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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 146. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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stenschule Meißen dabei gemeint ist, oder auch Grimma, jedoch scheint der Antragsteller nur Meißen im Auge gehabt zu haben. Von diesen 7 Anträgen sind in der ersten Kammer 6 unterstützt worden, der 5. nicht, kommt also auch hier nicht in Frage. Von den 6 Anträgen ist der 1., 2., 3., 4. und 6. in so weit angenom men worden, daß sie an die Staatsregierung zur Kenntniß- nahme sollen abgegeben werden, der 7. aber soll ihr zur Erwä gung übergeben werden, denn die erste Kammer unterscheidet, wie auch wir, zwischen dem Ausdrucke: Kenntnißnahme und dem Ausdrucke: E rwägung, indem sie aufden letztem ein größeres Gewicht legt, als aufden erstem. Ich halte es nun für zweckmäßig, die ganze Eingabe zusammen zu verlesen, weil sich der Schluß auf das Ganze bezieht und ein Antrag aufden andern Licht wirft. Dann wird über die einzelnen Anträge be sonders Beschluß gefaßt werden können. Diese Anträge lau ten: 1)sowohldas Receptkons-, als das Disceßgeld zu erlassen; 2) die Quartalgelder auf den frühern Satz zurückzustellen; 3) die für die sogenannten Koststellen zu leistenden Zahlungen auf ihren frühern Betrag zurückzubringen; 4) die Schulbiblio thek mit einem Fixum von wenigstens 115 Khlr. und die Lese bibliothek mit einem Fixum von 50 Khlr. zu dotiren; 6) die Zahl der Alumnen von der gegenwärtig 130 betragenden entwe der auf die frühere von 120 zu reduciren, oder Maaßregeln zu ergreifen, die gegenwärtige Mehrzahl unschädlich zu machen: 7) der hohen Staatsregierung zur Erwägung zu geben, ob nicht die bis zum Jahre 1830 zum allgemein anerkannten Besten der Anstalt aus 3 Personen bestandene Inspektion wieder herzustel len sei." Die Deputation erklärt sich dahin, diesen 6 Anträ gen nicht beizutreten, weil die Folge davon eine neue Verwilli- gung sein würde, was ein Gegenstand von 2380 Khlr. wäre, wenn man von der ganzen so eben vorgelesenen Summe der 2500 Khlr. den Betrag an 120 Khlr. des 5. nicht unterstützten Antrags abzieht, die als Postulat künftigen Landtag auf dem Budjet erscheinen möchte. Das Bedürfniß dazu ist aber um so weniger vorhanden, als die Fürstenfchule zu Meißen sattsam mit Mitteln ausgestattek ist; will man aber etwas für das Schulwesen thun, so hatman aufdasVolksschul wesen, die Vermehrung der Gehalte der Volksschullehrer und namentlich das Realschulwesen, dem das Wort warm geredet worden ist, das Augenmerk zu richten. An Gelehrtenschulen fehlt es uns nicht, so wenig als an Unterstützung für dieselben. Der Andrang zum Studiren ist immer noch zu groß und würde durch eine neue Unterstützung gewiffermaaßen noch vermehrt werden. Sollten aber durch Ablehnung dieser Anträge die Un bemittelten leiden, so steht es dem Ministerium frei, ihnen Erlaß «»Abgangs- und Aufnahmegeld zu gewähren, der auch schort ge handhabtworden ist. Eine auch den Bemittelten zu Gutegehende Verminderung des Quartalgeldes erscheintdaherjedeNfalls nicht nothwendig; denn wie aus dem Protokoll der ersten Kammer wahrzunehmen ist, so hat das Quartalgeld auch früher nach, einer Erklärung des Herrn Staatsministers des Eultus so viel betragen, und es ist keineswegs begründet, daß es nur neuer dings erhöht worden sei, sondern es seien zur Vereinfachung die verschiedenen einzelnen Gebührnisse, zusammengezogen worden. Dasselbe Bedenken gilt von den Koststellen; es sollen auch hier die Beträge von 40 auf 21 Khlr. herabgesetzt wer den. Für die Schulbibliothek soll ferner zugleich das Bedürf niß eines Catalogs befriedigt werden; allein das Ministerium wird schon für die Schule zu Meißen so viel Mittel zu ge währen haben, um mit einem gewiß nur unbedeutenden Auf wande einen Catalog für die Bibliothek herzustellen. Einen Mehrbeitrag zu Anschaffung von Büchern findet die Deputa tion aber aus denselben Gründen, die von den übrigen Punkten gelten, ebenfalls nicht nöthig. Was den sechsten Antrag an langt, so glaubt die Deputation nicht, daß die jetzige Zahl der Schüler schädlich sei; denn die äußern Zeichen der Gesundheit der jungen Leute sprechen gegen die Besorgniß des Herrn An tragstellers und gegen die Verminderung der Schülerzahl. Bei der herrschenden Vorliebe für diese Schule würden dadurch manche Eltern zu ihrem Leidwesen abgehalten werden, ihre Kinder in diese Anstalt zu bringen. Die Deputation findet daher auch den sechsten Antrag nicht empfehlenswerth, obwohl er unsere Ausgaben nicht belastet. Was den siebenten Antrag betrifft, so hat sich die Deputation von der Zweckmäßigkeit einer solchen Einrichtung ebenfalls nicht überzeugen können, und sie Halt es für genügend, daß das hoheMinisterium in den Kammern von einem Anträge Kenntniß erhalten hat, welcher auch nach Befinden und ohne unser Zuthun erwogen werden wird. Die Sache geht zu tief in die organischen Einrichtungen ein, als daß die Deputation, da nicht eine besondere, die Gründe dafür hinlänglich entwickelnde Petition, wie die Wich tigkeit des Gegenstandes erfordert, darauf gestellt worden ist, sich darüber entschließen könnte, ob es angemessen sei, eine Einrichtung zu treffen; sie kann also ihrer Kammer nicht rathen, dem Anträge der ersten Kammer beizutreten, wonach dieser Punkt an die hohe Staatsregierung zur Erwägung abgegeben werden solle. Staatsminister v. Wietersheim: Was die vier ersten Anträge betrifft, so würden sie eine Ausgabe von 2380 Khlr. auf die Staatskasse gewälzt haben, um den Eltern und Schülern die Ausnahme in diese Landesanstalt zu erleichtern- Das Ministerium tritt der Deputation darin vollständig bei, wenn sie dies nicht für zweckmäßig erachtet, denn dieKosten sind an sich äußerst gering, denn für zehn Stellen werden jährlich nur 75 bis 80 Khlr. bezahlt, und dafür empfängt der Schüler Wohnung, Heizung, Licht, Kost und Unterricht. Bei 15 andern Stellen belauft sich die Zahlung auf 55 Khlr. jährlich, und die übrigen sind ganz frei; eine Einrichtung, wie man sie gewiß bei wenigen Anstalten wredersindet. Was den 6. Vor schlag betrifft, dem Mangel an Raume abzuhelfen, so wird m Folgedes von beiden Kammern angenommenen ständischen An trags auf Abhülfe auch dieses Mangels Bedacht zu nehmen, ohnehin sich Gelegenheit finden, namentlich wenigstens fürVer- Mehrung des Raums in den Schlafsälen zu sorgen; es ist also dieser Antrag als erledigt zu betrachten. Was den 7. Antrag
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