Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 146. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
dessen Betrag aber so gering ist, daß sich namentlich die auslän dischen Privatgesellschaften nicht entschließen wollen, diese kleine Versicherung anzunehmen. Es giebt Personen, welche ihr Hausgerathe mit 50, 100 und 200 Khlr. versichern wollen, aber namentlich die ausländischen Gesellschaften wollen sich zur Annahme nicht entschließen; sie würden aber von der einzurich tenden Anstalt angenommen werden und angenommen werden Müssen. Es giebt ferner Personen, die in feuergefährlichen Ge bäuden wohnen, daß inländische, wie ausländische Gesellschaf ten sich weigern, ihre Versicherung anzunehmen. Es ist, meine Herren, hier ja noch gar nicht die Frage, ob eine solche Mobiliar- versicherungsbank errichtet werden soll, oder nicht, sondern es liegt zur Zeit nur die Frage vor, ob sie ausführbar, räthlich und wünschenswerth sei. Es sollen vorerst von der Regierung darüber Erörterungen angestellt werden, ob es im Interesse des Staats und der Einwohner rathsam sei, eine solche Anstalt zu errichten. Sind wirklich so begründete Bedenken vorhanden, so wird die Staatsregierung auf dieselben Rücksicht nehmen und ein solches Institut nicht begründen. Sind aber solche Bedenken nicht vorhanden, und wünscht die Staatsregierung, einesolche Landesmobiliarversicherungsbank errichtet zu sehen, so liegt es ja immer noch in der Hand der Ständeversammlung, ob sie zu einem solchen Unternehmen ihre Zustimmung ertheilen will, oder nicht. Ich finde daher den Antrag, wie er hier gestellt ist, durchaus unschädlich und ungefährlich, halte ihn im Interesse der Sache sogar für nöthig, und muß wenigstens darin dem Ab geordneten Todt beistimmen, wenn er in der letzten Sitzung sagte, dieser Gegenstand sei jedenfalls einer reiflichen Erwägung Werth. Abg. Clauß: Ich will zugeben, was der letzte geehrte Sprecher herausgehoben hat, daß es Personen giebt', welche ihre Mobilien versichern wollen, denen es aber schwer wird, zu versichern, weil die Gegenstände zu geringfügig sind, auch das zugeben, was von einer andern Seite in der letzten Sitzung geäußert oder angedeutet worden ist, daß die Prämien für Ver sicherungen auf dem Lande, in kleinen Städten unter Stroh- rmd Schindeldach sehr hoch seien. Wenn, um diese im System der Privatanstalten begründeten Schwierigkeiten für solcheVer- sicherungen zu beseitigen, sich die Deputation zu dem Anträge bewogen gefunden hätte, der hohen Staatsregierung zur Er wägung empfehlend anheimzugeben, wie die ohnehin für solche erschwerte Versicherungen schon bestehenden, durch Zusammen tritt von Individuen gegründeten Privatgesellschaften durch in direkte Unterstützung zu ermuthigen und zu erweitern wären, so würde ich den Antrag sehr sachgemäß gefunden haben. Was aber das vorliegende Verlangen betrifft, so muß ich gestehen, daß ich die großen Bedenken, die ein Sprecher bereits erhoben hat, in Beziehung auf den erreichbaren Erfolg ebenfalls theile. Es ist — hier noch beiläufig eingeschaltet — nicht zu leugnen, meine Herren, daß sehr Wiele, die versichern könnten, nicht versichern, weil sie nicht Lust haben, sich mit der Gelegen heit dazu, so wie mit den Einrichtungen der Privatsnstalten be kannt zu machen, und es ist für solche, wenn sie verunglücken, zu beklagen, daß für sie nicht ein gewisser Zwang, auch wegen Privatmobiliarversicherung, stattfindet. Sollte im Gegentheil aber der Antrag der Deputation in Beziehung auf die Mobi liarversicherung durch eine Landesanstalt dahin gerich tet sein, daß die Ständeversammlung der Staatsregierung an deuten wolle, man wünsche auch hierzu einen Zwang, dann würde ich und dürfte wohl die größte Mehrzahl der Versamm lung demselben unbedingt widersprechen. Ich habe zu bemer ken gehabt, daß in dieser Hinsicht auch der Antrag der geehrten Deputation nicht ersehen-läßt, ob man den gemüßigtenBeitritt in's Auge gefaßt, und ob man eine Mobiliaraffecuranz gemeint habe. Es würden, ist dies nicht der Fall, auf Seite 64 Lei dem Anträge der Deputation nach: „einer allgemeinen" noch die Worte einzuschalten sein: „hinsichtlich des Bei tritts zwanglosen Mobiliar", dann weiter fortfahrend: „Landesversicherungsanstalt rc." Ich kann aber doch, wenn auch von Zwang nicht die Rede ist, kaum umhin, einige Bedenken zu äußern, die ich gegen eine solche zwanglose Landesanstalt hege. Ich will nicht darauf Hinweisen, daß eine solche bereits in Sachsen bestanden und ein klägliches Ende ge nommen hat; man würde jetzt, Seiten der Behörde, besser be- rathen die Anstalt neu erstehen lassen. Aber, meine Herren, es sind doch noch große Schwierigkeiten vorhanden, welche dem Unternehmen entgegenstehen. Es ist eine sehr großartige admi nistrative Einrichtung erforderlich, um eine solche Anstalt, soll sie nicht ganz entfernt bleiben von ihrer Bestimmung, in's Le ben zu rufen. Einmal ist der Mobiliarbesitz ein so außerordent lich mannichfaltkger, auf der andern Seite ein so beweglicher, daß er sehr häufig die Localität, in weicherer versichert wird, ver läßt, so daß eine Land esansta.lt in ihrer formellem Verwaltung kaum zu folgen im Stande ist, um auf der einen Seite zu sichern, sich selbst aber nicht zu gefährden. Außerdem ist doch nicht zu verkennen, daß die Summe, selbst wenn Zwang nicht eintreten sollte, welche versichert werden würde, in einem Lande versi chertwerden würde, eine so große sein wird, daß die Versicher ten bei der Anstalt, welche auf gegenseitige Beiträge zu gründen sein würde, bei großen Unfällen wirklich sehr bald Gefahr lau fen könnten, lange auf Befriedigung warten zu müssen. Ganz anders verhält es sich in dieser Hinsicht mit den Privatanstal ten. Diese assecuriren zwar viel im eignen Lande, haben aber auch Concession nach allen Richtungen hin, und auf diese Weise wird für sie die Gefahr durch Wheilung vermindert. Daher können dieBeiträge geringer sein, und dieBeiträge sind es auch, wenn nicht eine große Calamirät ausbricht, bei bestehender Ge genseitigkeit. Ich glaube daher wohl, daß man aus diesen Gründen, aber noch aus andern zu bezeichnenden in dieser An gelegenheit keinen Erfolg von dem Anträge erwarten kann. Es ist durchaus nöthig, daß die Behandlung der Mobiliarversiche rung, soll sie rechter Zeit, d. h. baldigst den Versicherung Begeh renden beruhigen, mit einer gewissen Leichtigkeit, mit einer mer- cantilischen Geschaftsthätigkeit aufgefaßt werde. Sie hat den jenigen, der sich assecurirt, M Beziehung auf persönliches Wer-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder