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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 146. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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von diesen die Sachen nicht gehörig würden verwaltet werden. Ich glaube gerade das Gegentheil, weil die Betheiligten alle zugegen sind; diese haben sie alle Tage bei der Hand und können auf der Stelle fragen, ob sie die Sache richtig besorgt haben. Ich glaube gerade, daß !die Geschäfte so schneller besorgt wür den. Der Abgeordnete Sachße meinte rückstchtlich der Ver bindung mit der Brandversicherungsanftalt, es waren zu ver schiedenartige Gegenstände und sie könnten nicht unter eine Direktion vereinigt werden. Ja warum denn nicht? Freilich müßten verschiedene Personen zur Bearbeitung der Sachen da sein, aber warum sollten sie nicht unter eine Direktion vereinigt werden können? Die Hagelversicherungsanstalt ist ja, wie ich schon gesagt habe, U Jahre unbeschäftigt, und wenn Alles hinter einander abgemacht werden könnte, so braucht sie noch nicht Jahr Zeit; mithin kann sie mit der Brandversicherungs anstalt sehr gut unter eine Direktion zusammengezogen werden, Und das Arbeitspersonal kann dann wieder auf andere Art ver wendet werden. Soll aber die Anstalt, so wie sie jetzt eingerichtet worden, fortbestehen, so müssen die Leute auf das ganze Jahr salarirt werden. Ich glaube also, daß eine solche Verbindung tzum Vortheile für dieBetheiligten gereichen müßte. Es wurde auch ferner gesagt, als ob ich verlangt hätte, daß die Gemeinde- räthe und Ortsgerichte Taxatoren abgeben sollten; allein das ist mir nicht in den Sinn gekommen, nicht mit einem Worte habe ich verlangt, daß die innere Einrichtung abgeändert werden sollte, sondern ich habe nur am Schlüsse meiner Rede gesagt, die innere Einrichtung könne fernem Bestimmungen überlassen werden. Daher kann ich mich durchaus nicht von den Ansichten trennen, die ich im Separatvotum ausgestellt habe. Referent Abg. Klien: Der Abgeordnete hat eigentlich .richtig den Gesichtspunkt angedeutet, von welchem ausdieganze Sache zu beurtheilen ist, indem er sagte, er würde sich in seinem ganzen Leben an die Leipziger Anstalt nicht anschließen, und eben darin, daß Viele so denken, liegt es, daß die Anstalt nicht so vorwärts kommen kann. Würden Alle Zutrauen zu ihr haben und danach streben, daß die Bedenken gegen dieselbe beseitigt würden, so würde sich die Anstalt so heben, daß wir Allerdings nicht nothwendig hätten, zu andern Anstalten unsere Zuflucht nehmen zu müssen. Da ich einmal das Wort habe, so will ich mir erlauben, gegen das Minoritätsgutachten mich -eben so zu äußern, wie der geehrte Abgeordnete in Beziehung auf das Majoritätsgutachten gethan hat. Es ist allerdings be gründet, wenn der geehrte Abgeordnete sagte, er verlange keine solche Zwangsanstalt, bei welcher Jeder versichern müsse, son dern wo nur derjenige, der überhaupt versichern wolle, beider Landesanstalt sich versichern müsse. Allein die Petenten haben das verlangt, daß ein direkter Zwang eintrete. Ferner sagte er, es müsse Jeder, möge er Eigenthümer oder Pachter sein, dennoch genöthigt werden, einer Anstalt beizutreten, wenn er einmal versichern wolle. Das ist eine schwierige Einrichtung in Be ziehung auf die Pachter, wenn man nicht zugleich eine Bestim mung treffen will, daß hier eine Realverbindlichkeit für den Grundbesitzer eintritt. Der Realbesitzer müßte unbedingt da für stehen, denn Sie können unmöglich die Anstalt so einrichten, daß die Beiträge von Jahr zu Jahr gehen. Bei einer Landes anstalt würde das ganz unzweckmäßig sein. Es bemerkte fer ner der geehrte Abgeordnete in seinem Minoritätsgutachten k „Wenn der Landmann seine Früchte durch Hagelschlag verliert, so gehr ihm ebenfalls, wie beim Feuer, ein Capital verloren, er muß, will er seine Wirthschaft erhalten, sich in den Besitz des Unentbehrlichen durch Kauf setzen und die Zinsen von diesem Capital mit in Anschlag bringen." Ja da hat er Zinsen von den Zinsen berechnet; aber wenn ich ein Haus verliere, so geht natürlich das ganze Capital verloren, denn das Haus, welches auf dem Grund und Boden steht, kann man nicht als eins Nutzung von dem Grund und Boden betrachten. Anders ist es bei dem Getreide und den Feldfrüchten, welche nur die jähr liche Rente darbieten. Abg. Stockmann: Ich könnte mich nur für den Antrag der Majorität aussprechenl Alle Gründe, welche man früher gegen die Staatsanstalten geltend machte, gelten auch vorzugs weise in dieser Beziehung. Ich beziehe mich auf dieselben, um Wiederholungen zu vermeiden, gebe aber gern zu, daß das jetzige Institut vieler Verbesserungen fähig ist, denn was in der Welt wäre nicht der Verbesserung fähig. Ich glaube aber, daß eben mit diesen Verbesserungen der Zweck einfacher und sicherer er reicht wird, als mit dem, was der Abgeordnete Scholze meinte. Die hohe Staatsregierung hat dies auch ganz in der Hand; sie hat die Statuten bestätigt, dennoch aber wird sie nicht blos auf Antrag einer Generalversammlung, beim Erkennen großer Un zweckmäßigkeiten, dieselben abändern können. Was der Abge ordnete Sachße erwähnte, daß ihm die Summe für das Direkto rium zu hoch erschienen sei, so muß er überhört haben, was der Abgeordnete Haden sagte, was von demselben dafür geleistet werden muß. Der Herr Referent bezog sich in Erwiderung auf den Abgeordneten Scholze darauf, daß das Zutrauen zu der Gesellschaft ein so kleines sei; dieses Zutrauen kann aber den noch so klein nicht sein, da bereits über 5 Millionen sechsjährige Versicherungen bestehen. Präsident Braun: Wünscht Jemand noch das Wort? Wo nicht, so nehme ich dieDebatte für geschlossen an. Königl. Commissar v. Weissenbach: Das Ministerium hat keinen Grund, anderer Ansicht zu sein, als die geehrte De putation in ihrer Majorität,, hauptsächlich aus dem Grunde, weil zur Zeit ein erhebliches Bedürfniß eines Mehrern eigent lich nicht zu erkennen gewesen ist. Es bestehen in Wirksamkeit dieLeipzigerHagelaffecuranzgesellschaft und außerdem noch vier ausländische dergleichen. Die ganze Summe der Versicherun gen ist überhaupt nicht eine zu große; sie beträgt vielleicht 10— 15 Millionen. Es sind also die jetzigen Gesellschaften gewiß im Stande, dem Bedürfnisse zu genügen. Daß, wenn man den Wunsch nach einer Staatsanstalt hauptsächlich auf gewisse Mängel der jetzigen Anstalt in Leipzig gestützt hat, diese Män gel einer Verbesserung unterliegen können, ist bereits erwähnt
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