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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 146. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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die Untersuchungen der hessischen Stänbeversirmmlung darauf geführt, und man ist sich klar geworden, daß ein begrenzter Be zirk am wenigsten das Gedeihen einer auf Gegenseitigkeit ^be ruhenden Anstalt verbürgt. — Staatsbeamte können nicht so liberal, so coulant verfahren, als Privatpersonen bei Regulirung der Schaden. So sagte ich, und so ist es auch. Es ist anzu erkennen, daß die Privatanstalten einen rühmlichen Wetteifer beweisen, die Schäden prompt und voll zu vergüten. Mehr bedarf es nicht. Die Klagen, welche stattgefunden haben, waren nur dahin gerichtet, daß die Oberbehörden ihnen Schwie rigkeiten in den Weg warfen, daß die Obrigkeit, welche immer zuerst an Mordbrennerei denkt, Schwierigkeit gemacht hat, die Regulirung der Schäden und die Auszahlung zu gestatten. Nun gut! —Die Staatsregierung hat den Wetteifer der Pri vatgesellschaften, die auf schnelle Abmachung aus waren, paraly- sirt und zurückgehalten, im Jnterresse der Sicherheit und zur Wohlfahrt des Staats. Um nicht die Feuersbrünste zu be fördern, will man eben derselben Controlebehörde außer der Polizei nun auch die Verwaltung aller Assecuranzen selbst anver- trauen, so widerspricht sich das auf das allerdirecteste. Ich kann nur wünschen, daß der Antrag abgelehnt werde, damit die Kammer sich nicht präjudickrt in Betreff des zurückstehenden Berichts über die im December eingegangene Eingabe der Leipziger Versicherungsbank, dessen Erstattung recht bald er folgen möge. Würde der Deputationsantrag ohne Beleuch tung der Leipziger Eingabe angenommen, dann allerdings möchte man jene Eingabe für beseitigt ansehen, und zwar ohne Berichterstattung und ohne Prüfung. Aus diesem Grunde kann ich nicht glauben, daß jetzt auf den Antrag über haupt einzugehen sei. . Stellv. Secretair Scheibner: Es hat der geehrte Spre cher den Bericht derdrittenDeputation vermißt, denBerichtauf die Petition der Leipziger Feuerversicherungsgesellschaft, in welcher die Ständeversammlung gebeten wird, sich bei der Staatsregierung für gewisse Erleichterungen der Privatver« ficherungsanstalten zu verwenden. Ich kann den Sprecher darüber vollkommen beruhigen, wie er sich denn auch schon be ruhigt zu haben scheint. Es konnte dieser Bericht nicht eher erstattet werden, als Lis der gegenwärtige zum Vortrage ge kommen war. Der Antrag des vorliegenden Berichts ist für jene Angelegenheit rein präjudickell. Denn wenn die Kammern auf Errichtung einer Landesmobiliarversicherungsbank hin Er örterungen angestellt wissen wollen, —überderen Ergebniß den nächsten Ständen Eröffnung geschehen isoll — so können sie wenigstens die Regierung nicht bitten, der nächsten Standever- sammlung eine Vorlage rücksichtlich der Privatverflcherungs- Zesellschaften zu machen. Wenn also der Antrag der Depu tation angenommen wird, so erledigt sich der Bericht auf die Petition der Leipziger^Feuerversicherungsanstalt; wird er nicht angenommen, so wird die Deputation allerdings nicht einen Augenblick Anstand nehmen, diesen Bericht zu erstatten, über dessen Inhalt in der Hauptsache sie bereits einig ist. Wollte dieDeputation beide Berichte neben einander erstatten, so würbe ihr die Kammer mit Recht den Vorwurf gemacht haben, daß sie nicht recht gewußt habe, was sie gewollt. Abg. Schwabe: Nur mit wenig Worten will ich mich gegen den Deputationsantrag erklären, und zwar aus dem einfachen, aber wohl richtigen Grunde, daß die Staatsregirrung sich nicht unnöthkgerweise in Privatangelegenheiten mische. Für un-- nöthig halte ich es, weil Versichernden durch Privatanstalten Gelegenheit genug gegeben wird. Daß aber Privatgesellschaften einen Vorthcil dabei haben, kann keine Ursache sein für Ueber-- nahme durch die Staatsregierung. Wäre dieser Grundsatz rich tig, so müßte sie sich noch in viele andere Dinge mischen, und- auch mit Zucker und Kaffee, ja auch mit Getreide handeln, allein solche ägyptische Zustände will ich wenigstens nicht heraufbe schwören helfen. Etwas ganz Anderes war es mit der Jmmo- biliarbrandversicherungsanstalt. Zur Zeit ihrer Einführung bestand kein ähnliches Institut. Sie war eine Wohlthat für das ganze Land. Und wenn ich nun auch für richtig anerkenne, daß jedem Landeseinwohner daran gelegen sein muß, daß keine Caducitäten entstehen und für unserer Mitmenschen Obdach gesorgt werde, so kann ich doch die Verbindlichkeit keineswegs anerkennen, auch noch für Mobilien, für Kisten, Kasten und Schränke u. s. w. einzustehen. Ich werde also gegen das De putationsgutachten stimmen. Stellv. Abg. Harkort: Aus dem gleichen Grunde, daß man vermeiden müsse, der Staatsregierung eine unnöthige Mühe aufzubürden, und namentlich bei diesem Gegenstände muß ich mich auch gegen das Deputationsgutachten erklären. Ich bin nämlich der Meinung, daß sich bei näherer Erörterung die gänzliche Unzweckmäßigkeit und Unausführbarkekt Heraus stellen wird, so daß ich glaube, es lohnt sich nicht der großen Mühe, die es erfordern würde, darauf einzugehen. Indem ich mich im Allgemeinen der Ansicht, welche von den Sprechern ge gen das Deputationsgutachten geäußert worden ist, anschließe, erlaube ich mir auf einige Particularitäten zurückzugeh en. Es ist bemerkt worden, daß man größeres Vertrauen zur Staats anstalt haben würde, als zu den Privatanstalten. Das ist aber eine Voraussetzung, welche sich erst durch die Erfahrung bewäh ren könnte, und esMüßte dabei allerdings frei gelassen werden, daß neben der Staatsanstalt auch noch Privatanstalten fortbe standen, wo sich erst Herausstellen würde, welche ein größeres Vertrauen eknflöße. Nach der Ansicht des Deputationsgut achtens scheint es aber auf einen Zwang abgesel^ n zu sein, wenn auch nur auf einen indirecten Zwang, indem man untersagt, Ler einer 'andern Gesellschaft zu versichern. Es ist von den Spre chern für das Deputationsgutachten erwähnt worden, daß dis Privatanstalten lobenswerth verfahren seien und daß man sie sich zum Vorbild nehmen müsse. Ich stimme dem aus voller Ueberzeugung bei. Sie haben noch den Vorzug, daß ihre Zahf sehr groß ist, also die Auswahl freifteht. Wenn ich zu der eine« keinVertrauenhabe,kannichmichan eine andere wenden. Ganz anders ist es, wenn SieMe Staatsanstalt mitZwang emführen»
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