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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 143. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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untergraben werden und ihr wenig übrig bleiben. Der Abge ordnete, den ich erwähnte, schloß mit den Worten: es werde ein Dunkel über dieser Sache bleiben, und selbst wenn die geforderte Untersuchung eingeleitet würde, werde man doch nie und nie etwas mehr erfahren. Wenn allerdings die Untersuchung nicht eingeleitet wird, da wird es dunkel bleiben, ein Dunkel über einer dunklen Seite der sächsischen Geschichte bleiben, da wird man nichts erfahren, aber glauben und denken unendlich viel, dann wird fort und fort das in Leipzig vergossene un schuldige Blut gen Himmel schreien nach Gerechtigkeit! Staatsminister v. Könneritz: Das Blut, das in Leipzig vergossen worden ist, komme auf diejenigen, die den Tumult veranlaßt haben. Es wurde die Frage an das Justizministerium gestellt, was es für Gründe gehabt habe, daß es der Deputation nicht Alles im voraus mitgetheilt habe. Die geehrte Deputa tion wird das Ministerium gewiß rechtfertigen, daß es ihr Alles vorgelegt, was sie nur gewünscht hat. Wenn der Abgeordnete die Entscheidungsgründe des Appellationsgerichts und Ober appellationsgerichts erwähnt hat, so ist es allerdings bekannt, daß die Entscheidung vorliegt, und wenn die geehrte Deputa tion gewünscht hätte, diese Entscheidungsgründe einzusehen, so würde das Ministerium sie derselben sofort mitgetheilt haben. Er hat sie, wie ich bemerkt habe, vor sich, und er wird darin be stätigt finden, wasich angeführt habe, daß in den Entscheidungs gründen des Appellationsgerichts ausgesprochen ist, daß es voll kommen gerichtlich erörtert sei, daß wirklich ein Landfrie densbruch stättgefunden, daß die Menge mit Gewalt ange drungen ist; und in dem Erkenntnisse des Oberappellationsge richts ist ebenfalls angeführt, daß es constatirt sei, daß das Militair zum Einschreiten gehörig requirirt worden war. Mehr war in jener Untersuchung nicht zu constatiren. Wenn er ferner nach einer Urkunde frug, auf die ich mich bezogen habe, daß der Privatgelehrte Nordmann nicht bei dem Herausgehen aus sei nem Hause erschossen worden sei, sondern daß er näher hinge gangen, um zu sehen, was es sei, und daß er von der Kugel auf der Straße zwischen der Lerchenallee und dem Roßplatze getrof fen worden sei, so beruht dies auf der eignen Angabe in der Be schwerde des Advocaten v. Bertling, die der viertenDeputation vorlicgt. Es hat also das Ministerium diese Urkunde erst durch die Kammer erhalten. Wenn er ferner erwähnte, das Crimi- nalamt habe in dem Berichte gesagt, man wünsche auch eine Un tersuchung gegen dasMilitair, es sei dies aber im Concepte aus gestrichen, so kann ich freilich Nichtwissen, wasindemCon- cepte gestanden hat, da nur die Reinschrift an das Ministe rium gekommen ist. Der geehrte Sprecher scheint die Acten eingesehen und überhaupt sehr viele Privatnotizen zu haben, von denen den Behörden keine Kenntniß beiwohnt. Er beruft sich auch auf Zeugenaussagen, ich weiß aber nicht, vor welcher Be hörde diese ausgenommen worden sind, vielleicht ist dies aufeine Aufforderung der Gesellschaft im Schützenhause geschehen, welche alle Behörden bei Seite setzte. Das Ministerium hat von ihnen keine Kenntniß. Wenn er übrigens bemerkte, es wäre das Verfahren des MilicairS jedenfalls gegen alle Mora lität, Humanität und gegen das Sittengesetz, so möchte ich wis sen, was der geehrte Abgeordnete sagen würde, wenn man die Strafjustiz aufrufen wollte, ohne Strafgesetz wegen unmora lischer und inhumaner Handlungen Criminaluntersuchung sin- zuleiten. Abg. Joseph: Ich habe zur Verhütung eines Mißver ständnisses gegen den Herrn Justizminister zu erwähnen, daß ich die Bemerkung, die Handlung des Militairs sei gegen das Sit tengesetz , so nicht gemacht habe. Ich habe gesagt, daß ein Ge setz so ausgelegt werden müsse, daß nicht ein Sinn in dasselbe gelegt werde, der gegen das Sittengesetz verstößt. Ich habe mich überhaupt viel weniger auf das vom Herrn Justizminister angeführte Dokument bezogen, sondern vielmehr aufeine an gebliche Entscheidung des Criminalamts, wonach bereits rück sichtlich des objektiven Thatbestands richterlich feststehen soll: es liege kein Verbrechen vor. Staatsministerv. Könneritz: EinErkenntniß des Cri minalamts darüber kenne ich nicht. Ich habe von einer Reso lution gesprochen, die das Criminalamt gegeben hat, es sei. keine Section nöthig, weil kein Verbrechen vorliege. Staatsminister v. Falkenstein: Die geehrte Kammer wird nicht erwarten, daß ich der langen ausgedehnten Rede des geehrten Sprechers im Einzelnen folgen soll, nur rücksichtlich einiger Bemerkungen habe ich darauf etwas zu entgegnen. Er scheint allerdings nach dem, was er derKammermitgetheilt hat, so genau mit den Details und selbst mit den einzelnen Persön lichkeiten, die sich an jenem Abend auf dem Platz befunden ha ben, bekannt zu sein, daß es nur zu bedauern ist, daß er seine Kenntniß nicht bei der Commission, als sie in Leipzig war, niedergelegt hat, weil dadurch vielleicht manche Aufklärungen hätten gegeben werden können. Ich muß das wenigstens nach dem, was er gesprochen hat, voraussetzen. Wenn er sich aber veranlaßt fand, zu bemerken, daß das Vertrauen dem nach Leip zig abgesendeten ComMiffar nicht zu -Theil geworden wäre, was man einer solchen Commission wünschen müsse, daß namentlich verhältnißmäßig sehr wenige Zeugen im Anfänge gekommen wären, um ihre Wissenschaft bei der Commission niederzulegen,- so habe ich darauf zu entgegnen, daß die Commission selbst keine Veranlassung dazu gegeben hat, daß sie bekannt gemacht hat, sie sei bereit, Zeugenaussagen anzunehmen; und wenn er aus allen diesen Gründen insbesondere die Glaubwürdigkeit der Protokolle, von denen es sich hier handelt, anfechten wollte, so kann ich in der That mit meiner Erwiderung hierauf sehr kurz sein. Ich brauche mich blos darauf zu beziehen, wie schon be reits heute bemerkt worden ist, daß der Stadtrath und die Stadtverordneten selbst gerade diesenMann bezeich net hatten, den sie als Commiffar wünschten, und daß in der That es nicht blos von diesen Behörden ausgesprochen, sondern allgemein bekannt ist, daß gerade dieser Mann das vollständigste Vertrauen der dortigen Bürgerschaft mit vollem Rechte in An-
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