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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 143. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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derselbe Abgeordnete auch sagte, es sei ein Nationalunglück, es sei ein Flecken in derNationalgeschichte,— nun wohl, ich nenne es ein Nationalunglück, ich nehme aber Anstand, jenen Abend einen Flecken der sächsischen Geschichte zu nennen, und wenn in der sächsischen Geschichte jener Abend als ein Unglück erzählt wird, dann muß auch auf demselben Blatte die Veranlassung dazu erzählt werden, und dann fürchte ich sehr, daß der Flecken größer sein wird, für alles das, was dem 12. August wochen lang vorhergegangen ist, als für das, was das Militair an jenem Abende that. Ich muß noch erwähnen, es ist der Civil- behörden viel gedacht worden. Die Deputation hat es sich zur Pflicht gemacht, nur dasjenige in den Bereich zu ziehen, was sie als Vorlage betrachten konnte, und dies ist blos die Frage: Hat das Militair in seinem Rechte und auf dem Rechts boden gehandelt oder nicht? Das ist die Frage, und die Ant wort ist zwiefach in dem Gutachten der Majorität und dem Gutachten der Minorität enthalten. Es si'nd auch die Mili- tairzeugen erwähnt worden, und in Bezug darauf will ich be merken, daß ich absichtlich in dem Berichte mehr Civilzeugen herausgehoben habe. Ueberhaupt die Versicherung kann ich geben, der Bericht ist ganz unparteiisch gehalten, und es hat mir auch Niemand zum Vorwurfe gemacht, daß ich parteiisch gewesen. Ich muß nun meinen Freund Klinger widerlegen. Wenn er gesagt hat, auf die Anfrage, ob man auch eine Unter suchung gegen die Civilbehörden beabsichtige,daß allerdings der Antrag der Minorität darauf gerichtet wäre, auch die Civil- behörden mit in Untersuchung zu ziehen, das geht nun aller dings aus dem Minoritätsgutachten nicht hervor, denn die Mi norität hat sich blos mit der Militairbehörde beschäftigt. Die Communalgarde wurde auch mit eingeflochten. Darauf will ich nur einige Worte sagen. Es ist allerdings aus den Acten zu ersehen, daß die Communalgarde aufgefordert worden ist, nämlich nicht die ganze Communalgarde, sondern nur derCom- munalgardencommandant, den Generalmarsch zu Zusammen berufung der Communalgardisten schlagen zu lassen. Er hat es abgelehnt und hat gesagt, die Leute wären erst spät von der Re- vüe gekommen und also zu müde. Ich wollte das nur bemer ken, damit man nicht glaubt, es sei übersehen worden. Später ist freilich ein Detachement der Communalgarde aufmarschirt, dies war Communalgarde vom Wachtposten; dies war aber zu spät. Es waren auch zu wenig. Der Commandant des Mili- tairs erklärte, er könne damit nichts thun. Nunmehr mußte die Communalgarde auf die Seite treten. Daß das Militair nicht wieder abging, war aber ganz natürlich, denn die versam melte Menge war zu groß, und der Militaircommandant hätte mit den wenigen Communalgardisten den Tumult unmöglich stillen können, denn es waren nur 40 Mann. EsM auch noch von der öffentlichen Meinung gesprochen worden; man hat dazu hingcstellt,als wenn die öffentliche Meinung etwas wäre, was befriedigt und gesättigt werden müsse auf Kosten derjenigen, welche in Untersuchung gezogen werden sollen; ich glaube, diese Sättigung kann nicht in dem Wunsche des Volkes liegen. Ich achte die öffentliche Meinung, aber ich lasse mich nie von ihr un terjochen. Es ist ferner gesagt worden, das Militair habe das Unglück durch eigenmächtiges Verfahren verschuldet. Dies ist durchdieAngaben, welche im Berichte enthalten sind, widerlegt. Ich gestehe, es ist schmerzlich, blos rpenn man bedenkt, daß im Jahre 1845 ein solches Ereigniß sich hat zutragen können, es ist schmerzlich, aber eben so schmerzlich als das, was am 12. August geschah, ist dasjenige, wodurch jenes Ereigniß mehrere Lage und Wochen vorher eingelektet wurde. Ich beklage es innig, kann aber nicht die Ueberzeugüng verbannen, daß hier politische Gründe sür Einleitung einer Untersuchung nicht eintreten kön nen. Will man hier von politischen Gründen sprechen, so glaube ich. nicht, daß eine wahre und richtige Politik sich dafür würde aussprechen können. Es sind auch jetzt seitdem 6 Mo nate vorüber, und nun werden Sie auf's neue Aufregung ver anlassen. Es ist nicht zu leugnen, wenn einmal eine Untersu chung angehoben wird, so muß sie sich weiter verbreiten, als die Minorität beabsichtigt hat, und welche Unannehmlichkeiten die Folge davon sein können, ich lasse das auf sich beruhen. Wün schenswerth ist es nach meiner Ansicht nicht. Wenn es das Recht gebietet, so muß man sich hineknfügen, wenn es aber das Recht nicht gebietet, blos wegen der öffentlichen Meinung oder um ein Sühnopfer zu bringen, eine Untersuchung.auf dem Wege Rechtens anzustellcn, das kann man unmöglich thun. Es ist auch gesagt worden-, man möge sich an die Stelle des Mili- tairs denken. Nun, wenn so etwas verfällt, so ist es gewiß der traurigste Beruf des Militairs, wenn es zur Stillung eines Tumults befehligt wird, und wie man davon sprechen kann, als wenn es gleichsam für den Soldaten eine Vergnügungspartie wäre, das kann ich nicht begreifen. Es thut mir wehe. Die Soldaten sind Söhne des Vaterlands wie wir. Wenn nicht die Armee einen Staat im Staate bilden soll, so muß Alles, was den Staatsbürgern zu Theil werden kann, auch ihnen zu Theil werden. Sie müssen gleiche Rechte wie die Bürger ha ben, und ich würde es sehr beklagen, wenn man das Militair zurückstellen wollte. Den Verdacht muß man abwenden, als wenn man das Militair zurückstellen wollte, und wenn er auch keinen Grund hat. Man kann unmöglich eine criminalrecht- liche Untersuchung gegen Militairs verhangen, wenn kein Grund dazu vorliegt, nur blos deshalb, weil es Militairs sind. Nun ja! Uebrigens bedenken Sie doch, in welche unangenehme Lage das Militair kommt. Ich erinnere nur an zwei Vorfälle derneuesten Zeit, der eineift inMünchen dcrgroßeBieraufruhr. Da hatte das Militair Bedenken getragen, einzuschreiten, und es wurden mit aller Gemüthlichkeit eine Menge Bierhäuser demo-' lirt. Da machte man dem Militair wieder zum Vorwurf, daß es nicht eingeschritten sei. In Carlsruhe begab sich eine un glückliche Duellgeschichte. Das Volk hatte den Vorsatz gefaßt, das Haus eines Banquiers zu demoliren. Das Militair stand dabei und ließ es geschehen. Man hat sich auch darüber beklagt. Das Militair har eine schwierige Stellung; thut es nichts und läßt Alles drüber und drunter gehen, so kann ich es nicht recht finden. Es ist ferner erwähnt worden, daß das Dienstreglement keine Verbindlichkeit hätte, weil cs nicht mit ständischer Zustim-
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