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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 146. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Zinsen zu 4 Procent sind noch 40 Procent auf jede Actie gekom men. Daß man mit diesen Mitteln bei der Landesversiche- rungsanstalt sehr weit kommen werde, liegt auf der Hand, und widerlegt zugleich die Behauptung, daß die Kosten bei der Lan- 'desversicherungsanstalt zu hoch seien und auf die unbemittelte Elaste fallen würden. Ein Hauptumstand spricht für die Lan desversicherungsanstalt. Man hat gesagt, daß Bedürfniß sei nicht nachgewiesen, zugleich aber auch zugestanden, daß die Pri vatanstalten nicht Jeden aufnehmen. Wenn wir nicht eine An stalt haben, wo das kleine Mobiliar versichert werden kann, so ist das Bedürfniß anzuerkennen. Es ist noch darauf hinge- wieserf,worden, daß dieBeamten einer öffentlichen Anstalt nicht so coulant wären, als die Beamten der Privatanstalten. Meine Herren,ich glaube, der Abgeordnete Todt hat gestern das Gegen- theil nachgewiesen. Mir sind auch Beispiele bekannt, wo man so lange verhandelt hat, bis man durch dieses Zögern einen Ver gleich abgedrückt hat. Zm Allgemeinen sind die Gründe, welche die Deputation aufgestellt hat, wenigstens so dringend und von der Art, daß man der Deputation keinen Vorwurf machen kann, wenn sie nur darauf angetragen hat,'daß die Petition der Staatsregierung zu weiterer Erwägung übergeben werden soll. Allerdings hat sie sich gehütet, zugleich eventuell einen Gesetzent wurf zu beantragen. Was würde geschehen sein? Es würde vielleicht die Regierung am Ende sich überzeugt haben, daß die Sache nicht so schlimm aussehe, als sie auf den ersten Anblick erscheint, und zugleich der Kammer einen Gesetzentwurf vor legen. Wer stände aber dafür, wie die nächste Ständeversamm- lungurtheilt? Die Regierung würde sich wundern, wenn ein Ge setzentwurf zurückgegeben würde, der von der vorigen Stände versammlung beantragt war. Ich kann der Kammer nur an- rathen, den Antrag der Deputation anzunehmen. Präsident Braun: Der Antrag der Deputation befindet sich Seite 64 und lautet dahin: „Zu erwägen, ob und nach welchen wesentlichen Grundsätzen die Verbindung einer allge meinen Landesversicherungsanstalt mit der Jmmobiliarbrand- versicherungsanstalt räthlich und ausführbar sei, hierüber aber der nächsten Ständeversammlung Mittheilung zu machen." Ich frage die Kammer: ob sie dem Anträge der Deputation ihre Zustimmung ertheilt? — Wird gegen sechs und zwan zig Stimmen angenommen. Präsident Braun: Wir kommen nun zum dritten Ge genstände des Berichts, zu dem Anträge, welcher sich Seite 70 -es Berichts befindet. Referent Abg. Klien: Es ist noch ein Separatvotum - «rnes Deputationsmitgliedes, des Abgeordneten Scholze, einge- -gangen, und es wird nöthkg sein, es der Kammer vorzutragen, da es nicht gedruckt ist. Präsident Braun: Ich würde Vorschlägen, daß der Re ferent den Antrag der Deputation Seite -70 zuerst, und dann das Sepsratvotum sortrage- Referent Abg. Klien: Der Antrag Seite 70 lautet so: „Die auf Errichtung einer Landesanstalt auf Hagelschädenver- sicherungen gestellten Petitionen auf sich beruhen zu lassen, solche jedoch, da mehrere derselben an die hohe Ständeversamm lung gerichtet sind, an die erste Kammer abzugeben." Der Antrag der Minorität selbst wird durch folgendes Separat votum begründet: Meine von dem Anträge der Majorität abweichende Ansicht will ich in Folgendem motiviren. Ich kann zwar zugeben, daß ein Unterschied zwischen Feuer und Hagel in so fern stattsindet, als die Feuersbrünste in der Regel von Menschen ausgehen, während der Hagelschaden lediglich durch unabwendbare Natur ereignisse herbeigeführt wird. Von dieser Seite betrachtet, mag der im Berichte der Jmmobiliarfeuerversicherungsanstalt bei gelegte höhere Werth gerechtfertigt erscheinen; nicht zugeben kann ich aber, daß, wie der Bericht zu beweisen sucht, zu Errich tung einer Landeshagelassecuranzanstalt kein Bedürfniß vor liege. Ich verlange keine solche Zwangsanstalt, bei welcher jeder Grundbesitzer seineFrüchte versichern muß, nein, nach mei ner Ansicht bedarf es nur der einfachen Bestimmung, daß, wer versichern will, sei er Eigenthümer oder Pächter, hat dies aus schließend bei der Landesanstalt zu thun, und Niemand wird be zweifeln, daß Sachsen zu einer solchen selbstständigen Anstalt noch groß genug sei. Wenn der Landmann seineFrüchte durch Hagelschlag verliert, so geht ihm ebenfalls, wie beim Feuer, ein Capital verloren, er muß, will er seineWirthschaft erhalten, sich in den Besitz des Unentbehrlichen durch Kauf setzen und dieZin- sen von diesem Capital mit in Anschlag bringen. Haben wir nicht schon oft die Erfahrung gemacht, daß eben so, wie ganze und halbe Städte und Dörfer abbrennen, ganze, ja mehrere Ortsfluren in einer Zeit von einer Viertel und halben Stunde, ja in wenig Minuten total verhageln? Nach meiner Meinung ist in gewissen Fallen der Hagel in seinen Folgen noch gefähr licher für den Landmann, als die Feuersbrünste, denen wir durch menschliche Hülfe Einhalt thun können. Wenn die Majorität der Deputation in der Errichtung einer Landesanstalt eine Bevormundung des Einzelnen, der durch Hagel Schaden leidet, erblickt, so muß ich fragen: ob wir uns nicht derselben Bevormundung aussetzen, wenn wir bei den Privatanstalten versichern? Ich glaube, wir sind nunmehr durch die Erfahrung zu der Ansicht gekommen, daß wir besser thun, die Verwaltung aller dergleichen Anstalten in die Hände der Negierung zu legen, wenigstens werden wir uns dabei alle mal besser, als in den Händen der Speculanten befinden. Auch ich erkenne die Verdienste der Leipziger Hagelassecuranzanstalt recht gern an, und halte es für ein Glück, daß wir jetzt eine solche Anstalt haben, dessenungeachtet aber muß das Bestreben des Landmanns nach einem bessern, billiger» und den Verhältnissen mehr entsprechenden Landesinstitute gerichtet sein. Meiner An sicht nach lassen sich die von der Majorität der Deputation ge gen die Errichtung einer Landesanftalt aufgestellten Bedenken durch eine zweckmäßige, praktische Einrichtung derselben besei tigen, wenigstens habe ich dasVertrauen zu unserer hohenStaats- regierung, daß sie Mittel und Wege dazu finden werde, und zwar ohne daß dabei die Staatskasse in Anspruch genommen zu werden brauche. So wie die Besoldungen und Pensionen der bei der Immobiliarbrandversicherungsanstalt angestellten Be amten von dieser Anstalt selbst übertragen werden, würden diese, wie es ja bei den Privatanstalten auch der Fall ist, von der Ha gelassecuranzanstalt zu übertragen sein. Uebrigens kann ich es für keine Unbilligkeit halten, wenn einer derartigen Landes««-
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