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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 143. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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die gerichtliche Untersuchung auslegen, wie er will, das Gericht darf nicht eher einschreiten, als bis Verdacht vorhanden ist, und wenn die Minorität darauf anträgt, es solle das Ge richt aufgefordert werden, einzuschreiten, so drückt sie damit aus, es ist der Verdacht eines Verbrechens vorhan den, wie dieMajorität ausspricht, es ist kein Verdacht vorhan den. Das Justizministerium ist nach dem Gesetze von 1835 allerdings ermächtigt, darauf zu sehen, daß kein Verbrechen un bestraft bleibe und die Untersuchung ordentlich geführt werde. Hat das Justizministerium als aufstchtsführende Behörde diese Pflicht, so muß sie auch das Recht haben, zu erwägen und zu prüfen, ob die Handlung, wenn sie wahr wäre, ein Verbre chen sei, und ob hinlänglicher Verdacht vorliege. Nimmer mehr werden Sie der aufsichtsführenden Behörde zumuthen, gegen ihre Ueberzeugung eine Untersuchung anzuordnen. Es wäre das eine Pflichtwidrigkeit, die sich keine Behörde zu Schulden kommen lassen darf. Es hat der geehrte Abgeord nete ferner noch aus dem Criminalgesetzbuche angeführt, daß Thätlichkeiten gegen Schildwachen schon hiernach bestraft wür den und man doch unmöglich doppelte Strafen, ein doppeltes Strafrecht, einmal durch das Militair und ferner durch die Ge richte, annehmen könne. Ich habe in derTHat nicht für noth- wendig gehalten, diese Ansicht der Minorität zu widerlegen. Denn wenn man die Befugniß, die dem Militair gegeben ist, und die Pflicht, einen Tumult zu unterdrücken, oder das Recht, was einer Schildwache gegeben ist, bei Angriffen sich der Waf fen zu bedienen, mit dem Strafrechte vergleichen will, so ist das eine Verwirrung derBegriffe, die kaum einer Widerlegung bedarf. Wenn das Gesetz Jemandem das Recht giebt, sich selbstzu schützen, kann man dies Strafrecht nennen? Ge wiß nicht. Und glauben Sie nicht, daß das Strafrecht neben dem Schutzrecht noch offen steht? Auch bei dem Gebrauche der Nothwehr wird der Angreifende immer noch zu bestrafen sein. Endlich hat der geehrte Abgeordnete wiederholt auf die politi schen Gründe hingewiesen, und ich kann hier nur das wieder holen, was ich schon vorhin gesagt habe. Wehe dem Lande, wo man aus politischen Gründen eine Untersuchung anordnet! Er sagte, es würde Liebe und Vertrauen zur Staatsregierung erwecken. Meine Herren! Liebe und Vertrauen durch Beu - gungdes Rechts zu erwerben, möge Niemand verlangen. Liebe und Vertrauen hierdurch erworben, hätte keinen Werth, ist etwas, das man heute gewinnt, und morgen verliert. Nur durch die Erfüllung seiner Pflichten, nur durch conse- quente Festhaltung des Rechts kann man dauernde Liebe und Vertrauen sich erwerben. Präsident Braun: Es hat nun der Herr Referent der Majorität der Deputation das Wort, denn der Referent der Minorität hat gesprochen-. Es scheint also jetzt an der Zeit zu sein, daß der Herr Referent der Majorität das Schlußwort ergreift. Referent Vicepräsident Eisen stuck: Bei der vorgerückten Zeit kann ich wohl unmöglich verlangen, daß Sie mir Ihre Aufmerksamkeit noch schenken möchten. Uebrigens kann ich II. 143. sagen, daß der Depulationsbcncht eigentlich gar nicht ange griffen worden ist, sondern das', was angegriffen worden ist, ist blos dies, daß man gesagt hat: aus dem Facrischen folge gar nicht, was die Majorität daraus gefolgert hat, daß mit einer Untersuchung gar nicht vorzuschreiten sei, son dern was die Minorität daraus folgert. Nun, die Mino rität hat sich verwahrt, verwahrt, sie wolle keine Untersuchung, und wie man auch die Sache betrachten mag, so ist's doch nichts Anderes, als eine Untersuchung. Ich pflege mit geraden Worten hervorzugehen, und ich sage, es soll eine Untersuchung sein. Man muß sich die Frage stellen: liegt die Sache so, daß zu einer Untersuchung verschütten werden muß, ist ein Ver brechen begangen worden? Die Majorität hat das in den ihr mitgetheilten Acten nicht finden können. Ich muß hierbei überhaupt noch erwähnen, es ist Seiten der Ministerien der Deputation Alles mitgetheilt worden, was die Deputation be antragt hat, also kann dieDeputation darüber eineBeschwerde gegen das Ministerium keineswegs erheben. Ich muß auch noch einenJrrthum berichtigen, der sich vielleicht bilden könnte. Nämlich es ist erwähnt worden, wo ich nicht irre, war es der Vorstand des Kriegsministeriums, daß die Erkundigungen im Februar auf Veranlassung der Deputation erfolgt waren. Die Deputation hat das nicht beantragt, sondern man hat sie noch von Seiten des Ministeriums für nothwendig gefunden und hat die Ergebnisse der Deputation mitgetheilt. Es sind das die Ergebnisse, die wörtlich in den Bericht ausgenommen wor den sind. Ich muß noch erwähnen und etwas berichtigen. Schon gestern bemerkte der Herr Kriegsminister, daß der Nau mann nicht eine Person, sondern zwei Personen wären, beide Signalisten. Ich glaube, daß dies den besten Beweis der gro ßen Unparteilichkeit gewährt. Daß die Majorität die Sache geprüft hat, liegt gewiß darin, daß, sobald gegen jenen Zeugen Bedenken auftauchten, man ihn lieber im Berichte gar nicht erwähnt hat. Es sind nun diese Bedenken erledigt, und seine Aussagen sind so durchschlagend, daß ich sie Ihnen nicht vor enthalten kann. Dieser Hornist Friedrich Wilhelm Naumann sagt im Wesentlichen Folgendes aus: „v. Süßmilch, wegen Abwesenheit des Stabssignalisten, befahl, ihm zu folgen. Er habe gehört, daß v. Süßmilch mehrmals zu dem versammelten Volke gesprochen, es zum Nachhausegehen, zur Ruhe aufgefor dert, wenigstens dreimal: „gehen Sie zurück, entfernen Sie sich, ich habe geladen, ich lasse feuern, und feuern mitKugeln." Nach einer solchen Aufforderung habe er commandirt: „Ba taillon fertig!" und, da hiermit die Menschen sich entfernten, nicht gefeuert. Die letzte Aufforderung geschah mit denselben Worten, und als diese keinen Erfolg hatte, die Aufrührer viel mehr fort und fort an das Bataillon rückten, Steine warfen, schimpften, feuerte auf Commando das 7. Peloton. Ich (näm lich Naumann) glaube, daß die Warnung, daß die Gewehre mit Kugeln geladen, habe gehört werden müssen, vermuthe es, weil Einzelne brüllten: „schießt nur her, ihr habt doch mit Mondschein geladen!" Meine Herren, diese Aussagen stellen sehr klar heraus, daß der Oberstleutnant, ehe er hat feuern las- 5
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