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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 145. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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herzustellen im Stande sein, als die der Privatgesellschaften gegenwärtig ist. Zweitens ist gesagt worden, die Anstalt sei im Interesse derer, welche wegen Feuergefährlichkeit ihrer Ge bäude oder einer ganzen Stadt bei Privatanstalten gar nicht oder doch nur unter drückenden Bedingungen angenommen werden. Nun, meine Herren, da weiß ich wirklich nicht, wie die Landesversicherungsanstalt hierbei verfahren soll, um andere Grundsätze einzurichten. Wenn Privatanstalten harte Bedin gungen für diejenigen stellen würden, deren Wohnungen feuer gefährlich erscheinen, so müßte der Staat, wollte er nicht ein ähnliches Mißverhältnis! wieder neu gründen, wie es schon jetzt bei der Feuerversicherungsanstalt besteht, und worüber wir kla gen, es müßte, sage ich, der Staat eben so drückende Bedingun gen machen, oder wir müßten das Deficit aus der Staatscasse decken. Die Anstalt soll auf Gegenseitigkeitgegründetwerden, aber es sollen denjenigen keine drückenden Bedingungen gestellt werden, die feuergefährliche Gebäude zu versichern haben. Da wird nun Niemand beitreten, als diejenigen, die in solchen Häu sern wohnen, welche besonders feuergefährlich sind, denn für die übrigen, die feuerfeste Gebäude besitzen, werden natürlich die Be dingungen durch eine solche Bestimmung weit drückender wer den müssen, als bei Privatanstalten. Also scheint dieser Grund nicht durchzuschlagen. Drittens ist gesagt, im Interesse der Controle soll die Mobiliarversicherungsanstalt gegründet und mit der Jmmobiliarversicherungsanstalt verbunden werden. Das scheint mir auch kein durchschlagender Grund zu sein; denn so viel mir bekannt ist, übt die Staatsregierung ebenfalls eine solche Controle bei den Privatanstalten. Sie kann nachfragen, sie kann sich unterrichten, wie hoch die Versicherungssumme ist, und es wird von derselben nur das erreicht werden, was jetzt schon geschieht. Sollte die Controle noch strenger werden, dann wird es mit Unbequemlichkeiten und Härten für dieVersicherten verbunden sein und sich Abneigung gegen die Anstalt, die wir begründen wollen, sehr bald im Publicum zeigen. Was endlich den vierten Grund anlangt: „im Interesse des Publicums, in Bezug auf die dadurch sich mindernden Sammlungen milder Beitrage", so weiß ich nicht, ob dieser Grund eine besondere Be rücksichtigung verdienen dürste. Denn wenn es keine Zwangs anstalt ist, dann werden die armen Einwohner, solche, deren Einnahme kaum zu Deckung ihrer Bedürfnisse ausreicht, auch nicht versichern. Sie werden daher den Verlust, der sie treffen kann, nicht von einer solchen Casse restituirt erhalten, und wir werden durch milde Beiträge den Verlust decken und nach wie vor Mildthätigkeit üben müssen. Ich 'glaube daher, daß alle Gründe, auf welche die Deputation ihren Antrag stützt, nicht wichtig genug sind, um diese Anstalt in's Leben zu rufen, und um den Antrag der Deputation zu rechtfertigen, welchen die Kammer an die Staatsregierung richten sollte. Ich muß noch darauf aufmerksam machen, daß wir schon in früherer Zeit eine solche Mobiliarbrandversicherungsanstalt gehabt haben. Die Deputation hat davon uns nichts gesagt, aber esistmirbekannt, daß diese Anstalt sich nicht hat halten können. Warum sie ein gegangen, die Gründe davon habe ich nicht erfahren, indeß sind sie wahrscheinlich dem Herrn Referenten bekannt. Erwünscht dürfte es aber wohl sein, wenn der geehrten Kammer die in die ser Beziehung gemachten Erfahrungen bekannt würden, ehe sie sich über den Antrag der Deputation entschied. Abg.Todt: DerAbgeordnetev.d.Planitz,der eben sprach, erwähnte der alten Leipziger Versicherungsanstalt und ge dachte dabei, daß über dieselbe in seiner Gegend keine Klage geführt worden sei. Wenn dies etwa andeuten soll, als ob ich über die alte Leipziger Versicherungsanstalt gesprochen hätte, so muß ich das berichtigen. Auch ich habe über diese keine Klage geführt, sondern nur von der neuen habe ich ge sprochen, von dieser aber bin ich bereit, auch noch weiter zu sprechen. Präsident Braun: Es haben sich noch mehrere Sprecher gemeldet, der Gegenstand aber dürfte noch eine längere Be- rathung nach sich ziehen, und deshalb werde ich für heute, da die Mittagsstunde schon ziemlich vorgerückt ist, die Sitzung schließen und die Fortsetzung derselben auf die nächste Sitzung verlegen. Die nächste aber beraume ich auf den Freitag an, weil am Donnerstag ein Feiertag fällt. Den morgenden Tag will ich aufBegehren mehrerer Deputationen frei lassen, um die Fertigung von Deputationsarbeiten möglich zu machen. Die nächste Sitzung also bestimme ich für den Freitag früh 10 Uhr, bringe auf die Tagesordnung die Fortsetzung der Berathung über den gegenwärtigen Bericht, sodann den Bericht der vier ten Deputation über die Beschwerde der Schneidemühlen gewerkschaft zu Hennersdorf, und endlich, in so fern noch Zeit ist, den Bericht derselben Deputation über die Beschwerde des Johann Georg Rentzsch zu Löbschütz und Genossen wegen des der Stadtgememde zu Lommatzsch concedirten Pflaster geleites. Abg. v. d. Planitz: Ich bitte um dasWort. Die zweite Deputation würde auch noch über die Differenzen beider Kam mern in Bezug auf das Budjet Vortrag erstatten können. Präsident Braun: So würde ich diesen Gegenstand als den ersten bezeichnen nach der Fortsetzung der gegenwärtigen Berathung für die nächste Tagesordnung. Mit dieser Amen- dirung derselben hebe ich die Sitzung auf. Schluß der Sitzung um 2K Uhr. Mit der Redaction beauftragt: v. Gretschcl. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden.
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