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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 145. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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tereffe sich scheuen werden» dies dann zu thun, wenn es eine Zwangsmaaßregel sein soll» und sie nur die Wahl haben, bei ei nem und demselben Manne, der an der Spitze steht, versichern zu müssen, oder es ganz zu unterlassen. Ich gestehe, bei solchen, so tief in das Eigenthum einschneidenden Angelegenheiten will ich lieber von einem Manne abhängig sein, der um der Concur- renz willen meinen Austritt fürchten muß aus dem Privat institute, dem er dient, als von dem Manne einer Monopol anstalt, die die Concurrenz gar nicht zu beachten hat.! Es sind übrigens von der Brandversicherungscommission bereits.alle mögliche vierteljährigeBerichte derPrivatassecuranzcompagnien, die im Lande concessionirt sind, eingefordert und alle Materia lien gesammelt worden, um die Erfahrung der Gesellschaften, die seit Jahren Mobilien versichern, kennen zu lernen, und auch sonst haben, wie Seite 11 der Petition aus Leipzig gesagt wor den ist, Erörterungen stattgefunden, die den Anschein gewahren, daß man gewisse amtliche Befragungen zu gleichem Zweck hat stattsind en lassen; daß man mithin amtliche Anordnungen ge troffen hat, die den Verkehr der Privatgesellschaften belästigt haben. Es ist jetzt bei den Mobiliarversicherungen allerdings sehr viel Belästigendes vorgekommen, es hat für jeden Ver- sicherungsfall einer dreimaligen Anzeige bei den Behörden be durft, bei der Anmeldung, beim Empfange der Police und noch in einem andern Falle. Ich sehe nicht ein, warum man diese Assecuranzgeschäfte so sehr erschwert hat. Ich halte dies dop pelt für verlorene Mühe, weil eine monopolisirende Staats versicherungsanstalt nicht ausführbar ist und weites unthunlich ist,. durch eine solche ohne Noch das Heer unserer Beamten zu vermehren. Ich muß also in diesem Punkte sowohl gegen die Deputation stimmen, als dabei zugleich gegen die erwähnten Belästigungen des Privatverkehrs mich erklären. Staatsminister v. Falkenstein: In Bezug auf die letz ten Äußerungen will ich nur Einiges erinnern, indem es den Anschein hatte, als wenn der geehrte Abgeordnete eine Verbin dung fände zwischen den Maaßregeln der Regierung gegen die concessionirten Gesellschaften und den Vorschlägen, die von der Deputation der Kammer ausgegangen sind rücksichtlich einer etwaigen Verbindung einer Jmmobiliarbrandversicherung. Es hängt überhaupt diese Frage in der That mit der vorliegenden, wie mir scheint, ganz und gar nicht zusammen, oder wenig stens könnten sie nur in einen umgekehrten Zusammenhang ge bracht werden. Denn wollte man noch einige Anstalten ne benbei bestehen lassen, so würde daraus folgen, daß die Con- trole dieser Anstalten verschärft werden müßte, was auch vielleicht ganz zweckmäßig sein würde. In Bezug darauf, daß das erst der Erwägung der Staatsregierung anheimgegeben werden soll, will ich mich nicht weiter aussprechen. Ich fürchte, haß eine solche Erwägung nur dahin führen wird, zu zeigen, daß die Schwierigkeiten bei der fraglichen Verbindung noch größer sein würden, als die Nachtheile sind, die jetzt hier und da aus einer gewissen Willkür und einer Art von Uebermuth einzelner Gesellschaften sich vielleicht in einzelnen Fällen ge zeigt haben. Das ist aber nicht zu leugnen, daß, wenn von den einzelnen Anstalten, die concessionirt sind, darüber geklagt wird, daß ihr Verfahren gegen die einzelnen Versicherten einer zu genauen Controle unterworfen wäre, dann diejenigen, welche versichern, der Regierung mehr dankbar sein, als sich be schweren sollten. Denn die Regierung thut es im Interesse der einzelnen Versicherten und controlirt nur, damit nicht Will kür eintritt. Es ist hier nicht der Ort, speciell auf diese Be schwerde einzugehen, aber es ist leider über einzelne Maaß regeln von manchen Gesellschaften auf eine Weise geklagt wor den, die um so weniger passend erscheinen kann, als alle diese Gesellschaften lediglich vorhanden sind in Folge der Concesston, und sie alle es recht gut gewußt haben, welchen Bestimmungen sie sich zu unterwerfen haben. Ohne Noth wird gewiß die Regierung keineswegs irgend eine Maaßregel treffen, die eine solche Gesellschaft in ihrer.Wirksamkeit beschränkt, aber die genaueste Controle ist sie den einzelnen Versichernden schuldig/ wie dem Ganzen. Abg. Sachß e: Zwei Momente sind es besonders, welche mich bestimmen, mich für das Gutachten der Deputation zu er klären, Momente, die mich ganz vorzüglich angeregt haben, mich dafür auszusprechen. Es ist nämlich der enorme Gewinn, den eineAffecuranzanstalt, die nicht auf Gegenseitigkeit gegründet ist, gewöhnlich hat. Er besteht in dem angegebenen Falle in 40 Thlr. von einem Capitale von nur 200 Thlr. Eben so liegt mir von einer andern Mobiliarbrandversicherungsanstalt eine Berechnung vor, wonach die Regiekosten ungefähr ein Sechstel der ganzen in 20,000 Zchlr. circa bestehenden Einnahme an Prämien betragen, was beiläufig 17 Procent macht. Vergleicht man das mit den Kosten unserer Immobiliarbrandversicherungs anstalt, so würden sich hiernach diese von über 400,000 Lhlr. jährlicher' Einnahme auf 60,000 bis 70,000 Thlr. belaufen. Sie betrugen aber im Jahre 1844 nur 20,330 Zjhlr., also nur den dritten Theil. Der Abgeordnete Gehe äußerte, es wäre das wieder eine Beamtenhierarchie, Beamte würden dadurch geschaffen und das Zuvielregieren würde dadurch befördert. Allein die Brandversicherungsanstalt hat nichts mit Zuvielregie ren gemein, ist nur in gewisser Maaße eine Regierungsanstalt, da sie sich auf Gegenseitigkeit gründet. Die Regierung beauf sichtigt sie, wählt und stellt Beamte an und sorgt dafür, daß es tüchtige Männer sind, die in Pflicht genommen werden, bezüg lich auch Caution stellen. Bei Privatversicherungsanstalten muß man Letzteres lediglich auf Kreu und Glauben annehmen. Die Regierung hat zwar ihr Auge auf Privatversicherungs anstalten, aber ob das so vollständig und genügend sein kann und wird, wie der Privatmann wünscht, ist zu bezweifeln. Das Beispiel eines so enormen Gewinns so vieler Kosten zeigt, wie sehr Privatleute betheiligt sind, daß eine Landesanstalt ge gründet werde. So lange nicht die Mobiliarversicherung in solcher Maaße in's Leben gerufen wird, in welcher die Jmmobi- liarversicherungscaffebesteht,solangewerdenauchwegenMangel an Kenntniß und Vertrauen bei dem bei weitem größten Kheile der Bevölkerung nur wenig Mobilien gegen das Feuer versichert werden. Es wurde zwar vom Herrn Gehe erwidert, daß die
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