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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 145. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Mobilien, die nicht Kaufmannswaaren sind, an Werth unbe deutend seien; aber darin ist er ganz im Jrrthume. Es gehört hinsichtlich der Mobilien an Inventar, Getreide- und andern Erntevorräthen ein Gut noch nicht zu den größten, um 20,000 bis 50,000 Thlr. Versicherungssumme aufzustellen. Berech net er die Menge derer, die im Lande solche Gegenstände besitzen und versichern werden, erwägt er, daß der Mobiliarwerth in einem kleinen Bauergehöfte 1000 bis 2000 Lhlr. und mehr be trägt, die Millionen an Werth, welche dasMobiliarderStaats- Lewohner enthält, so wird der geehrte Abgeordnete bald sehen, wie sehr dagegen seine 10—20 Millionen Versicherungssumme für Maaren der Leipziger Kaufleute zurücktreten. Sie machen nicht den 10., ja nicht den 20. Kheil jenerMerthe aus. Der Gegenstand ist daher von der größten Wichtigkeit. Bedenkt man, daß sodann nur die Beaufsichtigung'der Controls durch Beamte zu halten ist, so kann ich mir nicht vorstellen, daß da durch eine zu große Belästigung der Staatsregkerung hervortre ten werde. Die Beamten werden Caution machen müssen zur Sicherung dafür,' daß die Sache in gutem Gange gehe, wie wir es von unfern jetzigen Jmmobiliarversicherungsanstalten in den Erblanden und in der Lausitz wissen. Die Beamten derselben genießen das allgemeine Vertrauen, die Regiekosten sind sehr mäßig', das Verfahren ist einfach und pünktlich, man hört keine Beschwerden. Denkt man sich ,'in derselben Maaße auch eine Mobiliarbrandversicherungsanstalt, so können die Staatsangehörigen nur dabei gewinnen. Wesentlich ist zugleich, daß diejenigen, welche nicht affecuriren wollen, keineswegs dazu gezwungen sein sollen. Die Summe der Cassenverwaltung wird nicht so hoch anlaufen, als bei Prkvatanstalten, wenn man erwägt, daß Jeder, der Eigenthum von einiger Beträchtlichkeit besitzt, sich wird versichern wollen, und daß alle die Fälle der Reversirung, der Nachzahlung, Abrechnung rc., wie sie beiPrivat- anstalten stattsinden, Wegfällen. Wie die Deputation sehr zweckmäßig bemerkt hat, diese Anstalten wissen sich übrigens, durch Clauseln recht wohl zu sichern und manche Abentrichtun gen und Entschädigungen zu beseitigen, so daß man auch in die ser Hinsicht keine Erleichterung wahrzunehmen hat. Für die prompte Zahlung, wenn ein Brandfall vorkommt, wird durch die Landesanstalt wenigstens eben so gut können gesorgt werden. Will man aber durch die Concurrenz die Beitrage herabdrücken, so könnte man diejenigen, welche Maaren und andere Werthe in großen Summen von einem bestimmten Mindest versichern wollen, namentlich Fabricanten und Kaufleute, von dem Bei tritte zur Mobiliarversicherungsanstalt ausnehmen, solchen in ihr Belieben zu stellen und sie unter gewissen Bedingungen -en Prkvatanstalten zur Assecuranz überlassen. Freilich würde man dies der Staatsregierung zur Erwägung anheimzugeben haben, wie es sich denn bei solcher Erwägung wohl finden würde, daß daneben Privatanstalten keineswegs zum Wohle - des Vaterlandes bestehen dürften. Abg. Rittner: Der Antrag unserer Deputation auf Seite 64 des Berichts ist zwar nur dahin gerichtet, zur Erw ä- Zung anheimzugeben, o b und nach welchen wesentlichen Grund sätzen die Verbindung einer allgemeinen Landesversicherungs anstalt mit der Zmmobiliarbrandverstcherungsanstalt räthlich sei und in's Leben gerufen werden könne, so daß es wohl Man chem, der die Einrichtung eines solchen Instituts nicht für wünschenswerth hält, überflüssig erscheinen könnte, gegen den Antrag zu sprechen. Allein da unsere Deputation auf Seite 63 mehrere Gründe anführt, durch welche die Nothwendigkekt die ser Mobiliarversicherungsanstalt bewiesen werden soll, so ist es zweifellos, daß unsereDeputation dieser Anstalt ihre Zuneigung widmet, und ich halte es daher für nöthig, gegen diesen Antrag zu sprechen. Ich rufe Ihnen die Verhandlungen in's Gedächt- niß zurück, welche hier stattfanden bei der neuen Organisation der Jmmobiliarbrandcassenanstalt. Sie werden sich besinnen, meine Herren, daß schon damals von den Gegnern dieser An stalt sehr bedenkliche Schwierigkeiten undUebelstände aufgestellt wurden. Diese Schwierigkeiten und Uebelstände treten nun bei einer Landesanstalt zur Versicherung beweglicher Gegenstände viel stärker und einflußreicher an's Licht. Denken Sie an die Regiekosten, denken Sie an die zahlreichen Controlen, denken Sie an die Revisionen, an die Taxationen, an die Reisen, bei dem steten Wechsel des Werths der beweglichen Gegenstände an sich, des Orts, wo sie sich befinden, des Ekgenthümcrs rc. Be denken Sie, wie zahlreich das Personal nothwendig sein muß, welches diese Anstalt hierzu in's Leben rufen würde, da man von einer Staatsanstalt in diesen Beziehungen jedenfalls mehr verlangt, als von einer Privatanftalt. Em Hauptmoment, welches dafür sprach, die Jmmobiliarversicherungsanstatt als Staatsanstalt in's Leben zu rufen, lag darin, daß man darin Hülfe für die kleinern Grundstücksbesitzer erblickte: es sollte zu gleich eineUnterstützungsanstalt gegründet werden. Es ist aber zu erwarten, daß an der gegenwärtig in's Leben zu rufenden An stalt die armen Leute wenig LH eil nehmen werden, theils we gen einer gewissen Schwerfälligkeit, theils wegen der Kosten bei der Aufnahme, theils weil mancher die Ausgabe zur eigent lichen Versicherung scheut, wenn sie auch noch so gering ist für seine wenigen Gegenstände, da jedenfalls auch alle diese Kosten bei einer kleinen Summe des zu versichernden Mibiliars mehr auffallend erscheinen, als bei großen Summen. Unsere Depu tation hat auch eigentlich schon darin, daß sie das Institut nicht als Zwang ekngeführt wissen ivill, bereitseingeräumt, daß sie es nur als ein unvollkommenes Institut angesehen habe. Allein auch von Seiten derer, welche überhaupt versichern wollen, scheint mir das Bedürfniß nach dieser Anstalt nicht sehr begrün det zu sein. Denn ich sollte meinen, daß die große Auswahl von Privatgesellschaften Garantie darbieten werde dafür, daß Jeder eine seinen Wünschen wohl entsprechende Anstalt finden könne. Es hat zwar die Deputation ausdrücklich als einen Vor zug der fraglichen Landesanstalt erwähnt, daß die Rivalität unter den verschiedenen Privatversicherungsanstalten verloren ginge, dagegen muß ich aber sagen, daß die Rivalität viel geeig neter ist, genügende Garantie darzubieten, als dies bei der Lan desanstalt der Fall sein wird, wo keine Auswahl unter den Ver sicherungsanstalten mehr möglich ist. Ich kanndaher nicht da-
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