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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 143. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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spruch nehmen konnte. Wenn der geehrte Abgeordnete sagte, es wäre der Commission im Anfänge sehr schwer geworden, Zeugenaussagen zu Protokoll zu bekommen, so ist das faktisch nicht richtig, denn es ist officiell mitgetheilt worden, daß aller dings vom ersten Augenblicke es keineswegs an Personen gefehlt hat, die bereit gewesen sind, ihre Aussagen zu Protokoll zu ge ben, eben weil sie mit vollemVertrauen dem König!. Commissar zugethan waren. Uebrigens ist die Zahl der abgehörten Zeugen eine so bedeutende, daß in der Lhat von einem Mangel an Ver trauen nicht die Rede sein kann, wenn dritthalbhundert Zeugen binnen kurzer Zeit abgehört worden sind. Ich muß übrigens noch hinzufügen, daß eine besondere Aufforderung dazu aller dings nicht erfolgt, noch solche in der Lhat zweckmäßig gewesen wäre. Daß die Commission in Leipzig war, wußte Jedermann, und auch wozu sie da war. Es war also die Pflicht eines Jeden, sich selbst zu melden und auszusagen, was er für Wahrheit hielt. Wenn von dem Abgeordneten Lobt über die Gültigkeit der Pro tokolle aus formellen Rücksichten Zweifel erhoben worden, so erlaube ich mir, auf das aufmerksam zu machen, was er selbst sagte, daß diese Protokolle Erörterungsprotocollesind, welche dazu dienen sollten, die eingezogenen Erkundigungen zu Papier zu bringen, und über den ganzen Hergang der Sache sich möglichst vollständig und genau zu unterrichten. Es lag in der Natur der Sache, und mußte der Commission freistehen und sogar erwünscht sein, daß einzelne Zeugen nach Befinden selbst schriftlich durch Randbemerkungen ihre Wissen schaft an den Lag legten, damit die Sache klar dargestellt würde. Wenn von dem Abgeordneten Joseph darauf Bezug genommen wurde, daß von Seiten der Commission ja bereits die Ent scheidung ausgesprochen worden wäre, indem er wiederholt auf das, was von mehrer« Rednern erwähnt worden ist, sich be zog, „die bewaffnete Macht habe den bestehenden Gesetzen ge mäß gehandelt", so kann ich nicht begreifen, wie eine solche Fol gerung daraus hat gezogen werden können, nachdem bemerkt worden ist, daß diese Aeußerung sich auf diejenigen Protokolle gründe, welche vorlagen, nämlich die Berichte und Rapporte. Daß die Regierung danach geprüft hat, daß man besonders auch dieCivilbehörde, deren von dem Abgeordneten gedacht wurde, zur Verantwortung gezogen hat, das ist bekannt, und so leid es mir thut, diesen Gegenstand hier zu erwähnen, weildie Männer, die dabei betheiligt sind, in meiner und in Aller Achtung stehen, so kann ich doch, nachdem dieser Gegenstand so vielfach angeregt worden ist, nicht umhin, auch das zu bestätigen, was der Herr Justizminister heut früh ausge- sprachen hat, daß Weisungen an die betreffenden Vorstände der Behörden haben ergehen müssen, weil man nicht allenthalben einverstanden sein konnte mit dem, was von ihnen geleistet wor den war. Näher hierauf einzugehen, fühle ich mich nicht be rufen. Wenn bemerkt wurde, es wäre auch nicht in der Ord nung, daß durch die Instruction die Polizeigewalt der Unter behörde genommen und auf den Kreisdirector übertragen worden wäre, so muß ich bemerken, daß das, wie im Deputa- tronsbenchte klar auseinandergesetzt ist, nicht im entferntesten geschehen ist und daß, wenn Jemand darüberü hätte zweifeln können, nach dem, was in dem Deputationsgutachten gesagt ist, kein Zweifel mehr obwalten kann. Ich frage aber auch, söll man es für möglich halten, daß man unter solchen Umständen, wie sie am 12. August stattfanden, es dem Stellvertreter des Kreisdirectors zum Vorwurf machen wollen, daß er requirirt habe? Ich sollte meinen, daß wenn irgend wo eine Oberbehörde ihre Pflicht zu erfüllen hatte, so war es gerade unter diesen Umständen und bei dieser Gelegenheit und auf diese Weise, und der einzige Vorwurf, den man machen könnte, wäre etwa nur der, daß nicht versucht worden wäre/durch eine Anrede an die aufrührerischen Individuen sie vielleicht zu zerstreuen. Dar aufhat sich theilweise die Verantwortung, welche erfordert wer den ist, bezogen. Aber daß durch die Instruction der Behörde der Stadt Leipzig die Möglichkeit genommen worden wäre, das zu thun, was unter den gegebenen Umständen der Stellvertreter des Kreisdirectors thun mußte, das, glaube ich, kann nach dem, was vorliegt, und bei genauer Durchsicht der Instruction nicht behauptet werden. Es war die ganze Lendenz der Instruction, wie offen ausgesprochen worden ist, und woran während der ganzen Zeit, wo ich selbst in Leipzig gewesen bin, Niemand ge zweifelt hat, keine andere, als dasBerhältniß zwischen dem Garnisonscommandanten und dem Kreisdi rector festzustellen. Es sollte nicht die Rede von der Unterbehörde sein, sondern nur von dem Verhältnisse des Garnisonscommandanten und des Stellvertreters des Kreisdi rectors; und eben deshalb ist auch in der Instruction der Unter behörde nicht gedacht, deshalb ist sie derselben nicht durch die Kreisdirection zugefertigt worden. Stellv. Abg.H ar kort: Bei der schon so sehr vorgerück ten Zeit, und da dieser Gegenstand bereits so erschöpfend bespro chen und von allen Seiten beleuchtet worden ist, bitte ich den Herrn Präsidenten, die Kammer zu fragen: ob sie nicht den Schluß der Debatte aussprechen will? In diesem Falle verzichte ich auf das mir jetzt zustehende Wort. Präsident Braun: Es ist der Antrag auf Schluß der Debatte gestellt worden, und ich frage die Kammer: ob sie den selben unterstützt? — Wird hknrekchendu'nterstützt. Secretair Ezschucke: Es ist allerdings sehr richtig, daß die Zeit bereits weit vorgerückt ist und wir nahe an der Mitter- nachtsstunde sind"; ich bitte aber, zu bedenken, daß die Debatte zwar schon lange gewährt hat, im Ganzen aber wenig Redner sich ausgesprochen haben, und bis jetzt sind nicht einmal alle die jenigen, welche sich zuerst angemeldet haben, zum Sprechen ge kommen. Bin ich abgehalten worden, früher um das Wort zu bitten, so wünsche ich doch nicht, in dieser wichtigen Angelegen heit, welche als die wichtigste dieses Landtags bezeichnet worden ist, des Wortes beraubt zu werden. Ich muß es freilich der Kammer überlassen, aber doch darauf aufmerksam machen, daß man wenigstens die Sprecher noch hören möge, welche sich ange meldet und noch nicht gesprochen haben.
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