilch sich zurückgezogen und seine frühere Stellung eingenommen hatte, und dem, wo geschossen worden ist, 10— 15 Minuten verflossen sind. Wohl konnte da das Publicum auf den Gedanken kommen, daß er die früher zu er kennen gegebene Absicht, schießen zu wollen, aufgegeben habe, und wenn dann also von derWaffengewalt in der angegebenen Weise noch Gebrauch gemacht werden sollte, so mußte auch die Anermahnung an das Volk, angenommen, sie wäre vorher ge setzlich erfolgt gewesen, wiederholt und erneuert werden. Nun wurde zwar von den Vertheidigern des Majoritatsgutachtens dagegen angeführt, daß diese zweite Anermahnung auch wirk lich erfolgt sei, denn dies beweise die bei dem Kriegsgerichte nachträglich vorgenommene Erörterung. Allein hiergegen muß ich ganz besonders geltend machen, daß blos Aussagen von subordinirten unvereideten Zeugen vorliegen, und daß diese unvereideten Zeugenaussagen doch unmöglich der eige nen Angabe des Betheiligten gegenüber von Gewicht sein können, der ja selbst von einer Anermahnung, die er dann noch erlassen haben soll, kein Wort bemerkt, obschon dies doch wesentlich zu seiner Rechtfertigung hätte gereichen müssen. Dies in Bezug auf den Oberstleutnant v. Süßmilch. — Gehe ich nun auf den Leutnant Vollborn über, so ist derselbe, wie der Bericht darthut, beordert worden, den Polizeidienern bei der Arretur Beistand zu leisten. Hier muß man vor allen Dingen die Frage aufwerfen, warum nicht wenigstens zu diesem Ge schäfte dis Communalgarde verwendet worden ist, namentlich
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