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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 146. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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die erste Kammer nicht beigetreten ist. Der erste Antrag be trifft den Beschluß, welchen die geehrte Kammer auf die Peti tion von einigen Jager- und Revierburschen gefaßt hat. Es ist der Kammer noch erinnerlich, daß die Deputation bei der Berathung des Einnahmebudjets in Betreff dieser Petitionen ihr amieth: „Die Petition an die Staatsregiemng zur Erwä gung abzugeben, in welcher Weise die gegenwärtige Lage der sogenannten Revier- oder Jägerbursche in etwas zu verbessern sei." Die erste Kammer ist jedoch diesem Anträge nicht bei getreten und hat ihre abfälligeMeinung durch folgende Gründe motivirt: Die Deputation habe diesen Antrag deswegen nicht billigen können, weil dadurch eigentlich eine Einmischung in Privatverhältnisse bezweckt werde, indem dem Staate eine solche Einmischung nicht zustehe. Wäre die Absicht der Pe tenten dahin gerichtet, ihre Verhältnisse durch Aufnahme in den Staatsdienst geändert zu sehen, um dadurch eine von den Revierförstern unabhängige Stellung zu erlangen, so würde dieser Wunsch der Petenten ganz gegen das Interesse der Staatskasse sein, und es würde in dieser Hinsicht einer beson der» Erwägung der hohen Staatsregierung gar nicht bedürfen. Uebrigens sei jetzt durch die für das Forstwesen erfolgte erhöhte Bewilligung ohnehin eine Verbesserung der Lage der Petenten zu erwarten, und deshalb hat die Deputation ihrer Kammer angerathen, dem Beschlüsse der zweiten Kammer nicht beizu treten. Die diesseitige Deputation hat sich wiederholt mit der Sache beschäftigt, sie hat sich aber nicht mit den Ansichten, welche in der jenseitigen Kammer ausgesprochen worden sind, vereinigen können. Sie hat vielmehr geglaubt, daß es doch wohl gut sein würde, wenn die hohe Staatsregiemng Gelegen heit nehme, sich über das gegenwärtig stattsindendeVerhältniß, worüber die Petenten ihre Klagen in der Petition niedergelegt haben, näher unterrichtete. Denn wenn hier und da wirklich solche Uebelstande stattsinden sollten, wie sie in der Petition angegeben sind, so würde es der hohen Staatsregierung gelin gen, auch ohne diese Leute zu Staatsdienern zu erheben, auf dem einen oder andern Wege zu deren Abstellung beizutragen. Man findet es hart, daß junge Leute, die später selbst in den Staatsdienst eintreten, die eine wissenschaftliche Ausbildung erhalten haben, vielleicht durch Mangel an Mitteln genöthigt werden, sich zu ganz niedrigen Dienstleistungen herzugeben, und glaubt, daß es vielleicht im Wege der Vermittelung der Staatsregierung möglich sein könnte, auf diese Verhältnisse in angemessener Weise einzuwirken und etwaige Uebelstande zu beseitigen. Deshalb habe ich die geehrte Kammer im Na ¬ men der Deputation zu ersuchen, bei ihrem frühem Beschlüsse stehen zu bleiben. Präsident Braun: Meine Frage geht demnach dahin: Will die Kammer nach dem Gutachten ihrer Deputation in Bezug auf den so eben vorgetragenen Punkt bei ihrem frühem Beschlüsse stehen bleiben? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. d. Planitz: Ein zweiter Gegenstand der Differenz ist der Antrag, welchen der geehrte Abgeordnete v. Gablenz bei Berathung dieses Lheils des Budjets gestellt hat. Er war nämlich dahin gerichtet: „Die hohe Staatsregie rung wolle die sämmtlichen Kammergüter nach gleichen Grund sätzen, wie die Landesvermessung erfolgt ist, vermessen und nach Steuereinheiten abschätzen lassen, das Resultat aberdernächsten Ständeversammlung mittheilen." Die erste Kammer ist die sem Anträge ebenfalls nicht beigetreten und sie stützt ihren Nicht beitritt darauf, daß eine Vermessung nach ihrem Urtheile nicht nothwendig sei, da der Flächengehalt der Kammergüter schon durch die Cameralvermessung genau bekannt sei und übrigens für jedes derselben genaue und detaillirte Risse vorhanden wärm. Eben so findet sie in der Bonitirung der Flächen eine unnöthige Ausgabe, indem man über den Wertssund die Ertrags fähigkeit der Kammergutsgrundstücke durch besonders genaue und vielfach umgearbeitete und verbesserte Anschläge gehörig in Kenntniß gesetzt sei. Dabei macht sic bemerklich, daß es sich bei diesen Anschlägen nicht allein von dem Gewinne^von Grund undBoden derDomainen, sondern auch von andern Nutzungen und Gerechtsamen, überhaupt von andern Einkünften handle, und daß jene Nutzungsanschläge noch einen bessern Anhalt zu Bemessung der Ertragsfahigkeit gebe, als die Abschätzung nach Steuereinheiten.—(Staatsminister v. Falkenstein tritt ein.) — Wenn man endlich den Antrag deshalb noch besonders als empfehlenswert!) diesseits bezeichnet hätte, weil er dazu führe, die Verhältnisse, in welchendieDomainen derCommunal- leistungen den Gemeinden gegenüber, zu reguliren, so glaubt die ersteKammer nach derWersicherung der hohen Staatsregierung, daß das ohnehin nicht nothwendig wäre, da man gegenwärtig schon vergleichsweise auf ein beide Theile befriedigendes Resul tat gekommen wäre. Sie glaubt daher, daß dieser Antrag nur unnöthige Ausgaben machen würde. Die diesseitige Deputa tion hat allerdings nicht verkennen können, daß in den Ansich ten, welche von der ersten Kammer aufgestellt worden sind, viel Wahres liegt. Es ist ferner zu bemerken, daß der Herr Finanz minister erklärt hat, er würde sehr gern der Deputation, welche über die Ertrage der Kammergüter Bericht zu erstatten hat, die vorhandenen Anschläge mittheilen, und es würde dadurch der Kammer möglich werden, sowohl über die Flächen wie über die Ertragsfähigkeit ein Urtheil zu fällen, welches eben so genau und gründlich sein würde, als ein auf die Resultate der Steuer abschätzung gegründetes Urtheil. Die Deputation hat daher den Beschluß gefaßt, der ersten Kammer beizutreten und den Antrag nicht weiter aufrecht zu erhalten, da sie allerdings auch die Ueberzeugung gewonnen hat, daß die allenfalls zu erlangen den Resultate weniger nothwendig sein dürsten, und daß am Ende der dadurch verursachte Aufwand mit dem gewonnenen Nutzen nicht im Verhältnis! stehen möchte. Präsident Brau n: Wünscht Jemand über diesen Gegen stand zu sprechen? Wenn nicht, so frage ich: Will die Kammer dem Deputationsgutachten zufolge den v. Gablenz'schen Antrag fallen lassen? — Einstimm ig Ja. Referent Abg. v. d. Planitz: Es ist nun noch ein anderer Antrag Gegenstand einer Differenz, Es ist derselbe von dem
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