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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 146. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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wo keine Wahl bleivr. Es würden dadurch die Versicherungen sicherlich nicht eine größere Ausdehnung gewinnen, sondern sich Vermindern. Esistfernererwähntworden,daßvieleWeitläuftig- keiten erspart, weniger Kosten verursacht werden und eine zweck mäßigere Controle stattsinden würde. Darin scheinen einige Widersprüche zu liegen. Die Ersparung von Weitläustig- keiten könnte nur erreicht werden durch eine minder scharfe Eontrole, und das scheint nicht wünschenswerth sein zu können. Mit einer größer« Controle aber werden vermehrte Kosten verbunden sein, und im Allgemeinen glaube ich nicht, daß man irgend annehmen kann, daß die Verwaltung vom Staate mit weniger Weitläufigkeiten und Kosten geführt werden würde, als von einer Privatgesellschaft. Endlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß es mir sehr problematisch erscheint, ob man Mittel in der Hand haben wird, einen Zwang wirklich?anzu wenden. Ich fürchte, daß, wenn man auch im Gesetze noch so scharfe Bestimmungen träfe, es nicht zu vermeiden sein wird, Wege für dieUebertretung dieserBestimmungen offen zu lassen. Man wird Niemanden zwingen können, beider inländischen An stalt zu versichern, aber eben so wenig ihn abhalten können, bei einer Privatgesellschaft zu versichern, indem er einer dritten Person im Aus lande Auftrag giebt. Endlich kommt noch ein Grund, welcher von dem Sprecher vor mir bereits angedeutet wurde, hinzu, weshalb ich gegen den Antrag stimmen werde. Ich erblicke hierin eine Bevormundung, eine Beschränkung der individuellen Freiheit. Es scheint nicht wohlgethan, Alles und Alles in die Hand des Staats zu legen. Wir beklagen uns häufig über das Zuvielregieren, und in diesem Sinne sind Kla gen such in diesem Saale laut geworden. Dieses Zuvielregie- rm aber nimmt zu, wenn wir bei Allem und Jedem, was ge schehen soll, unsere Zuflucht züm Staate nehmen. Mein Wahl spruch ist: Hilf dir selber und Gott wird dir helfen! Präsident Brau n: Kann ich die Debatte für geschlossen «»nehmen?— Einstimmig Ja. Königl. Kommissar v. Weissenbach: In der Art, wie die Deputation ihren Antrag gestellt hat, dürfte von der Re gierung nichts dagegen einzuwenden sein; denn gründliche Er örterungen^ anzustellen, in so fern sie von der Ständeversamm- lung gewünscht und beantragt werden, dazu wird dieRegierung recht gern bereit sein. Welche materiellen Erfolge man sich aber davon zu versprechen habe, ist noch sehr zweifelhaft. Es sind M bereits m dieser Sitzung schon sehr verschiedene Ansichten in der Kammer geäußert worden. Ich mag nicht behaupten, daß eine Staatsanstalt für eineMobiliarbrandverstcherung geradezu Unausführbar wäre. Ich will nicht einmal verkennen, daß eine Mobiliarbrandversicherungsanstalt in der Hand des Staates gewisse Bortheile und Vorzüge bieten würde gegen die be stehenden Privatanstalten, und in so fern ist die Frage jeden falls einer nähern Erörterung sehr werth; allein aufder andern Seite bieten sich auf den ersten Anblick so erhebliche Schwierig sten dar, daß ich Myhl noch nicht die Neberzeugung hege, ob die Sache ausführbar sein dürste. Vorerst ist ein dringendes Bedürfniß dazu zur Zeit nicht nachgewiesen. Es bestehen mit Concession 8 dergleichen Privatversicherungsgesellschaften in Sachsen in Wirksamkeit und es ist, obwohl in einigen wenigen Fällen behauptet, doch aber auf weitere Rückfragen niemals nachgewiesen worden, daß cs Jemandem nicht gelungen wäre, selbst sehr große Waarenlager vollständig in geeigneter Weise versichern zu können. Sollte aber auch wirklich ein solches Be- -ürfniß sich mehr Herausstellen, so würde es nur dazu führen, daß die Regierung noch einigen Gesellschaften mehr Concession gäbe, als bereits bestehen. Die Mobiliarbrandversicherungs anftalt in den Händen des Staates würde im Durchschnitt wohl ebenfalls nicht mindere Beiträge verlangen können, als sie durchschnittlich wenigstens diejenigen Privatgesell schaften verlangen,' die auf Gegenseitigkeit beruhen. Das Princip der Gegenseitigkeit und der Classification würde bei der Staatsanstalt ebenfalls angenommen werden müssen. Daß die Staatsanstalt viel weniger coulant die Geschäfte füh ren kann, als die Privatanstalten, ist schon von mehrer« Spre chern erwähnt worden. Es liegt hiernachst ein großer Vortheil darin, das Risico auf mehrere Schultern legen zu können, als auf die Staatsanstalt allein. Werin der Herr Secretair Scheibner fragte, wie groß die Summe der Mobiliarversiche rungen im Lande sei, so vermag ich dieselbe zwar nicht genau anzugeben, ich glaube aber, daß sie ungefähr 65 Millionen Khaler betragen wird. Die beiden Hauptgebrechen, welche sich bei dem Wirken der Privatanstalten gezeigt haben und die wohl der Anlaß gewesen sein dürften zu mancherlei Klagen und zu dem Wunsche auf Errichtung einer Staatsanstalt, sind wesentlich folgende. Man hat erstens wohl gefühlt, daß in einzelnen Fällen die Sicherheit der Privatanstalten nicht so groß ist, als diejenige, welche der Staat gewahren würde. Es haben Privatanstalten in einzelnen Orten, namentlich in Leip zig, viel größere Versicherungen übernommen, als die gesammte Summe ihrer bereiten Zahlmittel beträgt. Könnte man sich nun einen totalen Brand einer solchen Stadt denken, so ist es gewiß, daß die bereiten Zahlmittel nicht ausreichen würden, um die geschloffenen Versicherungen vollständig zu befriedigen, während von der andern Seite der Staat allemal solvent sein müßte. Dieses Bedenken, welches die Regierung seit einiger Zeit gefühlt hat, hat sie dazu geführt, Abhülfe in einer andern Meise zu suchen, und zwar vielleicht auf dem Wege, daß mit Rücksicht auf die Größe der Zahlmittel jeder Gesellschaft be stimmte'Limites gesetzt würden, über welche !hinaus in einer Stadt nicht versichert werden darf. Ein zweites Bedenken, welches erhoben worden und nicht unbegründet ist, liegt darin, daß Privatanstalten nicht alle Versicherungen unbedingt an nehmen, sondern eine Auswahl treffen und die gefährlich schei nenden Versicherungen nicht übernehmen wollen. Auch in dieser Beziehung hat man den Üebelstand gefühlt,, und einigen in der neuesten Zeit concessionlrten Anstalten zur Bedingung gemacht, daß sie sich einzelnen Versicherungen in feuergefähr lichen Orten nicht entziehen dürfen. Es dürste hierbei in Frage
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