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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 145. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Referent Abg. Klien: Die Deputation hat sich, indem sie wünschte, daß man die Einführung des Classisicationssystems der Regierung anheimgeben möge, gewiß ganz vorsichtig be nommen. Sie hat nicht unbedingt auf Einführung des Sy stems angetragen, sondern wünscht, daß noch weitere Erörte rungen vorausgehen möchten, um sich zu überzeugen, ob nicht dürch das Classificationssystem die ärmere Classe benachtheiligt werde. Im Allgemeinen hat auch gegen das Classifications system wohl Niemand gesprochen, nur sind Bedenken gegen den Antrag S. 57 von verschiedenen Seiten hervorgetreten. Man hat im Allgemeinen dagegen ausgestellt, in diesem Anträge liege schon ein Classificationssystem, wenigstens theilweise. Meine Herren! In unserer jetzigen Einrichtung liegt schon ein Classi ficationssystem, wenn Sie es so nehmen wollen, aus dem Grunde, weilNiemand gezwungen wird,seinenvollenWerth zu versichern, vielmehr ihm nachgelassen bleibt, bksaufdieHälfteherabzugehen, auch dasMauerwerk ganz wegzulassen. Also hierin liegt schon eine Classification. Es scheint der Antrag aufS. 57 auch ganz unbe denklich, indem man annehmen muß, daß die Besitzer massiver Häuser, wenigstens die meisten, das Mauerwerk bisher nicht« versichert haben, also dadurch dem Brandversicherungsinstitute sehr viel entgangen ist. Präsumtiv müssen wir annehmen, daß sie seltener abbrennen; wenn sie aber gleichwohl einen Theil von dem, was nicht wegbrennen kann, geben müssen, so muß das offenbar zum Vortheil der ärmern Classe sein. Es ist von einer Seite gewünscht worden, man möge die Worte weglassen: „mit steinernen Umfassungsmauern, Brandgiebeln, ohne Holzein band". Wenn man diese wenigen Worte wegläßt, dann wird allerdings das ganze Deputationsgutachten zusammenfallen; denn etwas Anderes kann die Absicht der Deputation nicht sein, als daß nur massive Bauart zu berücksichtigen sei. Ich möchte außerdem wissen, wo die Grenze der Massivität wäre. Dann könnte man auch eben so gut auf die Strohdächer gelangen. Also davon müßte man absehen. Ein anderer Antrag, der ge stellt worden ist, geht dahin, man möchte nach dem Worte: „versichern" das Präteritum ausdrücken: „versichert haben". Wir haben das schon darunter verstanden, daß, wenn die Sache in's Leben tritt und die Cataster zur Hand genommen werden, auch die, welche bisher voll versichert haben,. nur die Hälfte bezahlen. Es ist ein Punkt noch übrig, die Privathüttenwerke. Darüber habe ich mich schon geäußert und ich werde nicht nö- thig haben, darüber mich noch mehr zu äußern. Aber Eins muß ich noch bemerken: Es ist aufgestellt worden, daß in Leipzig ein Haus mit 67,800 Thlr. von den verpflichteten Gewerken taxirt worden sei, und in der Brandversicherungsanstalt habe man die Taxation nur,zu 13,000 Thlr. bewirkt. Ja, meine Herren, von einer solchen Taxation, welche außer der Brandversiche rungsanstalt von den verpflichteten Gewerken geschieht, kann man nicht ausgehen; denn es werden solche Häuser entweder nach der schönen Lage oder wegen Verkauf oder wegen Darlehn taxirt, und da ist die Sache nicht so genau zu nehmen. Bei der Taxation verpflichteter Gewerken wird ja der Abnutzungs werth der Gebäude nicht in Abrechnung gebracht. Ich glaube also, die geehrte Kammer kann die Vorschläge, welche von Sek ten der Deputation geschehen sind, also unter 1—4 ganz voll ständig annehmen, weil doch am Ende die ganze Sache, wenn sie von der Staatsregierung in Arbeit genommen wird, sorg fältig von allen Seiten erwogen werden muß. Präsident Braun: Die Anträge der Deputation befinden sich Seite 43,46 und 57. Also der erste Antrag der Deputa tion ist Seite 43. Hier empfiehlt sie: „Im Vereine mit der er sten Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die Frage über die Annahme des Classificationssystems, unter Feststellung der wesentlichsten Grundzüge desselben, in Erwägung zu ziehen, dabei einBerhältniß, wiesich bei Annahme eines Classisications systems die Brandversicherungsbeiträge zu den bisherigen ver halten würden, aufzustellen, und das Ergebniß alles dessen der nächsten Ständeverfammlung zu eröffnen." Ich habe dieKam- mer zu fragen: Ertheilt sie diesem Anträge ihrerDeputation die Zustimmung?— Wird gegen vierzehn Stimmen bejaht. Präsident Braun: Der nächste Antrag ist Seite 46, wo es heißt: „Und aus diesem Grunde kann die Deputation der geehrtenKammer empfehlen, imBereine mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen: die Abschätzungsgrund sätze und die deshalb den Jnspectoren ertheilte Instruction na mentlich auch wegen der Preisbestimmungen einer Revision zu unterziehen und hierüber der nächsten Ständeversammlung das Erforderliche mitzutheilen." Ich habe zu fragen: Genehmigt die Kammer auch diesen Antrag der Deputation? — Wird einstimmig genehmigt. Präsident Braun: Der nächstfolgende Antrag derselben steht Seite 57. Es ist der, welcher der hauptsächliche Gegen stand der zeitherigen Discussion war, er heißt so: „Im Vereine mit der ersten Kammer bei der hohen Staatsregierung sich dahin zu verwenden, daß dieselbe, bis auf weitere Bestimmungen über Aenderung der Brandversicherungsgesetze und darauf bezügli chen Verordnungen, die Beiträge der Besitzer derjenigen mas siven Gebäude, welche mit steinernen Umfassungsmauern, Brandgiebeln ohne Holzeinband, ferner mit Dachung von ge brannten Ziegeln, Schiefer oder Metall, und eben so feuer- und baupolizeilich eingerichteten Feuerungen versehen sind, dafern sie den vollen Laxationszeitwerth, einschließlich des Mauer werks , versichern, bis auf die Hälfte, jedoch mit Ausschluß der ß. 16b. des Gesetzes erwähnten und mit dem vollen Beitrage zu vernehmenden Geräthschaften und Maschinen, herabsetze und dies im Verordnungswege, unter Erwähnung ständischer Zustimmung bewirke." Zu diesem Anträge sind zwei Amende ments gestellt worden. Der eine Antrag, von dem Abgeordne ten Stockmann, geht dahin, daß die Worte: „mit steinernen Umfassungsmauern, Brandgiebelnohne Holzeinband, ferner" wegfallen. Der zweiteAntrag, vom Abgeordneten Metzler, geht darauf, daß gesagt werde: „oder versicherthaben". Ich werdeauf diese Wünsche und Anträge bei der Fragstellung Rücksicht neh men. Meine erste Frage geht dahin: Will die Kammer im Vereine
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