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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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eineAusnahme für nothwendig, so scheint nichts Anderes Mög lich zu sein, als daß man für diese andern Compositionen von der für die auf der Bühne aufzuführenden vorgeschlagenen Be stimmung eine mache, nämlich in so fern sie bereits gedruckt sind. Abg. Sachße: Ich wollte mich ebenfalls gegen §. I e. in Bezug auf die Verbindlichkeit gegen den deutschen Bund aus sprechen. Es mögen daraus auch mancherlei Härten hervor gehen; es wird aber doch nothwendig werden, einen solchen Paragraphen nicht hinzuzufügen. Richtig wurde vom Herrn Staatsminister bemerkt, daß die Härten Folge der Annahme von H. 1 b. sein würden, und es müßte dem durch einen Zusatz abgeholfen werden, mittelst dessen solche kleine Compositionen, welche nicht zu den Bühnenstücken gehören, von der Bestim mung in Betreff des Druckes Ausnahme erleiden. Gegen §. 1«. selbst würde ich außerdem stimmen. Staatsminister v. Könneritz: Ich weiß nicht, an wen man eine Anfrage richten-könnte: ob die Majorität auf diesen. Satz einen Werth lege? Wäre dies aber der Fall, so würde nach §. 1b. vielleicht einzuschalten sein: „andere musikalische Compositionen, so lange sie nicht durch denDruck veröffentlicht worden sind". Ich weiß nicht, wer zur Majorität gehört. Präsident Braun: So viel ich vorhin gehört habe, be steht in der Deputation nur Einstimmigkeit, und ich werde daher an die Deputation in ihrer Gesammtheit die Frage rich ten: ob sie mit dem von dem Herrn Staatsminister vorgeschla genen Zusatze einverstanden ist? Referent Abg. Todt: Wenn i ch mich zuvörderst darüber zu erklären habe, so habe ich meinerseits nichts dagegen, wenn die ser Zusatz gemacht wird; ich würde ohnedies auf diesen Punkt noch gekommen sein. Uebrigens wiederhole ich nur nochmals, daß ich eigentlich für meine Person die Bedenken, die man hier aufstellen kann, gar nicht verkenne. Die Frage ist jedoch die, was mehr Werth im Allgemeinen habe, ob man nämlich allen gedruckten Werken überhaupt keinen Schutz gewähren, oder ob man einen geringen Th eil musikalisch er Werke ausnehmen will. Das ist die Frage, um die es sich dreht und die auch zur Aufnahme dieses Paragraphen Veranlassung gege ben hat. Die Deputation, ursprünglich in der Majorität und jetzt in ihrer Gesammtheit, hat aber allerdings geglaubt, daß der Schutz aller gedruckten Werke mehr Berücksichtigung ver diene, als blos einer Gattung von musikalischen Stücken. Doch da ich meinerseits ursprünglich gewissermaaßen mit der Regierung übereingestimmt habe, so habe wenigstens ich kein Bedenken, mich zu dem Zusatze, der von dem Herrn Mini ster vorgeschlagen worden ist, zu bekennen. Staatsminister v. Könneritz: Es ist nicht einVorschlag der Regierung, weil die Regierung überhaupt der Ansicht ist, daß den Öffentlich verkäuflichen Werken kein Schutz zu gewäh ren sei, sondern sie hat denselben nur der Deputation suppediti- ren wollen. Präsident Braun: Es ist also eine Fragstellung darauf nicht nöthig, nachdem Se. Excellenz ausgesprochen haben, daß die Regierung habe keinen Vorschlag machen wollen. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich bleibe bei den von mir geäußerten Ansichten stehen, hauptsächlich aus den schonbe- merkten Gründen, und will nur noch hinzufügen, daß ich keines wegs eine Härte darin finde, wenn dem Publicunt irgend ein Lonftück, ein Walzer oder ein Gesangstück vorenthalten wird, da diese Eonstücke durch die Geisteskraft eines Einzelnen.pro- ducirt worden sind. Es muß daher der freien Verfügung die ses Einzelnen überlassen bleiben, welchen Gebrauch von seinen Stücken er zulassen wird. Deshalb werde ich gegen diesen Zu satzparagraphen in seinem ganzen Umfange stimmen, da ich die Consequenz bei Aufrechthaltung rechtlicher Grundsätze jur zu wesentlich halte, als daß ich mich durch einzelne Bedenken von deren Anwendung abhalten lassen könnte. Abg. Jani: Da die Deputation nicht geneigt zu sein scheint, den Vorschlag des Herrn Staatsministers zu adoptiren, so will ich ihn hiermit in Form eines Amendements gestellt, haben. Präsident Braun: Dann müßte ich den Herrn Abgeord neten bitten, die Fassung dieses Vorschlags nochmals zu wieder holen. Abg. Jani: Der Herr Staatsminister wird wohl geneigt sein, die nöthige Aushülfe zu gewähren. Staatsminister v. Könneritz: Es würden die Worte einzuschalten sein: „andere musikalische Compositionen genie ßen diesen Schutz nur, so lange sie nicht durch den Druck ver öffentlicht worden sind". Präsident Braun: Der Satz, der nach dem Anträge des Abgeordneten Jani ausgenommen werden soll, würde nach den Worten folgen: „ andere musikalische Compositionen genießen diesen Schutz nur, so lange sie nicht durch den Druck veröffent licht worden sind". lJch habe zu fragen: ob die Kammer diesen Antrag unterstützt?— Wird hinreichend unterstützt. Präsident Braun: Wünscht sonst Jemand in der Sache das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so habe ich die Debatte für geschloffen anzusehen. Ich weiß nicht, ob der Herr Referent nochmals zum Schluß zu sprechen wünscht. ReferentAbg. To dt: Ich habe noch gar>icht zum Schluß gesprochen. Da ich nun nicht „nochmals" zum Schluß zu spre chen habe, so werde ich wenigstens zum Schluß sprechen. Ich habe schon vorhin angedeutet, daß ich eigentlich ^ursprünglich dieMinorität gebildet habe, weil ich die Bedenken noch gar nicht verkennen kann, die man vom Standpunkte des Princips aus gegen den Vorschlag der Deputation machen kann. Allein wenn man darüber ist, ein Gesetz zu geben, was praktisch sein soll, so muß man auch die praktischen Verhältnisse berücksichti gen, und aus diesem Munde bin ich genöthigt gewesen, mich trotz der Bedenken, die ich selbst im Berichte niedergelegt habe, dem Vorschläge der Majorität anzuschließen. Ich glaube allerdings auch, daß sich eine Bestimmung der Art, daß das Gesetz auf alle musikalische Compositionen ausgedehnt werden solle, in xr»xi nicht wird durchführen lassen. Zu dem kommt
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