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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 145. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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gewonnen hat, läßt sich daraus abnehmen, daß die Versiche rungen im Jahre 1844: im Jnlande 5,613,947 Lhlr. vom Auslände 3,848,794 - —-— 8,862,741 Mr. — —^in Summe, im Jahre 1845: im Jnlande 5,416,757 Thlr. vom Auslande 4,519,008 9,935,765 Thlr — — in Summe betrugen, mithin in einem Jahre um fast eine Million Thaler gestiegen sind. Zu leugnen ist nun zwar nicht, daß auch gegen das neue Statut der Hagelschädenversicherungsanstalt zu Leipzig na mentlich die nicht unbegründeten Ausstellungen gemacht wor den, daß sich das Direktorium, wahrend es früher, auf Grund satz der Gegenseitigkeit, von der Generalversammlung gewählt wurde, jetzt durch eigne Wahl ergänzt, daß die Bezirksdepu- tirten als Organe des Directoriums erscheinen und diesem ge genüber an Selbstständigkeit leiden, gleichwohl alle drei Taxa toren, dem gewöhnlichen Grundsätze, daß auch der Beschädigte einen solchen zu ernennen habe, entgegen, selbst ernennen. Man kann ferner nicht verkennen, daß die Anstalt bei Ver öffentlichung einer mehr detaillirten Rechnung mehr Anklang finden würde, wenn sie, statt die Prämien netto in Einnahme zu bringen, den Bruttoertrag in Einnahme, die davon abzuziehen den Verwaltungskosten aber in Ausgabe stellte, und es kann be denklich erscheinen, daß die Direktion, wenn auch, wie rühmend erkannt wird, zwei Mitglieder derselben auf ihren Antheil ver zichtet haben, zwei Groschen jährlich von jedem 100 Thlr. Versicherungssumme so bezieht, daß bei dem Betrage über 15 Millionen Thaler der Mehrbetrag der Provision zwischen der Direktion und dem Reservefonds getheilt wird. Indessen würden diese Ausstellungen, die sich, wie bei jeder verbefferungsfähigen Anstalt, mehr oder weniger beseitigen lassen, deshalb den Antrag auf eine Hagelversicherungsanstalt für das ganze Land immer noch nicht rechtfertigen, weil nach dem obgedachten Versicherungsverhältnisse zwischen denJahren 1844 und 1845 eine Steigung dieses Verhältnisses wohl zu erwarten steht und, sollte das Vertrauen zu der Leipziger An stalt steigen, auch das Verlangen nach einer Landesanstalt sich vermindern wird. Hält nun die Deputation nach dem gedachten immer ver besserungsfähigen Zustande der Hagelschädenvergütungsgesell- schaft zu Leipzig und in der Ueberzeugung, daß man dergleichen Landesanstalt- nicht ohne Noth hervorzurufen habe, einen di rekten Antrag auf Errichtung einer solchen zu stellen, jetzt für ungeeignet, so- glaubt sie auch nicht, daß die Errichtung einer solchen Anstalt der hohen Staatsregierung zu einer, in andern Fällen unbedenklich -anzuempfehlenden Erwägung anzu empfehlen sei, theils, weil aus vorgedachten Gründen noch weitere Erfahrungen in Beziehung auf die Leipziger Anstalt ab- zuwarten sind, daher, sollten sie günstig ausfallen, die Erwä gungen, ob eine Landesanstalt zu errichten sei, nach großer Wahrscheinlichkeit unnütz sein würden, theils auch, weil die unter L. und 1k. in Bezug auf Mo- und Jmmobiliarbrandver- ficherungswesen gestellten Anträge ohnehin Stoff genug zu Er wägungen darbieten, um die hohe Staatsregierung mit noch weiteren, ein ganz neues Institut betreffenden Erwägungen in Anspruch zu nehmen und, würden sie sogar nutzlos, zu be lästigen. Die Deputation, mit Ausnahme eines Mitglieds, welches seine abweichende Meinung in der Kammer ausführen will, kann daher der geehrten Kammer nur anempfehlen: Die auf Errichtung einer Landesanstalt fürHagelschä- denversicherungen gestellten Petitionen auf sich beruhen zu lassen, solche jedoch, da mehrere derselben an die hohe Ständeversammlung gerichtet sind, an die erste Kammer - abzugeben. Zum Beschlüsse bemerkt die Deputation, daß sie sich mit dem Vorstande des Königlichen hohen Ministeriums des Innern vernommen hat, und derselbe, ohne bindende Erklärung, we nigstens keinem der gestellten Anträge entgegengetreten ist. Präsident Braun: Es wird sich nun fragen, auf welche Punkte zugleich die Diskussion sich erstrecken kann, da ich es nicht für zweckmäßig halte, wenn die Diskussion sich über tinen ein zelnen Punkt nur verbreitet. Vielmehr halte ich es für zweck mäßiger, wenn wenigstens einige Punkte des Berichts bei der Berathung zusammengenommen würden, wodurch wesentliche Abkürzung der Berathung zu erzielen wäre. Der Herr Refe rent wird vielleicht einige Vorschläge diesfalls machen. Referent Abg. Klien: Ich habe schon meine Ansicht da hin ausgesprochen, daß, da der Bericht in drei Hauptabthei- lungen abgefaßt ist, über jede Abtheilung besonders berathen werden möge. Präsident Braun: Es würdeaberanzugeben sein, welche Kheile zusammen berathen, und welche bei der Berathung ge trennt werden müssen. Referent Abg. Klien: Die erste Hauptabtheilung des Berichts betrifft die Jmmobiliarbrandcassenanstalt, die zweite eine Landesmobiliarfeuerversicherungsanstalt, und die dritte betrifft eine Hagelschädenversicherungsanstalt. Das sind drei verschiedene Gegenstände, über welche besondere Berathung wohl stattfinden möchte. Zweifelhaft könnte man sein, ob bei der ersten Hauptabtheilung die Unterabtheilungen von 1 bis 5 zusammengenommen werden könnten. Die erste Unterabthei- lung betrifft das Classisicationssyftem, welches der hohen Staatsregierung zur Erwägung anheimgegeben werden soll, wie auch der dritte Punkt. Der zweite Punkt enthält: „die Abschätzungsgrundsätze und die deshalb den Inspektoren er- theilte Instruction namentlich auch wegen der Preisbestimmun gen einer Revision zu unterziehen und hierüber der nächsten Ständeverfammlung das Erforderliche mitzutheilen." Der fünfte Punkt ist der Antrag des Abgeordneten Clauß, und ent hält wieder dreiUnterabtheilungen, und beim dritten istgesagt, er möge auf sich beruhen. Nun haben auch die Privathütten werksbesitzer um Aufnahme ihrer Gebäude in den Verband der erbländischen Versicherungsanstalt gebeten, und meine,Ansicht geht demgemäß dahin, es könnte über alle Anträge zusammen gesprochen werden, mit Ausnahme der beiden Gesuche des Ab-
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