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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 143. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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worauf soll diese ihre Macht gebaut sein? Soll sie aufphysischer, auf äußerer Kraft ruhen? Nein, die moralische Kraft allein ist es, die schützen und schirmen kann, und worauf ruht diese Kraft? Auf und in der Liebe und dem Vertrauen der Nation. Liebe und Vertrauen der Nation aber sind eigenthümlicheDinge. Sie kommen mir vor wie ein Spiegel, der von dem einfachen menschlichen Hauche behaucht sofort dadurch erblindet. Aber eben so kann die Liebe und das Vertrauen, welche die Nation zu ihrer Regierung gefühlt hat, augenblicklich gestört und getrübt werden, selbst durch den bloßen Sch ein einer Begünstigung, durch den bloßen Schein einer Parteilichkeit. Deshalb, und weil wir nicht leugnen können, daß es Lausende von Menschen im Vaterlande noch geben mag, die diesen Schein immer noch festhalten, deshalb wünsche ich, daß auch sogar dieser Schein fallen möge. Ich wünsche es im Interesse des Landes und der Regierung, ich wünsche sie kräftig und stark. Sie möge daher das Mittel nicht von sich stoßen, das ihr dazu gegeben wird. Aber wir bitten und wünschen, daß der Minoritätsantrag auch angenommen werde, selbst im Interesse der Personen und Männer, welche bei jenen Ereignissen betheiligt sind, auf deren Commandoruf die tödtliche Kugel hinausging. Sind sie ver dächtig, wohlan, so wollen wir uns nicht einmischen, sie mögen tragen, was das Gesetz und was der Richter ihnenauferlegt; aber, meine Herren, es giebt einen zweiten Fall. Sind sie nicht verdächtig, sind sie schuldlos, wollen Sie auch da die Hände in den Schooß legen? Es giebt nichts Furchtbareres, als fort und fort geplagt zu werden von denQualen der Verdächtigung, immerwährend in demGedanken zu stehen, daßJahrzehnte lang mit den Fingern auf einen gezeigt wird, nichts Furchtbareres, als von dem Geifer der Verleumdung besudelt zu werden. In der That, hätte ich einen Vater, oder einen Bruder, oder einen Sohn, der bei jenen Ereignissen betheiligt gewesen wäre, ich würde beim Himmel! nicht rasten und ruhen, ich würde die Be hörde bitten und beschwören, daß sie endlich einleite die Erör terung und ihren Spruch thue, damit die Wahrheit ermittelt und der Geliebte wieder gerechtfertigt werde vor der Welt. Denn ist der Staat mit seinen Organen etwa nur dazu da, um blos Verbrecher zu züchtigen? Nein, wenn mir meine Ehre und mein guter Name geraubt ist und mich Feinde fort und fort be geifern mit ihrer Verleumdung, dann hat der Staat die morali sche, die politische und rechtliche Pflicht, mich davor zu schützen und mir meine Ehre und meinen guten Namen vor der Welt wiederzugeben, den «auch die Unschuld hat ihre Rechte! (Beifallsgeräusch auf der Tribüne, wodurch der Präsi dent sich veranlaßt sieht, zur Ruhe mit dem Hammer aufzu fordern.) Abg. v. Khielau: Ich bitte um das Wort zur Berichti gung. Der Herr Referent hat mir Worte in den Mund gelegt, die mir nicht eingefallen sind zu sagen, noch mir eingefallen sein können. Ich will nicht alle Aeußemngen wiederholen, die er mir in dm Mund gelegt hat. So gut, wie der Herr Referent, weiß ich, was der Richter zu Lhun hat, ich bin selbst Zurist und bin Beamter gewesen. Ich weiß, daß das Ministerium das Recht hat, zu verlangen, daß die Beamten ihre Schuldigkeit thun. Ich kann also nicht davon gesprochen haben, daß es kein Mittel gebe, den Richter anzuhalten, aber nur der Weg ist mir nicht als der geeignete erschienen. Zweitens soll ich gesagt ha ben, es stünde lediglich in der Hand des Militairs, die Waffen gewalt anzuwenden, wo und wie es wolle. Das habe ich nicht gesagt. Es wäre ein Unsinn. Ich habe gesagt: wenn einmal die Waffengewalt angewendet werden soll und angewendet wer den kann, dann steht es in der Gewalt des Militaircommando's, welche Waffe es anwendet. Abg.Klinger: Ich habe den Abgeordneten allerdings nicht anders verstanden. Sollte ich mich geirrt haben — ich sage, so lltc ich mich geirrt haben, dann thäte es mir leid. Staatsministcr v. Könneritz: Der Abgeordnete bezog sich wegen Vereidung derZeugenaufMittermaier. Daß auch im Criminalproceß die Zeugen, soll ein Urtheil darauf gebaut wer den, eidlich abgehört werden müssen, zweifelt Niemand; allein in der Voruntersuchung, bei der Erkundigung des Richters, ob Grund zu einer Untersuchung vorhanden sei, wird dies kein Gesetz, kern Criminalist verlangen. Er hat ferner noch einmal die Auslegung des Tumultmandats nach seinem Sinne ver sucht. Nun, darüber wird die Kammer mindestens nicht mehr zweifelhaft sein, wie verschieden die Auslegung des Tumult mandats hier versucht worden ist. Was geht denn schließlich bei den entgegenstehendcn Ansichten für die Kammer als eine politische Corporation daraus hervor? Daß das Gesetz min destens dunkel ist. Und wollen Sie Jemanden deshalb zur Un tersuchung und Bestrafung wegen Nichtbefolgung eines Ge setzes ziehen, was dunkel und zweifelhaft ist? Nie und nimmer mehr. Gestattet man doch nicht einmal im Strafrecht die Rechtsanalogie. Uebrigens hat ja die Kammer einstimmig anerkannt, daß Lücken in dem Gesetze liegen, daß dasselbe nicht genau genug bestimmte Vorschriften enthalte, und ebendeshalb auf Vorlegung eines Gesetzes angetragen, damit solche Zwei fel nicht vorkommen. Wollen Sie die, die im guten Glauben dasGesetz angewendet haben, deshalb in Criminaluntersuchung ziehen? Es wäre dies die größte Ungerechtigkeit. Ich muß dies der Minorität einhalten, die so sehr nach Gerechtigkeit ruft. Es hat ferner der Abgeordnete sich darauf bezogen, daß selbst in dem Entwürfe der Criminalproceßordnung stehe, Z.48: „Bei der zur Kenntniß des Gerichts gelangenden Auffindung von Spuren eines begangenenBerbrechens hat dasGericht zuvörderstdie geeigneten Erörterungen — — oderaufanderedm Umständen angemessene Weise darüber anzustellen: ob ein Ver brechen wirklich begangen worden ist." Ja, das ist eben die Frage, ob dieTödtung allein schon die Spur eines Verbrechens abgebe? Nein, das ist durchaus nicht die Spur eines Verbre chens, sondern es ist eine reine Thatsache. Zn unmittelbarer Verbindung hiermit und eben so unzweifelhaft fest steht die Thatsache, daß die Tödtung durch das Militair erfolgt ist und dieses requmrt war, den Tumult zu stillen. Mag er übrigens
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