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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 145. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Minorität hat sich erledigt, es ist keine abweichende Meinung in der Deputation mehr vorhanden. Auch will ich noch bemer ken, daß eine von 22 Gemeinden unterschriebene Petition ein gegangen ist, die jedoch desselben Inhalts mit dem Anträge ist, wie ihn die Deputation gestellt hatte. Präsident Braun: Die Abgeordneten Gehe und Sachße haben sich zum Sprechen angemeldet. Der Abgeordnete Gehe hat das Wort. Stellv. Abg. Gehe: Dem Anträge, welcher dahin lautet: „Der Staatsregierung zurErwägung zu geben, ob und nach wel chen wesentlichenGrundsätzen dieVerbindung einer allgemeinen Landesversicherungsanstalt mit der Jmmobiliarbrandversiche- rungsanstalt räthlich und ausführbar sei, hieüber aber der näch sten Ständeversammlung Mittheilung zu machen" diesem Anträge beizutreten, dazu kann ich mich nimmermehr entschlie ßen. Daraus ist zuvörderst nicht zu ersehen, was für eine all gemeine Landesversicherungsanstalt es sein soll, dieImmobiliar- brandversicherungsanstalt der Erblande ist ja auch schon eine allgemeine Landesversicherungsanstalti Für Errichtung einer fiskalischen Landesmobiliarbrandversicherungsanstalt sehe ich aber keinen Bedarf vorhanden. Ich möchte glauben, daß es nur ein Bielregieren herbeiführen und dazu führen würde, daß mehrere Beamte angestellt werden müßten. Es findet keine Verpflichtung Seiten des Staats dazu statt, und ich sehe nicht ein, warum man dem Staat etwas als Verpflichtung un terlegen will, wozu ein solcher Beruf, wie bei der Immobiliar brandversicherungsanftalt, nicht anzuerkennen ist. Wenn die Jmmobiliarbrandversicherungsanstalt darauf abzielt, gewisser- maaßen Wohlthaten zu erweisen, so sehe ich nicht ein, warum man diese Wohlthaten aufdringen will, besonders wenn dieses mit Schmälerung der freien Bewegung für Andere verbunden sein und das Ganze auch eine Zwangsmaaßregel werden soll. Es ist auf Seite 63 gesagt: „Dies rechtfertige den nochmals ausgesprochenen Wunsch, mit der Landesimmobiliarbrandver sicherung eine Mobiliarversicherung ohne Zwang, jedoch so, daß, wer Mobilien versichern wolle, dies in der Landesanstalt thun müsse, zu verbinden." Das ist doch Zwang und sehr be deutender Zwang, nämlich versteckter Zwang für die, welche bereits ihr Mobiliar versichert haben und ferner versichern wol len, nur bei ein er gewissen Anstalt versichern zu sollen. Es würde dies von den erheblichsten Folgen sein und den Ruin von großenHandelsunternehmungenzurFolgehabenkönnen. Denn zu den Mobilien gehören die Waarenlager, und es finden da höchst zahlreiche Versicherungen statt von höchst bedeutenden Werthen. Es ist keine Kleinigkeit/ wenn diese Waarenlager der beliebigen Schätzung einzelner Beamten unbedingt anheim gegeben werden sollen, — einzelner Beamten, die ihre Gewohn heiten in den Principien des alterbländischen Instituts schöpfen werden, mit dem die neue Anstalt verbunden werden soll. Hier giebt nur die freie Concurrenz den Regulator für richtige Be stimmung der Prämien und für gute Regulirung der Schäden ab. Wenn nun bei solchen Schätzungen und solchen Privat verträgen die Concurrenz wegfällt, so ist der beste Regulator für das zu beobachtende Verfahren bei Ermittelung der Versiche- rungswerthe der Maaren, so wie bei Bestimmung der Prämien und bei der Abmachung der Schäden nicht mehr vorhanden. — Wenn also es sich offenbar nur darum Handels das Institut zu begründen, um neue Beamten anzustellen und es, damit es be stehe, mit einem Zwang zu verbinden, so kann ich nicht dafür stimmen. JcUsehe auch nicht ein, daß ein solches Institut mehr leisten könne, als.,die gegenwärtig bestehenden, als z. B. düs vortrefflichste der Art, das Institut zu Gotha leistet, auch die zu Leipzig, zu Cöln, zu Elberfeld, und ich denke, auch das zu München eristirende, nicht zu gedenken, daß gegen 40 solche Gesellschaften in Deutschland concessionirt sind.— Es würde dies auch nicht durchzuführen sein. Denn es würde eine für ersprießliches Gedeihen zu unbedeutende Summe der Versiche rungen in dem engbegrenzten Bezirke von Sachsen zu erzielen sein, während die bereits bestehenden Gesellschaften eben des halb billig sein können, weil sie sich über ganz Deutschland er strecken. Es würde also die Errichtung eines derartigen Landes- zwangsmobiliarversicherungsinstituts dahin führen, daß auf Kosten derSicherheitvonHandel und Industrie die Fabrikanten und Kaufleute rücksichtlich ihrer Vorräthe von der administra tiven Erwägung einer einzigen Anstalt abhängig gemacht wür den. Es handelt sich um nichts weniger, als um bloßen Haus- rath, um bloßes Wirthschaftsgeräthe, dieses Interesse ist ein verschwindendes Kleines im Vergleiche zu dem Interesse der Waaren, für welche der Handel und die Gewerbe eine Ver sicherung vornehmen müssen. Es ist nicht zu viel gesagt, daß in einer Stadt, z. B. in Leipzig weit über 20 Millionen Khaler Waarenvorräthe zur Versicherung bereits gelangt sind. Ich glaube, in der Wirklichkeit ist diese Summe noch viel größer. Auch hier sind Versicherungen von 50—100,000 Khlr. für ein Waarenlager bekannt. Da treten so viele Umstände ein, rück sichtlich der Feuergefährlichkeit, daß nur in den Erfahrungen von einer langen Reihe von Jahren mehrerer concurrirender Affecuranzen rücksichtlich billiger Bestimmung der Prämie ein Regulator zu erblicken ist. Bei dieser beabsichtigten neuen Ver sicherungsanstalt der Mobilien erweist man auch keine Wohlthat dagegen, wie es bei der Zmmobiliarcasse der Fall war. Ich muß also unbedingt mich hiergegen aussprechen und kann kaum begreifen, wie man darauf gekommen ist, eine solche Anstalt zu beantragen. Man kann wohl vielleicht sagen, daß es in einem finanziellen und wirthschaftlichen Interesse des Staats liege, daß er.etwas, was Gewinn abwirft, sc.bst übernähme. Aber da erinnere ich daran, daß ja mehrere Gesellschaften auf Gegenseitigkeit gegründet sind, und daß man von denselben oft 50Procent und mehr von den gezahlten Prämien zurückerhalten hat. Ob Beamte des Staats so coulant gegen Jemanden sein können, als Privatgesellschaften sein können, bezweifle ich. Ich glaube, daß der Nachtheil sich eben so für das landwirt schaftliche Interesse geltend machen wird. Ich bin überzeugt, daß die Oeconomen Schiff und Geschirr und besonders auch das Getreide, welches sie aufspeichern, versichern werden, möchte aber daran erinnern, ob sie nicht eben aus landEhschaftlichem In-
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