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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 144. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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409ß DerDeputatronsbericht lautet: In dem Allerhöchsten Decrete vom 9. Februar 1846 wird die Erklärung der Stände über die daselbst von der Staatsre- gierung ausgesprochene Absicht, zu Unterstützung zweier, neu anzuregender, wichtigerZweigeder inländischen Industrie, näm lich einer Locomotivenbauanstalt in Chemnitz und einer Maschi nenflachsspinnerei in der Lausitz, extraordinäre Vorschüsse aus der Staatskasse zu gewähren, verlangt. Die zweite Deputa tion, welcher die Berichterstattung hierüber obliegt, kann dem in dem Decrete sich offenbarenden Streben der hohen Staatsre gierung, zwei wichtigen, neuen Zweigen der Industrie in unserm Waterlande Eingang zu verschaffen, ihr Anerkenntniß nicht ver sagen. Das Mittel hierzu, den Unternehmern aus der Staats rasse Vorschüsse zu einem niedrigen Zinsfüße zu gewähren, wird bereits in Sachsen seit längerer Zeit befolgt, indem ein beson derer Vorschußfonds für Unterstützung gewerblicher Zwecke be gründet ist. Die Deputation unterläßt es deshalb, im Allge meinen über die Frage: ob es zweckmäßig sei, daß der Staat industrielle Unternehmungen durch Darlehne zu einem billigen Zinsfüße unterstütze? sich zu verbreiten, da diese Frage als eine bereits bejahte zu betrachten ist; vielmehr kann es nur die Absicht der Deputation sein, ihr Gutachten speciell auf die Leiden verlangten extraordinären Vorschüsse zu beschränken. Die Staatsregierung hat in der Vorlage zu I. darauf hingewiesen, daß der Bedarf der für die sächsischen Ei senbahnen noch anzuschaffenden Locomotiven und Lender auf 74 Stück zu 1,036,000 Lhlr. Werth, und der sodann jährlich zu ersetzenden Locomotiven und Lender auf 5^ Stück d» 77,000 Lhlr. — — Werth sich belaufe. Die Deputation ist ganz einverstanden mit der hohen Staatsregierung, daß es nur höchst erwünscht sein könne, wennderinländischen Industrie so bedeutende Summen zugewendet werden. Da es sich aber um die Begründung eines neuen, schwieri gen und ein hohes Anlagecapital erfordernden Industriezweiges handelt, so fragt es sich: ob die bereits bestehende Maschinen- fabrication Herrn Richard Hartmann's in Chemnitz die erfor derlichen Elemente und Bedingungen in sich enthalte, um ge gründete Hoffnungen auf das Gelingen der beabsichtigten Er weiterung dieses Unternehmens setzen zu können? Bei aller Intelligenz und Geschicklichkeit des Unternehmers, bei der noto rischen Bewährtheit der von ihm begründeten Maschinenbau anstalt und bei den günstigsten Privatnachrichten über die Kräfte und Leistungen der Anstalt und des Unternehmers, welche einzel nen Mitgliedern der Deputation zugegangen sind, getraut sich dieselbe doch nicht, ein begründetes Urtheil darüber: ob auf ei nen günstigen Erfolg des beabsichtigten Unternehmens zu rech nen sei?, abzugeben. Hierzu würden die speciellsten technischen Kenntnisse über die Locomotivenbauanstalten im Allgemeinen, so wie die Maschinenbaustalt Herrn Richard Hartmann's selbst gehören. Unleugbar ist es zwar, daß der Unternehmer, wenn er so hohe Summen, wie das Anlagecapital zur Begründung einer Locomotivenbauanstalt erfordert, auf das Unternehmen verwenden und einen großen Lheil seines Vermögens auf die Waagschaale des Gelingens und Nichtgelingens legen will, ein festes Vertrauen auf einen günstigen Erfolg haben muß, und die Deputation mag hierin eine geeignete Veranlassung, diese Erwartung zu theilen, nicht verkennen, allein die Gewährung eines Vorschusses aus Staatskassen bleibt eben nur oder doch hauptsächlich ein Ergebniß des Vertrauens zu dem Unter- Nehmer. Die Deputation und die Standeversammlung befindet sich aber nicht in der Stellung, aus Rücksichten für eine, auch noch so bewährte Privatperson Bewilligungen auszusprechen, vielmehr ist es das Vertrauen zu dembetreffenden Ministerium, daß es, bei den ihm zu Gebote stehenden Mitteln, nur nach reif licher Prüfung aller dabei einschlagenden Umstände die Vorlage erlassen habe, welches die Zustimmung der Stände herbeiführen kann. Indem die Deputation, daß dies geschehen, voraussetzt und auf den Inhalt des Decrets verweist, glaubt sie unter den im Decrete enthaltenen Bedingungen und Voraussetzungen sich für die Gewährung des gewünschten Vorschusses an 30,000 Lhlr. im Interesse der Landesindustrie um so mehr aussprechen zu müssen, als bei dem Gelingen des Unternehmens zugleich auf einen vermehrten Absatz des inländischen Eisens zu rechnen ist und die Herstellung von Locomotiven einen sehr bedeutenden Aufwand von Fabricationslöhnen, mithin auch einen neuen Er werbszweig für die arbeitende Classe herbeiführt. Ueberdies solldas vorzustreckende Darlehn an30,000 Lhlr. nach dem Inhalte desDecrets und der Versicherung der König lichen Herren Commissarien durch hinreichende Hypothek der Hartmann'schen Grundstücke gesichert werden. Das Decret spricht die Absicht der Staatsregierung aus, dem Fabrikanten Richard Hartmann den extraordinären Vor schuß von 30,000 Lhlr. gegen 3 Procentjährlicher Zinsen auf 10 Jahre zu geben, Herr Richard Hartmann hat jedoch in einer durch den Herrn Abgeordneten Clauß der Deputation überge benen Vorstellung den Wunsch ausgesprochen, die Ständever sammlung möge sich dahin bei der hohen Staatsregierung ver wenden: gedachten Vorschuß entweder gegen 1^ Procent jähr liche Zinsen auf 10 Jahre, oder auf die ersten 5 Jahre ohne Zinsen und auf die letzten 5 Jahre gegen 3 Pro cent Zinsen ihm zu gewähren. Dabei hat der Petent darauf hingewiesen, daß die Aus führung des Unternehmens weniger im eignen, als vielmehr im Interesse des Landes erfolge, sehr schwierig und mit großer Auf opferung seinerseits verbunden sei, da er während der Zeit der Errichtung der Locomotivenbauanstalt seine Aufmerksamkeit und Kräfte.ausschließlich darauf zu richten, und deshalb für seine bereits bestehende Maschinenbauanstalr inzwischen andere tüchtige Techniker anzustellen habe, was mit bedeutendem Ko stenaufwande verbunden sei. Er stellt ferner vor, daß der Vor schuß von 30,000 Lhlr. keineswegs zur Begründung der Lv' comotivenbauanstalt ausreichend sei, er vielmehr eine wenig stens eben so hohe Summe aus eignen Mitteln dazu verwen den und diese aus seinem übrigen Geschäfte ziehen müsse, wo durch ihm der sonst von einem solchen Capitale zu ziehende Ge winn verloren gehe. Endlich führt Petent an, daß er während der Einrichtung der Locomotivenbauanstalt und des ersten Be triebs derselben keinen Nutzen von dem ihm zu gewährenden Vor schüsse der 30,000 Lhlr. ziehen könne, auch die Erlangung und Anstellung geeigneter Arbeiter ihm erheblicheKosten verursachen werde. Die Deputation ist der Ansicht, daß, wenn Regierung und Stände sich einmal entschließen, einem so schwierigen, gleichwohl für das Land höchst wünschenswerthen, neuen Ge werbsunternehmen mit Staatsmitteln aufzuhelfen, dem Unter nehmer alsdann auch ein nennenswerther Vortheil durch das .vorzustreckende Capital verschafft und die möglichst kräftigste
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