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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 146. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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geehrten Abgeordneten Joseph gestellt worden und lautet fol- gendermaaßen: „Die Staatsregierung zu ersuchen, die bestehen den Pachte, nach deren Ablaufe, nicht zu verlängern, sondern die betreffenden Kammergüter auf dem Wege der Licitation von neuem zu verpachten." Der Antragsteller hatte seinen Antrag dadurch motivirt, daß ihm bekannt geworden sei, daß einige Kammergüter in der neuern Zeit durch Prolongation zu einem Pachtschilling vergeben würden, der mit ihrer Ertrags fähigkeit nicht im Verhältnisse stehe. Die erste Kammer ist diesem Anträge ebenfalls nicht bcigetreten, weil sie glaubt, daß das Anführen des Antragstellers nicht gehörig erwiesen worden sei, da er selbst angegeben habe, er habe diesen seinen Grund für den Antrag auf Mitthcilung eines Dritten gestützt. Zn Bezug hierauf heißt es im jenseitigen Berichte: „Die unter zeichnete Deputation hält aber auch überhaupt einen häufigen Wechsel in der Person derPächter im Interesse derDomainen- verwaltung nicht begründet und das höchste Gebot nicht allemal für das diesem Interesse entsprechendste. Ihrer Ueberzeugung nach dürfte lediglich dem pflichtmäßigen Ermessen der Regierung im concreten Falle die Wahl der Modalität anderweiter Ver pachtung zu überlassen und eine Beschränkung desselben durch eine allgemeineRegel, wie die vorgeschlagene, nicht angemessen sein." Die Deputation der zweiten Kammer hat sich auch bei nochmaliger Berathung über diesen Gegenstand dafür erklärt, der ersten Kammer hier beizutreten. Nicht etwa, daß sie der Meinung wäre, daß es vielleicht angemessen sei, in der jetzigen Zeit die länger bestehenden Pachte niemals wieder durch eine öffentliche Verpachtung in andere Hände übergehen zu lassen, oder auf diesem Wege zu erfahren, was eigentlich wohl von jedem der bestehenden Kammergüter an Pacht zu erlangen sein möchte, da in der jetzigen Zeit durch Ablösungen und durch die veränderte Art und Weise des landwirthschaftlichen Betriebs wohl hier und da bedeutende Veränderungen ineinzelnenWirth- schasten eingetreten sein könnten, so daß es wohl möglich sein dürfte, daß ein höherer Pacht vielleicht an mehren: Orten im Wege der Licitation zü erlangen sei. Aber die Deputation ist von der Ansicht ausgegangen, daß es eines solchen Antrags nicht bedürfe, weil die hohe Staatsregierung sowohl in der zweiten, als auch in der ersten Kammersich dahin ausgesprochen hat, daß sie in der Regel den Weg der Licitation beibehalten wolle, blos ausnahmsweise auf eine Prolongation der Pachte eingehen werde, und besonders in der gegenwärtigen Zeit aus den oben angegebenen Gründen noch strenger an diese Regel sich zu halten beabsichtige, als es außerdem vielleicht der Fall sein dürfte. Es.schien daher der Deputation nicht nothwendig, diesen Antrag weiter zu verfolgen, um so mehr, da der Antrag in der Art und Weise, wie er von dem Abgeordneten Joseph gefaßt und von der Kammer angenommen worden ist, wohl - am Ende zu weit gehen dürste, indem dann nur auf dem Wege der Licitation von neuem zu verpachten sein möchte, und'man von demselben, wenn es auch durch andere Umstände noch so rathsam scheine, gar nicht abgehen könnte. Es würde also mit einem Worte der Antrag wohl zu weit gehen, und dem Er- ll. L46. messen der Verwaltung zu enge Grenzen setzen. Denn es iss sicher, daß nicht der höchste Pachtschilling die vortheilhasteste Verpachtung ist. Man muß vielmehr darauf Bedacht nehmen, für die Dauer für längere Zeit sich eine angemessene Rente zu sichern, und diesem wirkt man doch zuweilen geradezu entgegen, wenn man die Saiten zu hoch spannt, abgesehen von den Rück sichten, welche die Vermögensverhältniffe und sonstigen Eigen schaften der Pächter erfordern. Es ist daher wohl nicht immer gerathen,nur einen momentan höhern Ertrag im Auge zu haben. Die Deputation rathet daher der Kammer an, diesen Antrag fallen zu lassen.' Staatsminister v. Zeschau: Ich kann nur das wiederho len, was ich früher zum Kheil in dieser Kammer, zum Kheil m der andern erklärt habe, daß das' Ministerium bei derartigen Verpachtungen die öffentliche Licitation als die Regel betrachtet. Dieser Weg ist kn der Khat für das Ministerium der angenehmste und sicherstellendste, und es wird daher auch ferner dazu verschreiten. Es giebt aber auch Ausnahmefälle, und zwar Ausnahmefälle, wo es im Interesse der Verwaltung liegt, einen bisherigen Pacht fortzusetzen. Einem solchen Ausnahmefalle aber würde man durch Annahme des Antrags entgegentreten. Ich kann aber nur bestätigen, was der Herr Referent bemerkte, daß die Wirthschaften nach den eingetretenen Dienstablösungen ein ganz anders Ansehen erhalten, und daß es jetzt dem Mini sterium selbst schwer fallen würde, durch Anschläge für die Er tragsfähigkeit ein ganz zuverlässiges Anhalten zu erlangen, so daß es daher nicht geneigt sein wird, von der öffentlichen Ver pachtung abzusehen, es vielmehr in den meisten Fällen vorziehen wird, die Concurrenz darüber entscheiden zu lassen, wie eben jetzt bei einer größer« Domaine geschehen wird. Präsident Braun: Will die Kammer in Gemäßheit des Vorschlags ihrer Deputation den Zoseph'schen Antrag, den der Herr Referent so eben vorgetragen hat, wieder fallen lassen? — Einstimmig Ja. - ReferentAbg. v. d. Planitz: BeiGelegenheit derBerathung des Budjets, den Beitrag zu den Ausgaben des deutschen Bun des betreffend, stellte der geehrte Abgeordnete Schumann den Antrag: „Die Kammer wolle die hohe Staatsregierung ersu chen: daß sie bei dem hohen Bundestage in Frankfurt sich da hin verwende, daß künftig dieVeröffentlichungderBundestags- verhandluugen auf dem Grunde der am 14. November 1816 vereinbarten Geschäftsordnung als Regel beobachtet werde." Die erste Kammer hat diesen Antrag nicht angenommen, obwohl sich mehrere Mitglieder derselben warm für ihn verwendeten, und es ist die Ablehnung namentlich auf eine Erklärung des Herrn Staatsministers v. Könneritz erfolgt, indem derselbe an führte, daß ein solcher Antrag wahrscheinlich keinen Erfolg ha ben würde, und daß er deshalb zur Unterlassung desselben rathen müsse. — (Staatsministerv.Könneritztrittein.) — Beiwie- derholterBerathunginderdieffeitigenKammerist man jedoch zu dem Entschlüsse gekommen-, bei dem Anträge zu beharren, und die geehrte Kammer hat allerdings das entgegengestellte Beden ken des Nichterfolgs auch schon vernommen und nichts desto 4*
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