Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 143. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
möchten, obschon sie bereits vorher hätten irgend wo eingefloch ten werden können. Erstens: lag denn überhaupt bei dem Tumult, der am 12. August 1845 in Leipzigstattgefunden hat, ein Fall vor, wo von dem äußersten Grade der Waffengewalt Gebrauch zu machen gewesen ist? Ich meinerseits muß das be zweifeln, wenn auch, wie ich schon vorhin bemerkt habe, die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen vielleicht nicht ganz so stringent dasjenige festsetzen, was über allen Zweifel erha ben festgesetzt sein sollte. Doch habe ich auch schon bemerklich gemacht, daß dasjenige, was etwa noch fehlt, jedenfalls durch das Strafgesetz ergänzt wird und daß einiger Anhalt auch im Dienstreglement zu finden sei. Endlich aber glaube ich, muß man doch auch etwas auf die Beispiele des Auslands geben, denn sie beweisen, wie es in dieser Hinsicht anderwärts herzu gehen pflegt. Unser Militair hat in dem in Leipzig vorgekom-' menen Falle sogleich von den äußersten Mitteln der Waffenge walt Gebrauch gemacht, wahrend man anderwärts damit bedenklicher ist. Noch im vorigen Jahre hat in Berlin (bei dem bekannten Kroll'schen Etablissement) ein Tumult sich ereignet, ein wirklicher Pöbelaufstand stattgefunden. Es war dabei der Prinz von Preußen, auch der eigne Bruder des Königs, in Gefahr, es wurde wirklicher thatlicher Widerstand geleistet, der in Leipzig nicht geleistet worden ist, und dessenunge achtet hat man den Tumult ohne Anwendung derartiger Waf fengewalt zu beschwichtigen gewußt, dennoch hat man nicht auf das Volk geschossen. Was in Berlin möglich gewesen ist, wäre gewiß auch in Leipzig möglich gewesen. In ähnlicher Weise ist man in Agram im vorigen Jahre verfahren, wo ein Tumult un ter fast gleich en Verhältnissen, wie in Leipzig, stattgefunden hat. Was sagte aber dort, wo ebenfalls das Militair insultirt, thät- lich insultirt und geschmäht wurde, der Commandant zu seinen Offizieren? „Meine Herren, was wären wir für Soldaten, wenn wir nicht diesen Angriff aushielten, ohne uns in unserer beson nenen Pflichterfüllung irre machen zu lassen!" Ich glaube, ohne Nutzen sind dergleichen Hinweisungen nichts ich wenig stens kann nur wünschen, daß derartige Beispiele, sollten ähn liche traurige Ereignisse wiederkehren, was ich nicht wünsche, bei unsevm Militair Nachahmung finden mögen. — Die zweite Frage bietet mir das Dienstreglement und eine darauf bezügliche Stelle des Commissionsberichts dar. heißt nämlich in dem schon einmal angezogenen §. 871 des Dienstreglements: „Bei entstehendem Tumulte ist die Garnison auf Alarm sofort zu versammeln und alles zum vollständigen Gebrauche ihrer Waf fen ^forderliche zu veranstalten; die wirkliche tthätliche An wendung derselben soll in der Regel nur auf Antrag der obrig keitlichen Behörden eintreten." Das wird nun im Com missionsberichte Seite 23 durch eine Anmerkung auf fol gende Weise (erläutert, indem es dort lautet: „Wenn Militair zur Herstellung der Ruhe und Ordnung commandirt wird, so werden jedesmal vor dem Abmarsche scharfe Patronen vertheiltt" Dabei scheint man es aber allerdings in Leipzig nicht haben be wenden zu lassen; denn es giebt der Commissionsbericht selbst an die Hand, daß v. Süßmilch nicht blos scharfe Patronen ver- theilt, sondern schon im Schlosse hat laden lassen. Dies ist aber nicht ohne Erheblichkeit; deyn wären blos scharfe Patronen vcrtheilt gewesen und an Ort und Stelle erst geladen worden, so hätte allerdings das Volk, namentlich diejenigen, welche blos als Zuschauer zugegen gewesen sind, gesehen, daß es mit dem militairischen Einschreiten Ernst werden solle. In Frankreich wird meines Wissens in solchen Fallen auch erst Angesichts des Publicums geladen, damit dieses an die Größe der Gefahr recht augenscheinlich erinnert wird. — Wenn ich nach diesen allge meinen Bemerkungen noch einige wenige specielle mir gestatte, die auf einzelne Angriffe gegen das Minoritatsgutachten gerich tet sein werden, so werde ich damit bald zu Ende kommen, da, wie ich schon im Eingänge meiner Rede erwähnte, der größte Kheil derselben bereits seine Widerlegung gefunden hat. Zuerst muß ich mich hierbei an meinen verehrten Landsmann, den Ab geordneten Jani, wenden. Derselbe gehörte nämlich gestern gleichfalls zu den Gegnern des Minoritätsgütachtens und stellte manche Bedenken dagegen auf, erklärte sich also für die Majorität. Anders aber sprach er, als wir zum ersten Male bei der Adreßdebatte über diese Angelegenheit, wenn auch nur beiläufig, verhandelten. Damals sagte er nämlich: „Dagegen muß ich von meinem Standpunkte aus gleichfalls sagen, daß der Commissionsbericht noch manche Frage zu beant worten übrig läßt, deren genügende Beantwortung in Folgeder getroffenen Maaßregeln ich im Sinne der Gerechtigkeit, mithin auch imZntereffe der hohenStaatsregierungaufdas dringendste wünschen muß." Eines- Weitern will ich mich enthalten, ich glaube, es genügt schon diese Bezugnahme. — Wenn hiernächst heute am Schluffe der Vormittagssitzung der Herr Justizmini- ster wiederholt bemerklich machte, daß durch die Commission, welche die Regierung ungeordnet hat, doch nicht die Behörden gehindertworden wären, selbstständig zu verfahren, dadas Com- missoriale ja den Behörden ausdrücklich das Verfahren überlas sen habe, so muß auch ich auf das zurückkommen, was schon mehrmals bemerkt worden ist, nämlich daß ein indirekter Ein fluß doch geübt worden ist. Die Behörden mußten allerdings glauben, daß sie, so lange die Erörterungen der Commission schwebten, nichts zu thun hätten, und was den Inhalt desCom- mifforiale anlangt, so muß ich bezweifeln, daß er den Behörden bekannt geworden ist. Wenigstens ist er zur Oeffentlichkeit wohl erst jetzt gelangt, wo ihn die Deputation zum Abdruck ge bracht hat, beim Eintritt der Commission dagegen scheint er nicht bekannt gemacht worden zu sein, wenigstens scheint in Leipzig von dem Commifforiale Niemand etwas gewußt zu ha ben. Die übrigen Bemerkungen, die noch gefallen sind und denen ich eine Beleuchtung zugedacht harte, will ich übergehen. Sie scheinen mir von minderem Belange, und ich breche also hier ab, um die Kammer nicht noch länger aufzuhalten. Wenn ich aber das, was ich in den einzelnen Sätzen aufgestellt habe, noch mals zusammenfasse, so geht denn doch ganz gewiß so vkeldaraus hervor, daß der Antrag der Minorität auf eineanderweite Erör terung vor der competentW Behörde alle Beachtung verdient. Was ist denn auch, meine Herren, beiAnnahme des Minoritäts-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder