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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 146. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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trauen in'sAuge zu fassen, und auf diese Werse wird die Ver sicherung schneller, ja in großer Ausdehnung so nur ausführbar abgeschlossen werden, wie bei der Landesanstalt es nicht möglich ist, dies zu bewirken, bei den hier nicht zu erlassenden Formali täten und' der localobrigkeitlichen Unterstützung. Diese Be denken habe ich wenigstens gegen den Antrag nicht verschweigen wollen, überlasse ihn übrigens seinem Schicksale, einen gefährli chen Ausgang nicht erwartend. Abg. v. Beschwitz: Die Meinung der Deputation, daß die Gründung einer Landesmobiliarversicherungsanstalt sich als allgemeines Bedürfniß yerausstelle, kann ich auf keine Weise theilen. Ist nun zwar der Antrag der Deputation nicht auf Erlassung eines wirklichen Gesetzes gestellt, sondern nur der Wunsch ausgedrückt, daß die Staatsregierung in Erwägung ziehen möge, ob eine Bereinigung beider Anstalten zweckmäßig sei, so glaube ich doch, da dieser Antrag immerhin die Meinung -er Kammer aussprechen würde, mich dagegen aussprechen zu müssen, da derselbe nicht zu denjenigen Anträgen gehört, die als ganz dringendes Bedürfniß sich darstellen. Ich glaube, es sind schon sehr viele Anträge gestellt worden, die allem An schein nach unberücksichtigt bleiben werden, denn nur dadurch kann man hoffen, daß die ausgesprochenen Wünsche volle Be rücksichtigung finden werden, wenn die Kammer möglichst haushälterisch damit verfährt. Es haben sich zwar mehrere Redner dafür ausgesprochen, daß eine Landesmobiliarversiche rungsanstalt sich in jeder Hinsicht als zweckmäßig darstelle, sie haben aber nicht nachgewiesen, daß die bestehenden Privatan stalten unzureichend seien. So lange, meine Herren, die Mög lichkeit gewährt ist, Mobilien zu versichern, werde ich als Feind eines jeden Zwanges (denn der bleibt es immer, indem es nur gestattet sein soll, bei der inländischen Anstalt zu versichern) mich dagegen erklären. Es werden neue Beamte angestellt werden; denn wenn auch geäußert worden ist, daß die bereits angestellten ausreichend sein würden, so kann ich dies nicht zu geben, es müßte denn anzunehmen sein, daß die jetzigen Beam ten nur unzureichend beschäftigt sind. Es werden also neue Beamte angestellt werden müssen, hierdurch aber der Pensions fonds wiederum beschwert werden. — Dies, meine Herren, sind die Gründe, welche mich veranlassen, jedenfalls gegen das Gut achten der Deputation zu stimmen. Wenn die Deputation noch sagt,daß die milden Beitrage wegfallen würden,welche bei Brandunglück gewahrt würden j so kann ich diese Meinung nicht theilen. Jedes Brandunglück ist immer an und für sich geeignet, die allgemeine Theilnahme anzuregen. Niemand fragt, ob die Verunglückten das Mobile versichert hatten oder nicht, sondern giebt gern und schnell, da schnelle Hülfe hierbei in der Regel die am meisten gewünschte ist. Abg. Jani: Ich kann doch die Bedenken im Allgemeinen nicht theilen, welche gegen den Deputationsantrag aufgestellt worden sind. Denn obgleich ich nicht verkenne, daß es eine große Unzuträglichkeit sein würde, wenn derjenige, der große Waarenvorräthe hatte, diese entweder nicht versichern könnte, oder der Staat nunmehr eine jede, auch die größte Versiche rung übernehmen müßte, so glaube ich doch, daß sich mit einer solchen Anstalt eine Einrichtung verbinden ließe, wodurch man die Nachtheile beseitigen und doch demjenigen, der wenig zu versichern hat, es leichter machen könnte, sich vor Unglück zu sichern, als dies bis jetzt beiPrivataffecuranzen geschehen ist, wo eineMengeWeitläuftigkeiten bestehen, die dies weit schwieriger machen. Nehmen Sie z. B. an, es würde bei der Land-cs- anstalt ausgesprochen, daß dabei eine größere Summe, als 3000 Khlr. nicht angenommen würde, daß cs aber dem Ver sichernden freibliebe, sodann mit dem höher» Betrage sich einer andern Anstalt anzuschließen, so würde dadurch sowohl den Bedürfnissen des großen Mobiliarbesitzes genügt und doch auch dem kleinen Besitzer die Möglichkeit gewährt sein, leichter und wohlfeiler, als bisher, zu versichern. Ich glaube nicht, daß die Anstalt bei der vortrefflichen Einrichtung der Jmmobiliar- versicheruttgsanstalt zu so großen Kosten führen könnte, als man gesagt hat. Die jetzt angestellten Personen werden auch hier sungiren können, und nehmen sie auch noch einige Leute hinzu, so wird doch der Pensionsfonds noch nicht so überlastet werden, daß dadurch der Vortheil, welcher sich Herausstellen würde, überwogen werden könnte. Die Sache soll ja nur der hohen Staatsregierung zur Erwägung empfohlen werden, und jedenfalls wird eine solcheErwägung dazu dienen, dieWünsche berücksichtigt zu sehen, die von Vielen im Lande ausgesprochen worden sind; sie wird den Nutzen haben, daß die Privatgesell schaften vielleicht noch billigere Bedingungen stellen werden, als dies vorher der Fall gewesen ist. Aus diesem Gesichts punkte, glaube ich, wird sich ein Jeder für das Deputations gutachten erklären können; es ist nicht präjudicirlich; die Staatsregierung wird auch die Bedenken nochmals sorgfältig erwägen, und ich glaube nicht, daß es die Aufgabe einer konsti tutionellen Ständeversammlung sein kann, solchen Wünschen gar kein Gehör zu schenken, wenn sie auf gesetzmäßigem Wege vorgebracht werden. Stellv. Abg. Gehe: Der Gegenstand ist so wichtig, daß ich nochmals das Wort ergreifen muß, um die Sprecher für das Deputationsgutachten zu widerlegen. Wenn der letzte geehrte Sprecher sich dafür erklärte, daß ein Maximum festgestellt wer den möge für die Höhe derjenigen Mobiliarversicherungen, welche dem Betrieb der künftigen Landesanstalt Zufällen und dabei von ihr ausschließlich in Anspruch genommen werden sol len, so muß ich ihm dagegen einhalten, daß diese Beschränkun gen in beiden Richtungen ganz unausführbar sind; denn nur eine großeMenge von Versicherungsfällen mit einer sehr großen Versicherungssumme habendienöthigeRentabilitätund Sicher heit solcher Anstalten dargethan. Bei 3000 Khlr. Maximum der einzelnen Versicherungsbeträge würden keine Anstalten be stehen können. Es würde die ganze Summe der Prämien einnahme von dem Regieaufwande verschlungen-werden und kein Fonds zum Schadenersatz übrig bleiben. Ich kann es sofort beweisen, daß mit der großem oder mindern Höhe der
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