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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 146. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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kommen, ob man eine solche Bedingung nachträglich auch noch den andern bestehenden Anstalten zu stellen hatte. Ich erlaube mir, dies nur anzudeuten, um zu zeigen, daß es noch andere Wege geben könnte, um den wichtigsten Uebelständen abzuhel fen, welche stattfinden. Eine Landesversicherungsanstalt aber würde jedenfalls große Schwierigkeiten haben, in so fern sie auf einem passiven, aber nicht activen Zwange beruht, d. h. in so fern sie gezwungen ist, jede Versicherung anzunehmen, aber Niemanden nöthigen kann, auch die ihr günstigen Versicherun gen bei ihr zu machen. Dieses würde zugleich die durchschnitt lichen Beiträge höher stellen, als bei den Privatgesellschaften, weil ihr vorzugsweise die gefährlichen Versicherungen zufallen würden. Ich erlaube mir noch eine kleine Bemerkung zur Be richtigung eines Anführens des Abgeordneten Gehe. Er sagte, daß die Regierung die Rückversicherung zu untersagen oder zu beschränken beabsichtigte. Es ist nicht die Absicht der Regie rung gewesen, sie zu hindern, wohl aber hat sie voraussetzen Müssen, daß Rückversicherungen eben so, wie die Primärver sicherungen, nur bei concessionirten Gesellschaften gemacht wer den, d. h. bei solchen, bei denen die Regierung die moralische Ueberzeugung ihrer Solidität gewonnen hat. Referent Abg. Klien: In Beziehung auf die Ausstellung gegen den Antrag der Deputation wird sich Jeder selbst sagen, daß unter dem Worte: „Landesversicherungsanstalt" M verstehen ist: „Mobiliarbrandversicherungsanstalt"; allein wenn der Abgeordnete Clauß noch verlangt, daß ausdrücklich hätte ausgesprochen werden sollen, daß ein directer Zwang nicht stattfinden solle, so konnte dieDeputation sich damit nicht einverstehen, sie hat aber S. 64 ausdrücklich gesagt: „Allerdings aber würde eine solcheAnstalt auf einem Zwange zurMobiliar- versicherung überhaupt nicht zu beruhen haben," und daraus geht hervor, wie sie den Antrag gemeint hat. In dem Anträge konnte sie dieses nicht aufnehmen, weil der Antrag so lautet: „Au erwägen, ob und nach welchen wesentlichen Grundsätzen die Verbindung einer allgemeinen Landesversicherungsanstalt mit derJmmobiliarbrandversicherungsanstalt räthlich und aus führbar sei, hierüber aber der nächsten Ständeversammlung Mittheilung zu machen." Wenn man übrigens unter „Ver bindung" sich etwas Anderes gedacht hat, so kann ich mir das nicht erklären. Es ist mit dieser Verbindung nichts weiter gesagt, als daß auch die Mobiliarbrandversicherungsanstalt unter einer und derselben Direktion mit der Jmmobiliarbrand- versicherungsanstalt stehen soll. Daß das Rechnungswesen nicht mit einander verbunden sein kann, versteht sich von selbst. Bei der Jmmobiliarbrandversicherungsanstalt ist ein directer Zwang, bei der Mobiliarbrandversicherungsanstalt nur ein in direkter. Es provocirte mich in der letzten Sitzung der Ab geordnete v. d. Planitz, ich möchte darüber Auskunft geben, wie es komme, daß die früher in Sachsen bestandene Landes- mobiliarbrandversichemngsanstalt zmückgegangen sei. Die Ursache liegt in der Entstehung. Zn dem Mandate von 1784 ward als Grundsatz ftstgestellt, daß von 109 Khlr. Werth 2 Gr. II-148° Beitrag gegeben, jedoch im Falle eines Brandes auf lOOKHlr. nur 25 Thlr. vergütet werden sollten. Es war diese Grund lage so beschaffen, daß Niemand lange darauf eingehen konnte. Wollte auch Jemand 8 Gr. daran wenden, er bekam doch immer nur ein Viertel, nicht das Ganze, erbekam nur lOOKHlr., nicht 400 Khlr. Das Generale von 1800 stellte die Vergütung auf 33Vs Procent fest. Bald aber sah man sich genöthigt, durch das Generale vom September 1806, mithin noch vor der französischen Invasion die Schädenvergütung auf 25 Procent zu reduciren, und nach der französischen Invasion durch das Generale vom 24. November 1806 sogar auf 12V- Procent herabzusetzen. Es wgx kein Wunder, daß sehrViele absprangen und die Sache nicht weiter bestehen konnte. Auf Antrag der Stände wurde das ganze Institut durch die Verordnung vom 31. December 1818 aufgelöst. Wenn unter Anderm gegen das Deputationsgutachten, oder, ich möchte sagen, gegen die Lan desmobiliarbrandversicherungsanstalt gesagt worden ist, es würden neue Beamte geschaffen und dem Lande Kosten verur sacht, so bin ich damit nicht einverstanden; denn es wich erstens das Direktorium nicht mehr Geld kosten, als jetzt, und zweitens haben die Privatanstalten auch Beamte, und zwar sehr gut bezahlte und besser bezahlte, als die Staatsbeamten. Das wird sich gleich bleiben. Die Kheilnehmer der Privatanstalten müssen die derartigen Beamten bezahlen, sie werden nicht übertragen. Es wurde dann die Bemerkung gemacht, das Land sei zu klein, um eine ausschließliche Anstalt errichten zu können. Auf einer Seite liegt der Gegenbeweis in der sich sehr gut erhaltenden Jmmobiliarbrandversicherungsanstalt, auf der andern Seite in der entgegengesetzten Aeußerung eines Ab geordneten, daß es Warenposten zu 50,000 und 100,000 Thlr. gebe, welche die Anstalt gefährden. Das scheint mir ein Widerspruch." Ist das Land zu Kein, so werden so viels Versicherungen nicht vorkommen, daß Gefahr zu be fürchten wäre. Dabei muß man auch berücksichtigen, daß, wenn von der Einrichtung einer Landesanstalt die Rede ist, dann auch höchst wahrscheinlich die Oberlausitz hinzuzurech nen sein wird, wenn sie sich nämlich anschließt, was wir freilich nicht wissen. Deshalb ist es allerdings der Regierung nur zur Erwägung gestellt worden. Bemerken muß ich noch, daß nach der Uebersicht, welche von der Leipziger Anstalt vorliegt, im Jahre 1844 86,255,311 und in der neuen dasigen Anstalt 11A Million Thlr. Versicherungen bestanden haben. Es ist also begründet, was die Petenten bemerken, daß, wenn sineAn- stalt für das ganze Land errichtet wird, man aus 70 Millionen rechnen kann. Ein Hauptumstand, der uns zu dem Glauben führen kann, daß wir bei einer Landesversicherungsanstalt nicht gar zu schlecht fahren werden, ist der Gewinn, welcher Lei der ältern Leipziger Anstalt gezogen worden ist, und dessen die Pe tenten erwähnen. Sie haben angegeben, daß im letzten Jahre 40,000 Khlr. Dividende an dieActionaire vertheilt worden wä rm. Die Aktien sind auf 1000 Khlr. gestellt, von diesen sind 200 Khlr. eingezahlt und 800 Khlr. durch Wechsel gedeckt, die s igentliche Baarschast betragt also nur 200 Khlr. Außer den 2*
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