Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 146. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
aber verschiedene Petitionen elngegangen, deren Unterzeichner sich beschwerend darüber ausgelassen haben, daß ihnen dieses Institut zu theuer kommt. Auch sind mir noch verschiedene Zuschriften zu gekommen, „weil ich die erste Petition, die diesen Gegenstand berührte, in diesem Saale bevorwortete", worin ich aufgefordert wurde, mich dieses Gegenstandes nach Kräftetr anzunehmen; dieses bewog mich dazu, noch ein Separatvotum über diesenGe- genstand abzugeben. Es kommt, wie ich schon gesagt habe, den Petenten diese Anstalt zu theuer, und sie wünschen daher, daß eine solche Anstalt auf eine billigere und leichtere Art zu Stande gebracht werden könnte; sie sind ferner unzufrieden darüber, daß sich das Directorium selber ergänzt, und glauben, es könnte am Ende gar ein erbliches Directorium daraus entstehen. Ueber die Gegenseitigkeit ist schon bei meinem Separatvotum gesagt worden, was ich davon halte. Es ist allgemeine Unzufrieden heit darüber, wie die Anstalt jetzt besteht, und man wünscht da her, daß sie unter Aufsicht und Direktion des Staats gestellt werde. Meine Herren, dies geschieht auch nunmehr beinahe in allen Ländern, denn man sieht ein, wie außerordentlich noth- wendig solche Institute sind. So viel ich weiß, sind sie in Preußen unter die Aufsicht des Staats gestellt und hat auch der Staat einen Director angestellt; eben so ist es im Württembergijchen, so viel ich gehört habe, im Anhaltschen rc. ist es derselbe Fall. Daher glaublich wohl, daß das zu berücksichtigen sei; daß solch' eine Anstalt unter die Aufsicht des Staats gestellt werde, wie die Immobiliarbrandversicherungsanstalt, istwohlsehrnothwendig, und ich glaube, es würden dadurch auch viele Ersparungen ein treten; denn die Hagelaffecuranzanstalt und derenVerwaltung ist nur in einzelnen Uh eilen des Jahres kn Activität und hat den größten Uheil des Jahres in dieser Sache nichts zu thun. Da her ließe sie sich gewiß sehr gut mit der Jmmobiliarversiche- rungsanstalt vereinigen. Ich wünsche nicht, daß die Kosten dazu von Seiten des Staats sollten getragen werden, auch wün sche ich nicht, daß es eine Zwangsanstalt werden solle; denn so gut wie die Immobiliarbrandversicherungsanstalt keinen Beitrag vom Staate fordert, um so viel weniger würde es diese Anstalt nöthig haben. - Meine Herren! eine gute Hagelassecuranz ist gar etwas Großes; ihr Werth wird gar noch nicht so anerkannt, wie er anzuerkennen wäre; denn bei manchem Oeconomen, den em totaler Hagelschlag betrifft, ist es so arg, als ob er vom Feuer heimgesucht würde. Man denke sich nur, was er dabei verliert, wenn ihn ein allgemeinerHagelschlag trifft. Es ist zwar im Be richte Seite 65 gesagt worden, bei Brandschäden verlöre er das Capital, aber bei Hagelschäden hätte er nur einen Rentenverlust. Meine Herren, wenn heute die Felder bestellt werden, welche Meliorationskosten, welche Betriebskosten jetzt in die Felder ge steckt werden, welcher Aufwand zum Düngen gemacht wird, was dieses Alles zusammen zu sagen hat, wird Jeder einsehen. Das Betriebskapital und alles Andere soll aus dem Ertrage der Felder wieder gewonnen werden; die Besitzer der Felder müssen Steuern zahlen, -sie haben Renten und Capitalzinsen zu zahlen, Müssen Gesinde- und^Handwerkslöhne zahlen. Müssen sie da her nicht auch Capitalim Msnehmen, wie derjenige- hem sein Haus abbrennt? Und man denke sich erst die Deteriorimng der Felder; denn selten wirb nach einem Hagelschlage ein Feld in dem ersten Jahre die Fruchtbarkeit wieder erhalten, die es frü her hatte. Durch das Zusammenschmeißen der Schloßen und" durch die Erkältung wird gewöhnlich in diesen Feldern ein Aus fall auf einige Jahre eintreten. Seite 66 des Berichts ist ge sagt worden: „Was 'nützt dem Landmanne der reichste Ernte segen, wenn Feuer das ganze Dorf verzehrt und es ihm an Räumlichkeit gebricht, Vieh, Schiff, Geschirr und Vor- räthe unterzubringen?" Hier kann ich nicht beistimmen. Der Erntesegen wird auch ohne Gebäude geschützt werden können. Es giebt ja noch viele Länder, wo man nur wenig Scheunen hat; es wird bei einem solchen Brande blos für das Vieh ge sorgt und das Getreide einstweilen in Feimen untergebracht. Ein Obdach ist leichter zu erlangen, als der Verlust einer Ernte zu ersetzen. Seite 67 ist von dem Regieaufwande die Rede und wird gesagt, daß für die Landwirthschaft schon so viel gethan werde, und man hat darunter auch den geistlichen Naturalzehn ten mit begriffen. Dagegen muß ich mir die Bemerkung er lauben , daß der letztere nur dem Geistlichen zu Gute geht, aber nicht dem ländlichen Grundbesitzer. Sollte auch etwas vom Staate geschehen, so muß ich bemerken, es hat auch der ländliche Grundbesitz freiwillig viel fahren lassen bei der neuen Be steuerung, indem wegen des Hagelschlags ein Steuererlaß sonst bewilligt worden ist. Das würde sich daher so ziemlich aus gleichen. Es ist Seite 68 des Berichts gesagt: „Will man ferner die Verwaltung in den untern Instanzen, wie wohl nicht anders geschehen könnte, den Obrigkeiten und Gemeinden überlassen, so wird denselben eine neue Last aufgebürdet und gleichfalls eine Vermehrung des Personals die Folge sein." Nun, da muß ich bemerken, das wird durchaus nicht verlangt. Es fällt ja nichts auf dieBeamten in den Städten und Dörfern, als allenfalls die Wahl eines Agenten; denn ich glaube gewiß, daß Alles vermieden wird, was dazu Veranlassung giebt, diese Männer zu belästigen. Seite 69 wird gesagt, daß sich das Ca pital bei der Hagelassecuranz bedeutend vermehrt habe. Dazu führt das Bedürfniß, nicht aber das Vertrauen; es kann sich aber auch durch die veränderten Hetreidepreise um diese Summe vermehrt haben. Dies beweist also nichts. Würde die Hagel- affecuranz unter die Aufsicht des Staats gestellt, so würde das ein ungemeiner Nutzen für die Assecuranz sein, denn sie würde dadurch sehr viel Zutrauen erlangen, und welche Wortbeile, welche Ersparnisse würden dadurch diesem Institute nicht er wachsen, wenn es'unter dieselbe Direktion mit gestellt wäre, welche die Jmmobiliarbrandversicherungsanstalt unter sich hat. Auch würde sich ekn großerBortheilherausstellen, wenn dis Ein zahlungen erst erhoben würden, nachdem eine UebersichL hes Schadens bewerkstelligt worden wäre und die Repartition aufs Ganze gemacht werden könnte; hier ist es auch nicht so noth- wendig, wiebei der Jmmobiliarbrandversicherungsanstalt, daß gleich Gelder bezahlt werden müssen. Nein, meine Herren, denn jederLandmann, in welchen Verhältnissen sr auch sei, muß doch darauf denken, daß sr bis nach Her Ernte Mh bis zm Sssö-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder