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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 143. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Abg. Ästeisel: Es ist mir allerdings befremdend, den An trag aus Schluß der Debatte in diesem Augenblicke zu verneh men, nicht deswegen, weil ich noch das Wort erhalten möchte, da ich mich spat gemeldet habe, sondern weil der Gegenstand so wichtig ist, daß ich geglaubt hätte, es würde, wenn dieser Antrag von einer andern Seite gestellt worden wäre, demselben wider sprochen worden sein. Wenn ich auch auf das Wort verzichten sollte, so halte ich es doch fürwünschenswerth, daß noch mehrere Sprecher, welche sich gemeldet haben, zuvor gehört würden. Diesem wichtigen Gegenstände kann man doch wohl noch einige Stunden widmen. Präsident Braun: Es haben sich gegenwärtig noch ge meldet die Abgeordneten Harkort, v. Globig, Cubasch, 0. Platz mann, Evans, v. Abendroth, Beutler, Dehmichen, v. Geißler, v. Beschwitz, Schaffer, Ezschucke, Meisel, Secretair Hensel und Gehe. Referent Vicepräsident Eisen stuck: Diesmal muß ich mich auch gegen den Schluß der Debatte erklären. Mir würde das Schlußwort doch bleiben. Also für mein Individuum bin ich nicht betheiligt. Ich muß aber bitten, daß die Kammer sich ausspreche, daß sie sich vollständig ausspreche, und ich gestehe, ich würde eine Ungerechtigkeit darin erblicken, wenn zwei Reden eine ganze Sitzung in Anspruch nehmen, und dies die Ursache sein sollte, daß 16 andere Redner nicht zum Worte gelangen. Ich wünsche daher, daß die Kammer den Schluß der Debatte nicht ausspreche. Stellv. Abg. v. Abendroth: Ob ich gleich zu denen gehöre, welche um das Wort gebeten haben, uM sich für die Majorität auszusprechen, und obgleich bis jetzt 14 Sprecher für die Mino rität und erst 7 für die Majorität gesprochen häben, so theile ich doch die Ansicht des Abgeordneten Harkort, und glaube, daß nach einer zwölfstündigen Berathung, wenn auch die Sache an und für sich höchst wichtig ist, sich doch ein Zeder über seine Ab stimmung klar geworden ist und nicht wie ein Rohr von einer Ansicht zur andern schwanken wird. Die Kammer wird sich da her kein Gewissen machen dürfen, wenn sie die Debatte schließt. Abg. Brockhaus: Ich glaube zwar auch, daß jetzt Zeder sich klar über seine Abstimmung geworden ist, dennoch wird es gerade bei diesem Gegenstände für manchen Abgeordneten wün- schenswerth sein, zu motiviren, weshalb er für die Majorität oder die Minorität stimmt. Der Antrag des Abgeordneten Harkort möchte jedenfalls dahin führen, eine zu große Ausdeh nung der einzelnen Reden zu vermeiden; die Debatte ganz zu schließen, halte ich aber nicht für zweckmäßig, und im Nothfall noch einige Stunden mehr auf diese hochwichtige Angelegen heit zu verwenden, für vollkommen gerechtfertigt. Präsident Braun: Wenn Niemand weiter spricht, so frage ich die Kammer: Will sie die Debatte für geschlossen cmnehmen? — Wird gegen sechs und zwanzig Stimmen angenommen. Staatsminister v. Könneritz: Bevor ich auf das Mi noritätsgutachten eingehe, erlaube ich mir ein paar Vorbemer kungen. Am Schluß des Minoritätsgutachtens ist noch auf die Verordnung von 1835 hingewiesen, wonach das Justiz ministerium die Oberaufsicht über die Justizpflege und dar auf zu sehen hat, daß Verbrechen nicht ununtersucht bleiben und die Untersuchung gehörig-geführt werde. Eben so ist in dem Minoritätsgutachten die Deduktion der rechtlichen Ansichten, welche das Ministerium der Deputation gegeben hat, als ein Gutachten des Justizministeriums bezeichnet worden. Einige Angriffe, welche von andern Mitgliedern gegen das Justizministerium gerichtet worden sind, führen mich auf die Vermuthung, daß die Minorität und diese Sprecher glau ben, es gehöre das zum Ressort des Justizministeriums und als habe das Justizministerium darüber entschieden. An das Justizministerium ist die Sache nicht gekommen und hat dahin auch den Reffortverhaltnissen nach nicht kommen können. Läge eine Handlung vor gegen einen Militair, die einer Cri- minaluntersuchung bedürfte, so würde sie jedenfalls ein Mili- tairv erb rech en sein, da der Gebrauch der Waffen von Offi zieren ick Dienstin Ausübung ihrer Dienstpflicht und zu Ausübung ihrer Dienstpflicht angeordnet worden ist, und es mithin eine Ueberschreitung des Maaßes der Dienstob liegenheit sein würde. Militairverbrechen gehören vor die Kriegsgerichte, ünd die Kriegsgerichte ressortiren in Ansehung der Militairverbrechen von bem Knegs- ministeriuni, wie das Gesetz sui> c. von 1835 §. 46 ausdrücklich votschreibt. Also das Justizministerium hat in dieser Sache nicht verfügt. Allein, meine Herren, der Vorstand des Kriegs ministeriums hat diese Angelegenheiten in dem Gesammtmini- sterium mit den übrigen Ministern berathen, ich für meine Per son bin seiner Ansicht vollkommen beigetreten, und habe daher um sü weniger Bedenken getragen, Mich derDiscussion mit zu Unterziehen, als sie gerade einen juristischen Gegenstand betrifft. Eine zweite Vorbemerkung, die ich mir erlauben wollte, ist die, daß das Ministerium die Diskussion über diese Beschwerde schön aus formellen Gründen hätte zürückweisen könnest. Es hat schon die Deputation anerkannt, daß man überdieformelle Zulässigkeit der Beschwerden des Professors Biedermann und -Consorten Bedenken gehabt habe, und sie aus dem Grunde hätte zurückweisen köstneü. Die Beschwerdeführer Bieder mann und Consorten haben ein specielles Recht nicht nachge- wiesen. Ein zweiter Grund der Zurückweisung konnte darin -liegen, daß diese Beschwerde nicht an das Ministerium gekom men ist. Cs hat Niemand aus Untersuchung eingetragen, und es ist eine Beschwerde darüber, daß keine Untersuchung er öffnet worden sei, bei dem Ministerium nicht eingegangen. Die ganze Angelegenheit hat aber so viel Aufsehen erregt in der Kammer selbst, sö daß das Ministerium eine Discussion hierüber nicht vermeiden wollte, zumal es allerdings der An sicht ist, daß eine Untersuchung nicht einzuleiten sei. Wäs nun das Gutachten der Minorität anlangt, so sicht es dahin, die Regierung zu ersuchen: „sie wolle
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