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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 145. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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wollte oder nicht, noch zu lebhaft vor mir, als daß ich nicht noch einmal darauf zurückkommen müßte, und wenigstens wünschte, daß, wenn ich mich auch am Ende dafür erklären könnte, daß man zu einer Classification übergehen wolle und möge, man doch dieses nicht auf dem Wege thue, welchen uns die geehrte Deputation vorschlägt. Ich verstehe nämlich den Antrag der geehrten Deputation so, daß sofort, wenn beide Kammern sich mit diesem Grundsätze einverstanden erklären, die hohe Staats regierung ermächtigt werde, durch eine Verordnung diese Clas sification einzuführen, ohne daß wir die Grundsätze, auf wel chen sie beruht, in ihren Details näher kennen lernen und prü fen. Der Herr Referent wird die Güte haben, zu erklären, ob ich in Irrthum bin. Referent Abg. Klien: Ich will mir erlauben, der geehr ten Kammer den Antrag vorzulesen: „Im Vereine mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die Frage über die Annahme des Classisicationssystems, unterFeststellung der wesentlichsten Grundzüge desselben, in Erwägung zu ziehen, dabei ein Berhältniß, wie sich bei Annahme eines Classifica- tionssystems die Brandversicherungsbeiträge zu den bisherigen verhalten würden, aufzustellen, und das Ergebnkß alles dessen der nächsten Ständeversammlung Zu eröffnen." Also hieraus geht, glaube ich, unwiderleglich hervor, daß die Deputation keine andere Absicht gehabt hat, als erst kennen zu lernen, wie wohl die ärmernClafsen gestellt werden würden, wenn wir das Classificationssystem annehmen, und daß es schon aus dem Schluffe des Antrags hervorgeht, daß ja der nächsten Stände versammlung die hauptsächlichste Resolution Vorbehalten sein soll. Abg. v. d. Planitz: Dadurch sind meine Bedenken aller dings gehoben; indessen muß ich gestehen, daß ich im Berichte Seite 57 einen andern Antrag gefunden habe, über weichender Abgeordnete Stockmann sprach, und wozu er ein Amendement gestellt hat. Dieser Antrag heißt: „Im Vereine mit der ersten Kammer bei der hohen Staatsregierung sich dahin zu verwen den, daß dieselbe, bis auf weitere Bestimmungen über Abände rung der Brandversicherungsgesetze und darauf bezüglichen Verordnungen, die Beiträge der Besitzer derjenigen massiven Gebäude, welche mit steinernen Umfassungsmauern, Brand giebeln ohneHolzemband, ferner mitDachung von gebrannten Ziegeln, Schiefer oder Metall, und eben so feuer- und baupo lizeilich eingerichteten Feuerungen versehen sind, dafern sie den vollen Baxationszeitwerth, einschließlich des Mauerwerks, ver sichern, bis auf die Hälfte, jedoch mit Ausschluß der §. 16 b. des Gesetzes erwähnten und mit dem vollen Beitrage zu ver nehmenden Geräthschaften und Maschinen herabsetze, und dies im Berordnungswege, unter Erwähnung ständischer Zustim mung, bewirke." Dieser Antrag, meine ich, hat doch aller dings die factische und sofortige Einführung der Classification im Auge. Referent Abg. Klien: Das finde ich im ganzen Antrags nicht; es ist nirgends darin von der Classification die Rede, sondern es soll blos eine provisorische Bestimmung sein, um den Klagen der Petenten wegen zu hoher Beiträge abzuhelfen, vor der Hand nämlich bis zu Einführung des neuen Gesetzes. Abg. v. d. Planitz: Es ist aber doch ein sofortiges Ver lassen des jetzigen Princips, und dagegen müßte ich mich erklä ren, denn wir wollen erst wissen, ob die Staatsregierung das Verlassen des gegenwärtigen Princips wirklich gutheißt und wie das neue Gesetz lautet, ehe zur Classification übergegangen wird. Ich glaube, daß so dringend die Veranlassung, das jetzige System zu verlassen, unmöglich sein kann, um eine der artige Ausnahme zu erfordern. Meine Herren, ich erinnere mich sehr wohl, wie wichtig diese Frage dazumal angesehen wurde, mit welchem Eifer der von der Kammervershrte Staats minister v. Lindenau das jetzt bestehende System in diesem Saale verfocht. Ich werde daher, wenn das nicht der Haupt antrag ist, meinen frühem Vorsatz nicht ausführen, ein Amen dement dagegen zu stellen. Indessen werde ich mich damit begnügen, gegen diesen Antrag derDeputation zu stimmen; um so mehr würde ich aber dagegen stimmen, wenn der Antrag des Abgeordneten Stockmann angenommen würde, der sogar die Brandgiebel und Holzverbände mit ausgeschlossen haben wollte. Ich muß gestehen, dann würden die Gebäude mir gar nicht so feuerfest erscheinen, um deren Besitzer zu berechti gen, einen geringem Beitrag zur Brandversicherungsanstalt zu zahlen. Ich werde daher, meine Herren, gegen diesen An trag mich erklären und dagegen stimmen. Ich halte es für zu wichtig, um so ohne weiteres, ohne zu wissen, welches System man in Zukunft der Gesetzgebung bestimmt und definitiv zu Grunde legen will, von der jetzigen abzugehen. Abg. Rittner: So unbedenklich mir der Antrag der De putation Seite 43 erscheint, um so mehr muß ich den Zweifeln beitreten, die der Abgeordnete v. d. Planitz gegen den Antrag Seite 57 ausgesprochen hat. Ich unterlasse es, die Gründe zu wiederholen, die der Abgeordnete v. d. Planitz schon angeführt hat, und mache nur noch darauf aufmerksam, daß eigentlich der Antrag auf Seite 57 vollkommen in Widerspruch zu sein scheint mit dem Anträge auf Seite 43; denn wenn wir Seite 43 nur be antragen: „die hohe Staatsregierung möge die Annahme des Classisicationssystems in Erwägung ziehen", und dagegen Seite 57 schon sagen, sie möge Einrichtungen in's Leben rufen, die ei gentlich nur erst in Folge des Classisicationssystems stattsindeu können, so ist das nicht nur eine Störung des gegenwärtig Be stehenden , sondern ein Widerspruch. Ich werde gewiß gegen den Antrag Seite 57 stimmen, dagegen scheint mir der Antrag Seite 43 wohl der Annahme werth zu sein, indem er allerdings die Frage, ob die Classification einzuführen sei, die sehr wichtig ist, von der hohen Staatsregierung in Erwägung gezogen zu sehen wünscht. Abg. Clauß: So wie der geehrte vorletzte Sprecher sich der Berathung über diesen wichtigen Gegenstand bei der ersten konstitutionellen Ständeversammlung erinnert hat, so habe auch ich lebhaft daran Antheil genommen, und habe namentlich wie-
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