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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 145. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Kammer zur Berathung gebracht werde, sondern daß sie, in Erwägung ihrer eignen dahin gegebenen Erklärung über die Unbedenklichkeit des Antrags von dessen vorheriger Begutach tung durch eine Deputation absieht. Staatsminister v. Falkenstein: Ich habe Seiten des Ministeriums bei der Fassung des Antrages, und da die. Sache lediglich zur Erwägung der Regierung gestellt werden soll, „ob und wie fern?" dagegen kein Bedenken, zumal da er in Verbindung steht mit den verschiedenen Anträgen, die ohnehin von der Deputation gestellt worden sind. Es wird sich finden, ob und was darauf zu thun sein werde. Präsident Braun: Es würde also der Antrag nicht erst der Deputation zur Begutachtung zu überweisen sein. Abg. Clauß: Ich habe kaum erwartet, zumal da Seiten der Staatsregierung ein Widerspruch nicht erfolgt ist, daß mein Antrag bei der Kammer so wenig Beifall finden würde; doch kann ich bei meiner festenUeberzeugung, nurBilliges undCon- sistentes erbeten zu haben für die betroffenen Beschädigten, nicht umhin, wenn ich auch in der Kammer keine Majorität dafür erlangen sollte, den Versuch zu wagen, und bitte den Herrn Präsidenten, die Kammer zu befragen, ob sie eine gün stige Entscheidung über meinen dritten Antrag, den Antrag nämlich: auf Vergütung der durch kalte Wetterschläge an Gebäuden entstandenen Schäden aus der Wrandversicherungs- anstalt fassen wolle? Diese Frage würde dahin gehen: ob bei dem auf Seite 62 befindlichen Gutachten die Worte: „auf sich beruhen zu lassen" in die Worte: „der hohen Staatsre gierung zur Erwägung anheim zu geben" zu verwan deln seien. Präsident Braun: Der Abgeordnete wünscht, daß die Worte des'Antrags der Deputation auf Seite 62 des Berichts: „aufsich beruhen zu lassen" vertauscht werden mit den Wor ten: „der Staatsregierung zur Erwägung anheimzugeben." Unterstützt die Kammer diesen Antrag des Abgeordneten Clauß? — Ich setze voraus, daß, weil der Antrag im Laufe der De batte gebracht worden ist, zwei Drittel der Stimmen zu seiner Unterstützung nöthig sind. — Wird nicht unterstützt. Abg. Iani: Was ich erinnern wollte, hat sich erledigt. Präsident Braun: Wünscht sonst noch Jemand das Wort? Wo nicht, so erkläre ich die Debatte für geschloffen und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. — (Da der selbe etwas Weiteres nicht hinzuzusetzen hat, so fährt der Herr Präsident fort:) — Die Anträge, über welche abzustimmen ist, finden sich auf Seite 60,61 und 62. Auf Seite 60 heißt es: „Die Deputation empfiehlt ihrer geehrten Kammer, mit der ersten Kammer sich zu dem Anträge an die hohe Staatsregie rung zu vereinigen, der Zerstörung durch Feuer diejenigen vom Brande verschonten und stehen gebliebenen Gebäude oder Ge- bäudetheile gleich zu achten, von denen, nach Maaßgabe der Von der Baupolizeibehörde im Einverständnisse mit der Brand versicherungscommission und im Interesse der Brandversiche rungsanstalt getroffenen Anordnung, aus bau - oder feuerpoli zeilichen Gründen, bei dem Wiederaufbau der ganz oder theil- weise zerstörten Gebäude kein Gebrauch gemacht werden kann, dies auch in einer, unter Erwähnung ständischer Zustimmung, zu erlassenden Verordnung auszusprechen." Tritt die Kam mer diesem Anträge bei? Präsident Braun: 14 Stimmen haben sich dagegen er klärt. Der Antrag ist angenommen.- Der zweite Antrag be findet sich auf Seite 61 des Berichts: „Es wolle die Kammer, im Einverständnisse mit der ersten, die hohe Staasregkerung er suchen, für den Fall, daß, in Folge von Feuersbrünsten, zu Durchführung eines im Einverständnisse mit der Brandver sicherungscommission von der Polizeibehörde vorgeschriebenen, allgemeinen und im Interesse der Brandversicherungsanstalt liegenden Neubauplanes Gebäude, welche ganz oder theilweise vom Brande verschont geblieben sind, abgetragen werden müs sen, dem Eigenthümer die im Gesetze §. 57 ausgesprochene Bei hülse nicht blos wegen der Gründung, der Keller und Brunnen, sondern auch wegen der außerdem ihnen verloren gehenden Ge bäude und der Gebäudetheile zu gewähren." Genehmigt die Kammer diesen Antrag?— Einstimmig Ja. Präsident Braun: Der dritte Antrag steht auf Seite 62: „Die Deputation rathet der Kammex an: den vom Herrn Ab geordneten Äauß auf Aufhebung des letzten Abschnitts in §. 5 des Gesetzes vom 14. November 1835 und auf Vergütung der durch kalte Wetterschläge an Gebäuden entstandenen Schäden aus der Brandversicherungsanstalt gestellten Antrag auf sich beruhen zu lassen." Nimmt die Kammer diesen Antrag an? — Wird gegen se ch s Stimmen angenommen. Präsident Braun: Nun kommen wir zum Lodt'schen Anträge, der dahin geht: „Die hohe Staatsregierung zu ersu chen, bei der Revision des Brandcassengesetzes auch mit in Er wägung zu ziehen, ob und in wie weit der §. 75 dieses Gesetzes «bzuändern und die Grundsätze über Expropriation bei Brän den und die dafür zu gewährenden Entschädigungen anderweit zu reguliren seien, darüber aber der nächsten Ständeversamm lung eine Mittheilung zugehen zu lassen." Nimmt die Kam mer diesen Antrag an? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Es wäre nun der Theil des Berichts in Vortrag zu bringen, welcher unter II. enthalten ist und sich mit dem Anträge schließt: „Zu erwägen, ob und nach welchen wesentlichen Grundsätzen die Verbindung einer allgemeinen Landesversicherungsanstalt mit der Jmmobiliarbrandversiche- rungsanstalt räthlich und ausführbar sei, hierüber aber der nächsten Ständeversammlung Mittheilung zu machen." Ich habe nun zu erwarten, ob Jemand das Wort darüber begehrt? Referent Abg. Klien: Ich erlaube mir zu bemerken, daß am Schluffe des unter II. von der Deputation Erinnerten und vor dem gestellten Anträge die Worte: „mit Ausnahme eines abweichenden Mitgliedes," in Wegfall kommen müssen. Die,
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