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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 147. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Ach des Gesetzentwurfs wegen Einführung einer kurzen Ver jährungsfrist für gewisse Forderungen zwischen beiden Kam mern stattgefunden. Präsident Braun: Kommt an die erste Deputation zurück. 8. (Nr. 1671.) Desgleichen von demselben Lage, das Allerhöchste Decret auf die Schrift vom 19. August 1843 über den Gesetzentwurf, den Schutz der Rechte an literarischen Er zeugnissen und Werken der Kunst betreffend. Präsident Braun: Auch dieser Gegenstand gehört zum Geschäftskreise der ersten Deputation. 9. (Nr. 1672.) Desgleichen von demselben Tage, be treffend den Vortrag über die Differenzpunkte bei dem Ausga- bebudjet sub v., Departement des Innern. Präsident Braun: Wird an die zweite Deputation Zurückgehen. 10. (Nr. 1673.) Desgleichen von eben demselben Tage, den Vortrag über die Differenzen beim Ausgabebudjet snb L., das Finanzministerium betreffend. Präsident Braun: Geht ebenfalls der zweiten Depu tation zu. 11. (Nr. 1674.) Mittheilung des Königlichen hohen Gesammtministeriums vom 22. Mai zu dem Allerhöchsten Decrete von demselben Tage, die verfügbaren Verwaltungs- überschüsse betreffend. Präsident Braun: Zwar wird in diesem Decrete eine ständische Erklärung nicht gefordert, indeß hält es das Direkto rium für angemessen, der Kammer vorzuschlagen, sie wolle ver fügen, dieses Allerhöchste Decret der zweiten Deputation, welcher bekanntlich ursprünglich dieser Gegenstand vorlag, zur fpeciellrn Einsicht und sofortigen Prüfung zu übergeben. Ge nehmigt die Kammer diese Ansicht? — Wird einstimmig genehmigt. Staatsminister v. Könneritz: Es möchte wohl, Herr Präsident, geeignet sein, sofort eine Abschrift an die erste Kammer abzugeben. Präsident Braun: Ich werde dies besorgen lassen. 12. (Nr. 1675.) Staatsminister v. Zeschau, Excellenz, überreicht 77 Exemplare „Beiträge zur Statistik des König reichs Sachsen, nebst einigen daran geknüpften Bemerkungen und Tabellen von G. v. Flotow, Königlich SächsischerFinanz- director." Präsident Braun: Die Exemplare dieser Schrift sind den Mitgliedern derKammer bereits zugegangen, und ichwerde dem Herrn Staatsminifter v. Zeschau für die Mittheilung die ser Exemplare den Dank der Kammer darbringen. 13. (Nr. 1676.) Bericht der zweiten Deputation der Zweiten Kammer über die Petition des GlasfabricantenHeyde zu Loschwitz um Verwilligung eines Vorschusses von 5000 Thlr. aus Staatscassen. Präsident Braun: Wird auf eine Tagesordnung ge langen. 14. (Nr. 1677.) Anderweiter Bericht der außerordent lichen Deputation der zweiten Kammer in Betreff der Wech selordnung, den Gesetzentwurf über den Schuldarrest be treffend. Präsident Braun: Wird zum Druck kommen und auf eine spätere Tagesordnung gebracht werden. Somit wären die Nummern von der heutigen Registrande erledigt. Ich habe nun noch nachträglich der Kammer mitzutheilen, daß ich dem Abgeordneten v. Beschwitz wegen dringender Abhaltung für heute Urlaub ertheilt habe, — eben so dem Abgeordneten Hauswald. Auch bittet der Abgeordnete Schäffer für heute um Urlaub wegen Deputationsarbeiten. Will die Kammer diesen Urlaub dem Abgeordneten Schäffer bewilligen? — Wird einstimmig bewilligt. Präsident Braun: Wir kommen nunmehr zum ersten Gegenstände der Tagesordnung, dem anderweitenBerichte über den Gesetzentwurf, das Recht der mit Wechsel Bezogenen an den ihnen anvertrauten Maaren betreffend. Der Herr Referent wird ersucht, diesen Bericht vorzutragen. Referent Abg. V. Haase: Meine Herren! Ähre zur Vor- berathung der Wechselordnung ernannte außerordentliche De putation erstattet Ihnen gegenwärtig den anderweiten Bericht über den Gesetzentwurf, das Recht der mit Wechsel Bezogenen an den ihnen anvertrauten Waaren betreffend. Die jenseitige Kammer hat, nachdem ihr die Resultate der Berathung in diesseitiger Kammer über den ebengedachten Gesetzentwurf, wio sie in den von letzterer gehaltenen Protocollen enthalten, mit- getheilt worden sind, unterm 28. v. M. diesen Gesetzentwurf ebenfalls zum Gegenstände ihrer Berathung gemacht und in Folge derselben nachstehende Beschlüsse gefaßt: 1) den vorlie genden Gesetzentwurf abzulehnen, zugleich aber die Staats regierung zu ersuchen, die oben ausgesprochenen Ideen in Er wägung zu ziehen, und dafern sie sich von der Richtigkeit und praktischen Anwendbarkeit derselben überzeugt, einen anderwek- ten in der Hauptsache auf dieselben begründeten Entwurf be arbeiten zu lassen, und selbigen der nächsten Ständeversamm lung vorzulegen; 2) die Staatsregierung zu ersuchen, bei Publikation der künftigen Wechselordnung, sei es nun in dem Gesetze selbst oder in derPublicationsverordnung, an der Stelle, wo die Aufhebung der frühem Gesetze erwähnt wird, die den Commissionshandel und beziehendlich die „sonst in Verwah rung gegebenen Waaren" betreffenden Dispositionen des De- cisivbefehls vom 4. September 1669, den §. XXXIV. der Leip ziger Wechselordnung von 1682 und der Erl. Proceßordnung s.4 tit. XXXXI. §. 1 auszunehmen und die fortwährende Gül tigkeit der dort zu lesenden Anordnungen auszusprechen. Es handelt sich also hier, meine Herren, zunächst um den ersten
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